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  1. VIII ZR 1/07 - Notwendige Angabe der Gesamtbetriebskosten auch bei in gemischten Kosten enthaltenen (nicht umlagefähigen) Kosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, daß dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn es sich um sog. gemischte Kosten handelt, die Kostenanteile enthalten, die nicht zu den Betriebskosten gehören. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    11.09.2007
  2. VII ZB 79/06 - Selbständiges Beweisverfahren für mehrere Antragsteller
    Leitsatz: Ein Beschluß gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO kann nicht ergehen, wenn mehrere Antragsteller wegen ihnen zustehender Mängelansprüche aus einem Bauvertrag ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt haben und der Antragsgegner daraufhin von einem der Antragsteller, der zugleich Rechtsnachfolger des anderen Antragstellers hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Ansprüche geworden ist, im Klagewege in Anspruch genommen wird.
    BGH
    23.08.2007
  3. XII ZB 82/07 - Fristberechnung für Berufungsbegründungsfristablauf; Samstage, Sonntage und Feiertage bei Fristberechnung; konkrete Fristverlängerung durch Gericht
    Leitsatz: 1. Wird die Frist zur Begründung der Berufung um einen bestimmten Zeitraum verlängert, und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages (Anschluß an BGH, Beschluß vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04 - NJW 2006, 700). 2. Hat das Berufungsgericht die Begründungsfrist hingegen bis zu einem konkret bezeichneten Tag verlängert, kommt es auf den Beginn der verlängerten Frist nicht an. Wenn das Berufungsgericht die beantragte Fristverlängerung nur teilweise bewilligt hat, kommt eine darauf gestützte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist nur ausnahmsweise bei einem Verstoß gegen die Anforderungen an ein faires Verfahren in Betracht (Abgrenzung zu BGH, Beschluß vom 23. Oktober 2003 - V ZB 44/03 - NJW-RR 2004, 785).
    BGH
    15.08.2007
  4. VII ZR 262/05 - Zurückbehaltungsrecht am Werklohnanspruch für Gewährleistungsansprüche trotz Abtretung
    Leitsatz: Der Auftraggeber kann dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen Mängeln der Werkleistung auch dann entgegenhalten, wenn er die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69, BGHZ 55, 354).
    BGH
    26.07.2007
  5. VII ZR 42/05 - Nachtragsforderungen bei Planungsänderung; Bezugnahme auf Leistungsbilder und Leistungsphasen der HOAI als Gegenstand vertraglicher Leistungspflicht; Vergütung gesonderter Leistungen
    Leitsatz: 1. Die Parteien eines Planungsvertrages können durch Bezugnahme auf die Leistungsbilder oder Leistungsphasen der HOAI diese zum Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht machen. Diese stellen dann eine Auslegungshilfe zur Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung dar. 2. Liegt einem Vertrag über die Genehmigungs- und Ausführungsplanung für das Tragwerk eine vom Auftraggeber vorgegebene Objektplanung und Entwurfsplanung für das Tragwerk zugrunde, hat der Auftragnehmer seine Leistungen auf dieser Grundlage zu erbringen. Werden diese Vertragsgrundlagen geändert und ist infolgedessen eine Änderung der bereits abschließend erbrachten Leistungen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung für das Tragwerk notwendig, so handelt es sich bei diesen notwendig werdenden Leistungen grundsätzlich nicht um solche, die noch von den vertraglichen Leistungen erfaßt sind, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig geregelt ist. 3. Unter den vertraglichen Voraussetzungen können auch solche Leistungen gesondert zu vergüten sein, die deshalb notwendig wurden, weil der Auftragnehmer auf Anordnung des Auftraggebers Leistungen erbracht hat, obwohl die zugrunde liegende Objektplanung und Entwurfsplanung für das Tragwerk noch nicht abgeschlossen war.
    BGH
    26.07.2007
  6. VII ZR 5/06 - Gesamtschuldnerische Haftung des Architekten; Zustimmung zur Parteierweiterung
    Leitsatz: Einem gesamtschuldnerisch mit einem Unternehmer wegen Bauaufsichtsfehlern haftenden Architekten ist in der Regel der Einwand versagt, der Auftraggeber hätte sich durch rechtzeitigen Zugriff bei dem Unternehmer befriedigen können und müssen. Der Schadensersatzanspruch kann nicht allein deshalb verneint werden, weil der Auftraggeber entgegen der Empfehlung des Architekten Werklohn wegen Mängeln der Bauausführung nicht einbehalten hat. Die Versagung der Zustimmung zur Parteierweiterung durch einen in der Berufungsinstanz erstmals mit einer Widerklage überzogenen Architekten ist nicht mißbräuchlich, wenn die Widerklage wegen Bauaufsichtsfehlern einer in Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätigen Architektengemeinschaft zunächst nur gegen einen Gesellschafter erhoben wird und sodann nach mehreren Jahren der Prozeßführung zu einem geringen Teil auch gegen den anderen, bisher am Prozeß nicht beteiligten Gesellschafter, nachdem dieser als Zeuge geladen worden ist.
    BGH
    26.07.2007
  7. XII ZR 143/05 - Salvatorische Klausel verpflichtet nicht zur Nachholung nicht gewahrter Schriftform; Zeitmietvertrag; Erhaltungsklausel; Ersetzungsklausel
    Leitsatz: Eine allgemeine salvatorische Klausel (Erhaltungs- und Ersetzungsklausel) in einem auf längere Zeit als ein Jahr geschlossenen Mietvertrag über Gewerberäume verpflichtet die Vertragsparteien nicht zur Nachholung der nicht gewahrten Schriftform.
    BGH
    25.07.2007
  8. V ZR 85/06 - Anspruch der Berechtigten auf Gegenwert der Vermögensgegenstände; Abzug von erstattungsfähigen Aufwendungen des Verfügungsberechtigten bei investivem Verkauf; Freistellungsklausel
    Leitsatz: 1. Bei einem investiven Verkauf können Aufwendungen, die der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten im Falle der Restitution gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten hätte, von dem für die zurückzuübertragende Sache erhaltenen, herauszugebenden Erlös abgezogen werden. 2. Eine Klausel im Kaufvertrag, wonach der Erwerber in diesem Fall zusätzlich zur Zahlung des Kaufpreises die von den Berechtigten dem Verfügungsberechtigten gem. § 9 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstattenden Aufwendungen zu erstatten hat ist gem. § 9 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 BGB) unwirksam. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    20.07.2007
  9. V ZR 227/06 - Beratungspflicht des Verkäufers einer Immobilie über deren Ertragserwartung bei vorgesehenem Beitritt zum Mietpool; Schrottimmobilien; Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie; Modellrechnungen über Erwerbsvorteile; unzutreffendes Bild über Wertsteigerungen
    Leitsatz: 1. Zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie kann ein Beratungsvertrag zustande kommen, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer einen ausdrücklichen Rat erteilt; dies gilt insbesondere, wenn der Verkäufer dem Käufer Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die diesen zum Vertragsabschluß bewegen sollen. 2. Der Verkäufer verletzt seine aus dem Beratungsvertrag folgenden Pflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild des Wertsteigerungspotentials oder der Ertragserwartung der Immobilie gibt. 3. Letzteres ist bei unzutreffenden Angaben über die erzielbare Miete sowie dann gegeben, wenn das in dem vorgesehenen Beitritt zu einem Mietpool liegende Risiko, auch die anteiligen Lasten der Unvermietbarkeit anderer Wohnungen zu tragen, bei der Berechnung des Eigenaufwands nicht angesprochen und z.B. in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen angemessen berücksichtigt wird.
    BGH
    20.07.2007
  10. V ZR 245/06 - Schutz des Vormerkungsberechtigten; Anwendbarkeit des § 883 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 111 SachenRBerG
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Vormerkungsberechtigten gegen den vormerkungswidrig eingetragenen Zwischenerwerber auf Abgabe der Zustimmung zu der Eintragung oder der Löschung, welche zur Verwirklichung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs erforderlich ist, besteht nicht, wenn der Vormerkungsberechtigte nach den schuldrechtlichen Vereinbarungen nur die Auflassung eines entsprechend belasteten Grundstücks verlangen kann. 2. Eine Vormerkung schützt den Berechtigten nicht nur vor nachteiligen Verfügungen im Sinne des § 883 Abs. 2 BGB, sondern auch in seinem guten Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchstands zur Zeit der Eintragung der Vormerkung und damit auch gegen nicht eingetragene Rechte Dritter. Dabei ist für die Gutgläubigkeit des Erwerbers der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung gestellt wurde. Dieser Schutz des Vormerkungsberechtigten gilt in gleicher Weise im Rahmen des § 111 SachenRBerG.
    BGH
    20.07.2007