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Urteil Bestimmte und prüfbare Bezeichnung für Aufrechnungsforderung nötig
Schlagworte
Bestimmte und prüfbare Bezeichnung für Aufrechnungsforderung nötig; fristlose Kündigung wg. Zahlungsverzugs
Leitsatz
Eine unverzügliche Aufrechnungserklärung des Mieters kann nur dann zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges führen, wenn die Gegenforderung so bestimmt bezeichnet ist, daß sie der Vermieter prüfen kann.
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