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Urteil Unwirksame Nachschußverpflichtung
Schlagworte
Unwirksame Nachschußverpflichtung
Leitsätze
a) Der Gesellschafterbeschluß einer Personengesellschaft, durch den eine Nachschußverpflichtung begründet wird, die im Gesellschaftsvertrag keine Grundlage hat, ist dem dissentierenden Gesellschafter gegenüber unwirksam.
b) Der dissentierende Gesellschafter kann die Unwirksamkeit im Wege der allgemeinen, nicht fristgebundenen Feststellungsklage nach § 256 ZPO sowohl gegenüber seinen Mitgesellschaftern - und zwar gegenüber jedem einzelnen - als auch gegenüber der Gesellschaft geltend machen.
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