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Suchergebnis Urteilssuche (771 - 780 von 855)

  1. VIII ZR 145/07 - Ordentliche Kündigung wg. schuldhafter nicht unerheblicher Vertragspflichtverletzung bedarf i. d. R. keiner Abmahnung; Kündigung wg. Zahlungsverzugs; verbundene fristlose und ordentliche Kündigung; wiederholt unpünktliche und unvollständige Mietzahlungen; Zahlungen innerhalb der Schonfrist und ordentliche Kündigung wg. Zahlungsverzugs; nicht gezahlte Erhöhung des Betriebskostenvorschusses; Zahlung unter Vorbehalt
    Leitsatz: Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Mißachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.
    BGH
    28.11.2007
  2. VIII ZR 243/06 - Wirtschaftlichkeitsgrundsatz bei Betriebskosten als vertragliche Nebenpflicht bei bestehenden Mietverhältnissen; angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis; unwirtschaftliche Betriebskostenverträge; Umstellung von Zentralheizung auf Wärmecontracting; Wärmelieferungsvertrag; keine vorvertragliche Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
    Leitsatz: Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluß auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben (hier: Abschluß eines Wärmelieferungsvertrags), auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Eine Verletzung dieser Pflicht unter dem Gesichtspunkt der Eingehung eines unwirtschaftlichen Vertrages kommt nicht in Betracht, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand.
    BGH
    28.11.2007
  3. VIII ZR 306/04 - Verknüpfungspunkt für Netzanschlussmaßnahme; Kosten für Trafostation als Anschlusskosten; Netzausbaumaßnahmen
    Leitsatz: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt, dessen Betreiber zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des Stroms verpflichtet ist. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt kann auch dann im Bereich eines Mittelspannungsnetzes liegen, wenn das Grundstück, auf dem sich die neu anzuschließende Anlage befindet, über einen Anschluss an ein Niederspannungsnetz verfügt und über diesen Anschluss bereits Strom aus einer anderen Anlage in Niederspannung eingespeist wird. Bei den Kosten für den Bau einer Trafostation, die erforderlich ist, um die (weitere) stromerzeugende Anlage an einem - dem technisch und wirtschaftlich günstigsten - Verknüpfungspunkt auf der Mittelspannungsebene anzuschließen, handelt es sich um Anschlusskosten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 EEG.
    BGH
    28.11.2007
  4. 51 S 253/07 - Kündigung der Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Genossenschaft durch den Insolvenzverwalter
    Leitsatz: Der Insolvenzverwalter (Treuhänder) ist im Falle der Privatinsolvenz eines Mitgliedes einer Wohnungsbaugenossenschaft grundsätzlich nicht berechtigt, das Mitgliedschaftsverhältnis zu kündigen. (Leitsatz des Einsenders)
    LG Berlin
    29.11.2007
  5. 5 O 72/07 - Mehrdeutige Rücktrittsvereinbarung im Bauvertrag
    Leitsatz: 1. Eine Rücktrittsvereinbarung in einem Vertrag über die schlüsselfertige Errichtung eines Wohnhauses ist mehrdeutig, wenn sie bis zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gelten soll ohne Unterscheidung, ob dieser durch den angebotenen Grundstücksservice oder auf andere Weise zustande gekommen ist. 2. Die Vereinbarung, der Rücktritt habe durch Einschreiben zu erfolgen, ist unwirksam.
    LG Berlin
    29.11.2007
  6. IX ZB 12/07 - Rechtsschutzinteresse an Insolvenzantrag
    Leitsatz: Ist die Forderung eines Gläubigers zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert, ist dessen Insolvenzantrag unzulässig.
    BGH
    29.11.2007
  7. 4 K 626/02 - Unlautere Machenschaft durch Vorschieben der Enteignung für Instandsetzungsmaßnahmen nach dem BaulG; Erwerb von Gebäudeeigentum ohne staatliche Genehmigung; Wohnraumzuweisung ohne gesellschaftliche Erfordernisse; Erkennbarkeit der Unredlichkeit des Erwerbs von Gebäudeeigentum; Aufhebung dinglicher und schuldrechtlicher Nutzungsrechte infolge Unredlichkeit des Nutzungsberechtigten; kein Vorkaufsrecht des unredlichen Nutzers
    Leitsatz: 1. Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG erfasst nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch die Fälle einer willkürlichen Enteignung, in denen ein gesetzlich zugelassener Enteignungszweck offensichtlich nicht zugrunde gelegen hat und die staatlichen Organe in Ausnutzung ihrer Machtstellung eine formelle Rechtsgrundlage erkennbar nur vorgeschoben haben, um zu gänzlich anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen. Das ist der Fall, wenn die Enteignungsentscheidung der staatlichen Stelle nicht dem in dem Beschluss wiedergegebenen Zweck der "Durchführung der planmäßigen Baumaßnahme" diente, sondern dieser nur vorgeschoben wurde, um dem späteren Käufer das Gebäudeeigentum sowie ein dingliches Nutzungsrecht an Grund und Boden zu verschaffen. 2. Für eine unlautere Machenschaft spricht ferner, dass dem Erwerber Wohnraum mit einer unangemessenen Übergröße zugewiesen wurde und der Kaufvertrag ohne die dafür erforderliche staatliche Genehmigung geschlossen wurde. 3. Dingliche Nutzungsrechte am restituierten Grundstück sind aufzuheben, wenn der Nutzungsberechtigte bei Begründung des Nutzungsrechts nicht redlich war. 4. Ist das Nutzungsverhältnis am Grundstück bereits im Zeitpunkt des Antrags auf Einräumung eines Vorkaufsrechts aufgehoben, besteht kein Anspruch mehr auf dessen Einräumung. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt/Oder
    29.11.2007
  8. V ZB 26/07 - Einstellung der Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft; Gesellschafterwechsel im Zwangsversteigerungsverfahren
    Leitsatz: Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft ist nach § 180 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 ZVG nur dann einstweilen einzustellen oder aufzuheben, wenn außer dem Wechsel der an der aufzuhebenden Gemeinschaft Beteiligten auch der Zeitpunkt aus dem Grundbuch ersichtlich ist, zu dem der Beteiligtenwechsel wirksam geworden ist. Fehlt es daran, kann ein Wechsel der Beteiligten nur im Wege der Drittwiderspruchsklage geltend gemacht werden.
    BGH
    29.11.2007
  9. V ZB 179/06 - Keine Vergütung des Zwangsverwalters nach Zeitaufwand für Beseitigung der von ihm selbst zu vertretenden Schäden am Objekt
    Leitsatz: Soweit der Zeitaufwand des Verwalters darin seinen Grund findet, daß der Verwalter das verwaltete Objekt beschädigt hat, handelt es sich bei dem Aufwand nicht um im Sinne von § 19 Abs. 1 ZwVwV erforderlichen Aufwand.
    BGH
    29.11.2007
  10. V ZR 284/06 - Beratungspflicht des Verkäufers einer Schrottimmobilie über Mietausfallrisikokosten; Folgen der Rückabwicklung des Kaufvertrages
    Leitsatz: a) Ist zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken ein Beratungsvertrag zustande gekommen, genügt der Verkäufer seiner Beratungspflicht nicht schon dann, wenn er zwar die Funktionsweise eines Mietpoolvertrags erläutert und dem Käufer vor Augen führt, daß sich im Falle von Leerständen der Ertrag sämtlicher Mietpoolmitglieder mindert, er jedoch nicht darauf hinweist, daß in dem dem Käufer vorgerechneten Mietertrag ein angemessenes Mietausfallrisiko nicht einkalkuliert ist. b) Steuervorteile sind nicht im Wege der Vorteilsausgleichung schadensmindernd zu berücksichtigen, wenn der Geschädigte die Schadensersatzleistung wieder zu versteuern hat; in welcher genauen Höhe sich die Versteuerung der Ersatzleistung auswirkt, braucht in der Regel nicht festgestellt zu werden. c) Erstattete Werbungskosten sind auch dann im Jahr ihres Zuflusses als Einkünfte aus der Einkommensart zu qualifizieren, in der sie zuvor geltend gemacht worden sind, wenn sie bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags Bestandteil der zurückzugewährenden Leistung oder als Rechnungsposten in einer Schadensersatzleistung enthalten sind.
    BGH
    30.11.2007