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II ZR 282/05 - Unwirksame NachschußverpflichtungLeitsatz: a) Der Gesellschafterbeschluß einer Personengesellschaft, durch den eine Nachschußverpflichtung begründet wird, die im Gesellschaftsvertrag keine Grundlage hat, ist dem dissentierenden Gesellschafter gegenüber unwirksam. b) Der dissentierende Gesellschafter kann die Unwirksamkeit im Wege der allgemeinen, nicht fristgebundenen Feststellungsklage nach § 256 ZPO sowohl gegenüber seinen Mitgesellschaftern - und zwar gegenüber jedem einzelnen - als auch gegenüber der Gesellschaft geltend machen.BGH05.03.2007
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V ZR 61/06 - Erbbauberechtigter; Erbbaurechtsinvestition; NutzungsherausgabeLeitsatz: Der Berechtigte, dem ein Erbbaurecht restituiert worden ist, kann von dem Verfügungsberechtigten die Herausgabe der seit dem 1. Juli 1994 aus einer Vermietung des Bauwerks gezogenen Nutzungen verlangen. Entsprechendes gilt, wenn die Zeit, für die das Erbbaurecht bestellt war, während des Restitutionsverfahrens abgelaufen und dem Berechtigten deshalb nur ein Entschädigungsanspruch gemäß § 27 ErbbauVO zurückübertragen worden ist.BGH02.03.2007
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IX ZR 261/03 - Anwaltshaftung; Umfang der AufklärungspflichtLeitsatz: a) Der Anwalt muß dem Mandanten nicht notwendig eine vollständige rechtliche Analyse, sondern allein die Hinweise liefern, die ihm im Hinblick auf die aktuelle Situation und sein konkretes Anliegen die notwendige Entscheidungsgrundlage vermitteln. Erscheint unter mehreren rechtlich möglichen Alternativen die eine deutlich vorteilhafter als die andere, hat der Anwalt darauf hinzuweisen und eine entsprechende Empfehlung zu erteilen. b) Nach Art und Umfang des Mandats kann eine eingeschränkte Belehrung ausreichend sein, etwa bei besonderer Eilbedürftigkeit oder bei einem Aufwand, der außer Verhältnis zum Streitgegenstand steht. Inhalt und Umfang der Aufklärung haben sich nach den erkennbaren Interessen des Mandanten zu richten. c) Zur Prüfung der Handlungsalternativen, die sich dem Auftraggeber bei pflichtgemäßer Beratung stellen, müssen deren jeweilige Rechtsfolgen miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden (Fortführung von BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 455/00, WM 2005, 1615, 1616; v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/02, WM 2005, 2110, 2111). d) Dem Mandanten, der einen richtigen Vorschlag des Anwalts ablehnt, kommt im Haftungsprozeß die Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens nicht zugute (Fortführung von BGHZ 123, 311, 319).BGH01.03.2007
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IX ZR 81/05 - Herausgabe der Mietsache an den Vermieter bei Mieterinsolvenz; Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung; Insolvenzverwalter; MasseforderungLeitsatz: a) Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters einer beweglichen Sache ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verpflichtet, wenn er nicht die Erfüllung des Mietvertrages wählt. b) Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache ist grundsätzlich eine Insolvenzforderung. c) Hat der Verwalter die Mietsache nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genutzt, ohne die Erfüllung des Mietvertrages zu verlangen, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung eine Masseforderung dar.BGH01.03.2007
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III ZR 164/06 - Unwirksame Einschränkung des Auswahlrechtes führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung; Schiedsrichter; Inhaltskontrolle; SchiedsgerichtLeitsatz: Eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Der benachteiligten Partei steht der Antrag gemäß § 1034 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu Gebote, um durch die Entscheidung des staatlichen Gerichts eine ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu erreichen.BGH01.03.2007
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IV ZR 152/05 - Mangelhafte Belehrung über Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsverpflichtung des Versicherungsnehmers durch den VersichererLeitsatz: Ob eine schon im Formular für die Schadensmeldung enthaltene Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei einer späteren Nachfrage des Versicherers wiederholt werden muß, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalles.BGH28.02.2007
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XII ZR 95/04 - Restitutionsverfahren; nachträglich aufgefundene Urkunde; Wiederaufnahmebegehren; Urkundenbeweis; NegativtatsacheLeitsatz: Im Restitutionsverfahren darf für die Prüfung, ob eine nachträglich aufgefundene Urkunde eine der Partei günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, grundsätzlich nur der Prozeßstoff des Erstverfahrens in Verbindung mit der Urkunde zugrunde gelegt werden. Deshalb kommt es für den Erfolg des Wiederaufnahmebegehrens regelmäßig nicht darauf an, wie sich der Restitutionsbeklagte zu den nunmehr unter Urkundenbeweis gestellten Behauptungen des Revisionsklägers erklärt. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Restitutionskläger eine negative Tatsache urkundlich zu beweisen hat und den Restitutionsbeklagten insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft.BGH28.02.2007
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V ZB 154/06 - Anforderungen an Berufungsbegründung; auf zwei selbständige Gründe gestützte erstinstanzliche Klageabweisung; Kaufvertrag; arglistige Täuschung; Schadensersatz wegen nicht abgenommener KleinkläranlageLeitsatz: a) Der gesetzlichen Anforderung an die Berufungsbegründung, den Rechtsfehler und dessen Entscheidungserheblichkeit zu bezeichnen, ist bei einer auf zwei selbständige Gründe gestützten klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung genügt, wenn der nur auf einen Rechtsgrund bezogene Angriff aus Rechtsgründen auch den anderen Abweisungsgrund im angefochtenen Urteil zu Fall bringt. b) Das Berufungsgericht muss bei der Prüfung der Zulässigkeit eines auf eine Begründung im erstinstanzlichen Urteil beschränkten Angriffs die Auswirkungen auf den anderen Abweisungsgrund von sich aus auch dann berücksichtigen, wenn der Berufungskläger hierzu keine Rechtsausführungen gemacht hat.BGH28.02.2007
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VIII ZR 156/06 - Erstellung des Hausanschlusses, Wasserversorgung, HausanschlussleitungLeitsatz: Eine (erstmalige) Erstellung des Hausanschlusses im Sinne von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AVBWasserV liegt auch vor, wenn die Wasserversorgung zuvor auf Veranlassung eines früheren Anschlussnehmers eingestellt worden ist, die dazu mit einem Blindstopfen verschlossene Hausanschlussleitung bei Beginn des neuen Versorgungsverhältnisses zur Wiederaufnahme der Versorgung technisch oder aus Rechtsgründen nicht mehr geeignet ist und deshalb ein neuer Hausanschluss gelegt werden muss.BGH28.02.2007
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XI ZR 195/05 - Kein Verstoß gegen Bankgeheimnis oder Bundesdatenschutzgesetz bei Abtretung von Darlehensforderungen; nur Arbeitsplatz des Verbrauchers für Widerruf bei Haustürgeschäft maßgeblichLeitsatz: a) Der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen. b) Arbeitsplatz i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a. F. (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist nur derjenige des Verbrauchers. c) Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 HWiG (§ 312 f. Satz 2 BGB), wenn der Bürge seine Bürgschaftserklärung am Arbeitsplatz des persönlichen Schuldners abgibt.BGH27.02.2007