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Suchergebnis Urteilssuche (511 - 520 von 855)

  1. 8 U 138/06 - Kein Mietmangel bei zunächst fehlender behördlicher Nutzungsgenehmigung; unzulässige bauplanungsrechtliche Nutzung
    Leitsatz: Eine Gebrauchsbeeinträchtigung i. S. d. § 536 Abs. 1 BGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die Parteien in Kenntnis einer fehlenden behördlichen Genehmigung einen Mietvertrag abschließen und diesen "in Gang setzen". Erst mit der Versagung der Genehmigung kommt eine Mangelhaftigkeit der Mietsache in Betracht.
    KG
    15.02.2007
  2. 13 U 145/06 - Kosten der Terrorversicherung umlagefähige Betriebskosten; nachträglich entstehende Betriebskosten; ordentliche Geschäftsführung
    Leitsatz: Die Kosten einer Terrorversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für ein gewerbliches Mietobjekt abschließt, weil die Versicherung gegen Terrorgefahren nicht mehr von der Feuerversicherung mit umfaßt wird, können, auch wenn es sich um kein besonders gefährdetes Objekt handelt, auf den Mieter umgelegt werden, sofern im Mietvertrag die Kosten von Sachversicherungen als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind.
    OLG Stuttgart
    15.02.2007
  3. 8 U 195/06 - Keine volle Umlegung der Heizkosten bei Umstellung auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters
    Leitsatz: Hat der Vermieter während des Mietverhältnisses ohne Zustimmung des Mieters die Wärmeversorgung von der von ihm betriebenen Ölzentralheizung auf Wärmecontracting mit Gasversorgung umgestellt, sind bei der Abrechnung zusätzliche Kosten des Wärmecontractors herauszurechnen. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    13.02.2007
  4. 24 W 347/06 - Inhalt der Zweckbestimmung „Laden“, Teilungserklärung, Überschreitung des zulässigen Gebrauchs
    Leitsatz: 1. Die Bezeichnung von Räumlichkeiten als „Laden“ in einer Teilungserklärung bedeutet nicht, dass die Räume uneingeschränkt gewerblich genutzt werden dürfen, sondern enthält für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter des Inhalts, dass sich der einzelne Erwerber von Wohnungseigentum oder Teileigentum jedenfalls darauf verlassen kann, dass keine gewerbliche Nutzung zugelassen wird, die mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt. 2. Nach allgemeinem Sprachgebrauch wird unter einem Laden eine Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann verstanden. 3. Die Zweckbestimmung als „Laden“ steht einer Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten als „Begegnungsstätte für Menschen“ entgegen, wenn bei einer typisierenden Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass die von der Begegnungsstätte ausgehenden Geräuschemissionen die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigen, als dies bei einer Ladennutzung der Fall wäre.
    KG
    13.02.2007
  5. 22 U 79/06 - Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Wasserkosten; Gesamtschuldnerhaftung; Realofferte; Schmutzwasserbeseitigung; Teilrechtsfähigkeit der GbR; Vertragsangebot; Vertragsannahme; Wasserversorgung
    Leitsatz: Auch wenn der Versorgungsvertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande kommt, haftet der einzelne Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für die Verbrauchskosten für die Be- und Entwässerung der Wohnungseigentumsanlage gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 AVBWasserV, § 1 Abs. 2 und 3, §§ 2, 14 b der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE).
    KG
    08.02.2007
  6. I-10 U 131/06 - Auslegung einer Klausel zur Kündigungsfrist
    Leitsatz: Zur Auslegung der Klausel „Das Mietverhältnis verlängert sich nach Ablauf der fest vereinbarten 10-jährigen Dauer um 5 Jahre, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt wird. Nach Ablauf der 10- bzw. 5- jährigen Dauer des Mietverhältnisses verlängert sich dieses jeweils um ein Jahr, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt wird.“
    OLG Düsseldorf
    08.02.2007
  7. I-24 U 111/06 - Kurze Verjährung auch bei Schlüsselrückgabe an Mieter für Renovierungsarbeiten; Schlüsselrückgabe nur bei unzweideutiger Besitzaufgabe; Verjährungsbeginn für noch entstehende Ansprüche
    Leitsatz: 1. Rückgabe der Mietsache im Sinne von § 548 Abs. 1 BGB erfordert grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters durch vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters. 2. Mit der Rückgabe beginnt auch die Verjährungsfrist erst noch entstehender Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache. 3. Erhält der Mieter zur Durchführung der Renovierung Schlüssel zurück, wird dadurch die kurze Verjährung nicht gehemmt.
    OLG Düsseldorf
    06.02.2007
  8. 6 U 128/06 - Hemmung der Verjährung, Rückgewährungsanspruch, Bestreiten einer Forderung
    Leitsatz: 1. Die Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB aufgrund der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren endet erst mit dem Ende des Insolvenzverfahrens, nicht schon mit dem Zugang der Mitteilung des Insolvenzverwalters über das Bestreiten der Forderung. 2. Der bereicherungsrechtliche Rückgewährungsanspruch ist nicht vom Schutzzweck der Bürgschaft gemäß § 7 MaBV umfasst, wenn die notarielle Urkunde über den Erwerb des Grundstücks nebst Herstellungsverpflichtung deshalb formnichtig ist, weil entgegen dem Inhalt der Urkunde eine gemeinsame notarielle Verhandlung in Anwesenheit der Beteiligten nicht stattgefunden hat, die Urkunde vielmehr von dem Notar mit Hilfe von Blankounterschriften des Erwerbers gefertigt wurde. 3. Die Verjährung des Anspruchs aus der Bürgschaft beginnt mit dem Eintritt des Bürgschaftsfalls, nicht erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen. 4. Unstreitige verjährungshemmende Tatsachen sind im Berufungsverfahren unabhängig vom Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ZPO zu berücksichtigen.
    KG
    26.01.2007
  9. 8 U 8/06 - Eigenkapitalersatz durch Überlassung eines Grundstücks zur Miete an eine GmbH; Beurteilung der Kreditunwürdigkeit einer GmbH; unentgeltliche Nutzung durch den Insolvenzverwalter; Überschuldungsstatus; stille Reserven; Handelsbilanz; Pflicht zur Mietzahlung durch den Insolvenzverwalter
    Leitsatz: 1. Wenn die Gesellschafter in einer Krise der GmbH dieser Räume vermieten, kann das als Eigenkapitalersatz bewertet werden mit der Folge, dass der Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH zur unentgeltlichen Nutzung berechtigt ist. 2. Voraussetzung ist die Darlegung des Überschuldungsstatus durch den Insolvenzverwalter zum Zeitpunkt der Vermietung nebst Angaben der stillen Reserven; die Vorlage einer Handelsbilanz reicht nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    25.01.2007
  10. 8 W 7/07 - Doppelvermietung; Überlassungsanspruch; einstweilige Verfügung
    Leitsatz: Im Falle der "Doppelvermietung" kann der Besitzüberlasssungsanspruch des ersten Mieters gegenüber dem Vermieter nicht durch einstweilige Verfügung gesichert werden.
    KG
    25.01.2007