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Urteil Keine einstweilige Verfügung des Mieters gegen Auszahlung des verpfändeten Sparkontos bei vertraglich vereinbarter Befriedigungsbefugnis
Schlagworte
Keine einstweilige Verfügung des Mieters gegen Auszahlung des verpfändeten Sparkontos bei vertraglich vereinbarter Befriedigungsbefugnis; Mietkaution
Leitsatz
Haben die Parteien vereinbart, daß sich der Vermieter wegen fälliger Forderungen aus dem Mietverhältnis jederzeit befriedigen kann, kann der Mieter den Zugriff des Vermieters auf die als Sicherheit verpfändete Forderung aus einem Sparkonto durch einstweilige Verfügung auch dann nicht verhindern, wenn die Ansprüche des Vermieters streitig sind.
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