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  1. 3 U 50/07 - Ordentliche Kündigung eines Fernwärmelieferungsvertrages mit einer Laufzeit von 20 Jahren; Abweichung von Laufzeitvorgaben
    Leitsatz: Ein Fernwärmelieferungsvertrag, der entgegen § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV (Laufzeit von höchstens zehn Jahren) auf 20 Jahre abgeschlossen worden ist, kann vom Kunden jederzeit ordentlich gekündigt werden. Die Laufzeit des Vertrages reduziert sich dann nicht auf zehn Jahre, da es sich bei der Frist des § 32 AVBFernwärmeV nicht um eine Regelfrist, sondern um eine Höchstfrist handelt. Von den Laufzeitvorgaben des § 32 AVBFernwärmeV kann nur abgewichen werden, wenn das Fernwärmeversorgungsunternehmen einen Vertragsabschluss zu den Allgemeinen Bedingungen der AVBFernwärmeV angeboten hat und sodann der Kunde mit den Abweichungen davon ausdrücklich einverstanden ist. Dazu reicht es nicht aus, wenn in dem unterbreiteten Fernwärmelieferungsvertrag mit abweichender Laufzeitregelung lediglich hervorgehoben wird, dass das Angebot inhaltlich von bestimmten Regelungen der AVBFernwärmeV abweicht. Erforderlich ist vielmehr, dass dem Kunden zur Veranschaulichung seines Wahlrechts ein Leistungsvergleich, insbesondere ein Preisvergleich, ermöglicht wird. Dazu genügt es nicht, nur den Text der Verordnung beizufügen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    10.10.2007
  2. 3 U 67/07 - Eigenkapitalersetzende Vermietung durch Dritte
    Leitsatz: Die Überlassung eines Grundstücks an eine überschuldete GmbH durch eine mit ihr verflochtene Kommanditgesellschaft ist eine eigenkapitalersetzende Leistung mit der Folge, dass Ansprüche auf Miete oder Nutzungsentschädigung nur als nachrangige Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    28.11.2007
  3. 3 W 20/07 - Vermieterpfandrecht; Einstweilige Verfügung des Vermieters auf Auskunft und Herausgabe vom Mieter weggeschaffter Sachen
    Leitsatz: 1. Kann der über Art und Umfang der eingebrachten Sachen nicht informierte Vermieter diese in seinem Antrag nicht hinreichend bezeichnen, kann er den Mieter - auch im einstweiligen Verfügungsverfahren - auf Auskunft in Anspruch nehmen. 2. Eine einstweilige Verfügung auf Zurückschaffung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen auf das vermietete Grundstück kommt wegen unzulässiger Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht. 3. Nach Auszug des Mieters hat der Vermieter im Rahmen einstweiligen Rechtschutzes allenfalls Anspruch auf Überlassung der zurückzuschaffenden Sachen an einen Sequester.
    OLG Brandenburg
    18.07.2007
  4. 3 W 2/07 - Keine Verrechnungsbestimmung durch Vermieter bei Teilleistungen; Klage aus rückständigem Mietzins
    Leitsatz: 1. Ein auf Miete klagender Vermieter hat jeden Monat mit einem angeblichen Mietrückstand und den in diesem Monat nach seiner Ansicht aufgelaufenen Rückstand anzugeben. 2. Soweit ein klagender Vermieter Zahlungen des beklagten Mieters vorträgt, ist dies unerheblich, solange er diese Zahlungen nicht als gerade auf den rückstandsbetroffenen Monatszins geleistet einräumt. Ein klagender Vermieter hat nicht darzulegen, für welche Zeiträume er etwaige Zahlungen des Mieters verrechnet habe. Die Tilgungsbestimmung steht allein dem Schuldner zu, § 366 Abs. 1 BGB, und geht im übrigen, selbst wenn der Schuldner sein Leistungsbestimmungsrecht nicht ausübt, keineswegs auf den Gläubiger über; vielmehr gilt in diesem Fall § 366 Abs. 2 BGB. Die Verrechnungsbefugnis eines klagenden Vermieters ist daher rechtlich nicht zu begründen.
    OLG Brandenburg
    15.01.2007
  5. 3 W 57/06 - Gebührenstreitwert für einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des Mietbesitzes
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren eines Mieters/Pächters auf Wiedereinräumung des Besitzes an der Mietsache bestimmt sich gemäß §§ 53 Abs. 1 Nr. 1, 41 Abs. 1 Satz 1 GKG, 3 ZPO unter Heranziehung der Jahresmiete/-pacht; hier 1/3 der Jahrespacht.
    OLG Brandenburg
    02.04.2007
  6. 5 U 206/06 - Bebauung des Grundstücks durch einen Gewerbetreibenden auf mietvertraglicher Basis
    Leitsatz: Eine Berechtigung nach dem SachenRBerG ist nicht gegeben, wenn das Grundstück allein auf vertraglicher Grundlage genutzt wird und die Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 lit. a i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 6 SachenRBerG nicht gegeben sind.
    OLG Brandenburg
    20.09.2007
  7. L 14 B 1650/07 AS ER - Leistungen für Unterkunft nur für Wohnungen mit einfacher Ausstattung und in einfacher Wohnlage; Berliner AV-Wohnen
    Leitsatz: 1. Die AV-Wohnen vom 7. Juni 2005 gibt auch unter Berücksichtigung des Berliner Mietspiegel 2007 die Werte für angemessenen Wohnraum wieder. 2. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II haben grundsätzlich nur Anspruch auf Übernahme von Mieten in einfacher Wohnlage des Berliner Mietspiegels 2007. (Leitsätze der Einsenderin)
    LSG Berlin-Brandenburg
    20.11.2007
  8. 7 O 404/07 - Besichtigungsrecht des Vermieters; schriftliche Ankündigung; zeitlicher Umfang: Wiederholung der Besichtigung; Ausspähung von Betriebsgeheimnissen; Routinekontrollen; Inaugenscheinnahme der Mietsache; Schutz der Privatsphäre; Anzahl der zutrittsberechtigten Personen
    Leitsatz: 1. Der Vermieter hat auch ohne vertragliche Regelung einen Anspruch auf Besichtigung des vermieteten Objekts an einem Werktag in der Zeit zwischen 9 und 18 Uhr zur Besichtigung mit einem Kaufinteressenten durch einen Komplementär-Geschäftsführer selbst dann, wenn dieser zugleich an einem Konkurrenzunternehmen des Mieters beteiligt ist; die Besichtigung ist zwei Wochen vorher schriftlich anzukündigen. 2. Die Besichtigung kann alle zwei Jahre wiederholt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Tübingen
    21.12.2007
  9. 11 S 78/07 - Kein Eintritt des Grundstückserwerbers in Mietvertrag aufgrund "Eintrittsklausel" im Kaufvertrag; Bevollmächtigung keine Ermächtigung; Übergang von Nutzen und Lasten
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung im Kaufvertrag, dass der Käufer ab dem Tag des Besitzübergangs die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten als künftiger Vermieter übernimmt und in die Mietverträge eintritt, reicht zum Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis nicht aus. 2. Eine Klausel, dass der Verkäufer den Käufer bevollmächtigt, mietrechtsrelevante Erklärungen abzugeben, führt nicht zur Wirksamkeit von Mieterhöhungsvereinbarungen, die der Erwerber vor Eigentumsübergang im eigenen Namen abgeschlossen hat. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Potsdam
    05.07.2007
  10. 11 S 192/06 - Keine einstweilige Verfügung des Mieters gegen Auszahlung des verpfändeten Sparkontos bei vertraglich vereinbarter Befriedigungsbefugnis; Mietkaution
    Leitsatz: Haben die Parteien vereinbart, daß sich der Vermieter wegen fälliger Forderungen aus dem Mietverhältnis jederzeit befriedigen kann, kann der Mieter den Zugriff des Vermieters auf die als Sicherheit verpfändete Forderung aus einem Sparkonto durch einstweilige Verfügung auch dann nicht verhindern, wenn die Ansprüche des Vermieters streitig sind.
    LG Potsdam
    21.06.2007