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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 855)
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III ZR 91/07 - Verbraucherbelehrung und Schuldnerverzug; Rechnung mit Angabe eines Zahlungsziels keine Mahnung; Saldo aus BetriebskostenabrechnungLeitsatz: Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.BGH25.10.2007
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IV ZB 26/06 - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung ohne anschließendes HauptsacheverfahrenLeitsatz: Erklären Antragsteller und Antragsgegner übereinstimmend, ein gerichtlich angeordnetes, aber nicht mehr zu Ende geführtes selbständiges Beweisverfahren habe sich erledigt, und kommt es nicht zum Hauptsacheverfahren, ist kein Raum für eine Kostenentscheidung, auch nicht in entsprechender Anwendung von § 91 a ZPO.BGH09.05.2007
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IV ZR 152/05 - Mangelhafte Belehrung über Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsverpflichtung des Versicherungsnehmers durch den VersichererLeitsatz: Ob eine schon im Formular für die Schadensmeldung enthaltene Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei einer späteren Nachfrage des Versicherers wiederholt werden muß, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalles.BGH28.02.2007
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IV ZR 182/06 - Löschungsbewilligung; Löschung einer Grundschuld durch nicht berechtigten Ersteher eines zwangsversteigerten Grundstücks; bereicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch bei nichtberechtigter GrundschuldlöschungLeitsatz: Wird die Löschungsbewilligung für eine Grundschuld an den Ersteher eines zwangsversteigerten Grundstücks geleistet, obwohl dieser nach dem Sicherungsvertrag zu deren Entgegennahme nicht - alleine - berechtigt ist, und wird infolge der anschließenden Löschung der Grundschuld dem früheren Eigentümer eine Befriedigungsmöglichkeit genommen, kann diesem ein bereicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch aus § 816 Abs. 2 BG zustehen.BGH09.05.2007
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IV ZR 226/06 - BeschwerdewertLeitsatz: Der Wert der Beschwer des mit seinem Auskunftsanspruch abgewiesenen Klägers beträgt in der Regel einen Bruchteil des Leistungsanspruchs, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird. Für eine notwendige Schätzung des Leistungsanspruchs ist anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen, welche Vorstellungen er sich vom Wert seines Leistungsanspruchs gemacht hat. (Leitsatz der Redaktion)BGH19.09.2007
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IV ZR 279/05 - 30jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche; Anspruch auf Abrechnung über ErbeLeitsatz: Die 30jährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt für alle Ansprüche aus dem Buch 5 "Erbrecht" des Bürgerlichen Gesetzbuchs (hier: § 2218 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 666 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.BGH18.04.2007
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IV ZR 288/04 - Befassung mit Parteivorbringen in Entscheidungsgründen; Willkürverbot; Provisionsanspruch im Außenverhältnis; einstweilige Provisionsherabsetzung bei GemeinschaftsgeschäftLeitsatz: 1. Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in den Entscheidungsgründen ausführlich zu befassen. 2. Wissentliche Pflichtverletzung durch einseitige Provisionsherabsetzung bei Gemeinschaftsgeschäft.BGH24.01.2007
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IV ZR 37/07 - Baufinanzierungsklausel bei ImmobilienfondsLeitsatz: Zur Anwendbarkeit der so genannten Baufinanzierungsklausel gemäß § 3 (1) d) dd) ARB 94 auf Beteiligungen an Immobilienfonds.BGH17.10.2007
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IV ZR 5/06 - Verschweigen von Vorschäden bei Abschluß des Versicherungsvertrags in betrügerischer Absicht; Anzeigepflicht; Gefahrerhöhung; verantwortliche Anzeigeobliegenheit; Verschulden bei VertragsschlußLeitsatz: Täuscht der Versicherungsnehmer bei Vertragschluß über einen gefahrerheblichen Umstand im Sinne der §§ 16, 17 VVG, so sanktionieren die §§ 16 bis 22 VVG die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit grundsätzlich abschließend. Daneben bestehen keine Ansprüche des Versicherers aus culpa in contrahendo. Nur wo die §§ 16 ff. VVG nicht eingreifen oder andere geschützte Interessen des Versicherers nicht abschließend behandeln, kommt ein über die Sanktionen der §§ 16 ff. VVG hinausgehendes Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers in Betracht. Das kann der Fall sein bei Schadensersatzansprüchen des Versicherers aus unerlaubten Handlungen, insbesondere bei den Tatbeständen der §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, die neben den §§ 16 ff. VVG anzuwenden sind. (Fortführung der Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630; vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 197/87 - VersR 1989, 465 und vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404)BGH07.02.2007
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IV ZR 54/04 - Rechtsschutzversicherung; Deckungsschutz; Obliegenheitsverletzung; ArchitektenhaftpflichtversicherungLeitsatz: Führt der Versicherungsnehmer aufgrund einer vertragswidrigen Weisung des Rechtsschutzversicherers den Haftpflichtprozeß selbst, ist der Versicherer wie bei einer ausdrücklichen Ablehnung des Deckungsschutzes an das Ergebnis des Haftpflichtprozesses gebunden und kann sich wegen fehlerhafter oder weisungswidriger Prozeßführung nicht auf Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung berufen.BGH14.02.2007