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  1. I-10 W 17/07 - Geschäftsbetrieb, Betriebspflicht
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Betriebspflicht der Mieterin entfällt, wenn sie sich darauf beruft, aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen ihren Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten zu können.
    OLG Düsseldorf
    15.03.2007
  2. I-24 U 100/07 - Leasing einer Fernsehanlage, „Wartezimmer-TV“, Zusatzleistungen (hier: TV-Programm), Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Beim Leasing einer Fernsehanlage nebst Programm („Wartezimmer-TV“) kann der Leasingnehmer dem Leasinggeber Rechte aus mangelhafter Programmgestaltung des Lieferanten grundsätzlich nicht entgegenhalten.2. Verspricht der Lieferant eines Leasingobjekts ohne Mitwirkung des Leasinggebers dem Leasingnehmer über die Lieferung hinaus Zusatzleistungen (hier. TV-Programm), bleibt der Leasingvertrag davon unberührt. 3. Infolge einer Insolvenz ausbleibende Zusatzleistungen des Lieferanten bewirken nicht den Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages.
    OLG Düsseldorf
    27.11.2007
  3. 2 U 49/07 - Prozeßführungsbefugnis des Zwangsverwalters; Mietzahlung an Zwangsverwalter nach Verfahrensaufhebung
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Verfahrens infolge Rücknahme des Gläubigerantrags nicht mehr befugt, in einem laufenden Prozeß weiterhin Mietzahlung an sich zu verlangen, sofern keine eindeutige Ermächtigung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.
    OLG Celle
    16.03.2007
  4. 2 U 9/07 - Bestimmte und prüfbare Bezeichnung für Aufrechnungsforderung nötig; fristlose Kündigung wg. Zahlungsverzugs
    Leitsatz: Eine unverzügliche Aufrechnungserklärung des Mieters kann nur dann zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges führen, wenn die Gegenforderung so bestimmt bezeichnet ist, daß sie der Vermieter prüfen kann.
    OLG Celle
    16.02.2007
  5. 16 U 276/06 - Entschädigungsanspruch für Aufbrechen der Wohnungstür durch Polizei; Durchsuchungsschäden; Amtshaftung
    Leitsatz: Der Eigentümer und Vermieter hat einen Anspruch aus enteignendem Eingriff gegen den Staat, wenn im Zusammenhang mit rechtmäßigen Strafverfolgungsmaßnahmen gegen den Mieter die Wohnungstür aufgebrochen wird. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Celle
    08.05.2007
  6. 12 U 236/06 - Erlösauskehr; Auskunft über Verkehrswertermittlung; Verjährung; Berechtigter; Bindungswirkung
    Leitsatz: 1. Ist der Bescheid des LaRoV über den Anspruch auf Veräußerungserlös existent und wirksam geworden, ist er mit dem von ihm in Anspruch genommenen Inhalt von allen rechtsanwendenden Stellen, soweit sie nicht zur Entscheidung über Rechtsbehelfe gegen den Bescheid berufen sind, zu beachten und eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen. 2. Der Beginn der Verjährungsfrist eines durch einen Verwaltungsakt festgestellten Anspruchs auf Veräußerungserlös ist erst mit der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes für den Berechtigten anzunehmen. 3. Besteht Anspruch auf Auskehr eines etwaigen Differenzbetrages zwischen dem erzielten Kaufpreis und dem im Zeitpunkt der Veräußerung bestehenden Verkehrswert gem. § 6 Abs. 6 a S. 5 VermG, und ist der Anspruchsinhaber ohne eigenes Zutun über die Grundlagen der Feststellung des Kaufpreises im Unklaren, so hat er einen Anspruch auf Auskunft über die dem Grundstücksverkauf zugrunde liegende Verkehrswertermittlung. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    28.06.2007
  7. 3 U 100/06 - Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei finanziertem Immobilienerwerb; arglistige Täuschung bei konkretem Wissensvorsprung über Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten; institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler; Haustürgeschäft
    Leitsatz: 1. Eine einen Immobilienerwerb finanzierende Bank ist zur Aufklärung über die Risiken der Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten verpflichtet, wenn sie für sie selbst erkennbar insoweit einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat. 2. Täuscht ein Vertreiber einen Kreditnehmer arglistig durch evident unrichtige Angaben über ein Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat. 3. Von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben eines Täuschenden ist auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so daß sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    07.11.2007
  8. 3 U 109/06 - Unzulässigkeit der Feststellungsklage bei zulässiger Zwischenfeststellungsklage
    Leitsatz: 1. Eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn bessere Rechtschutzmöglichkeiten bestehen. 2. Gegenüber einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO bestehen bessere Rechtschutzmöglichkeiten, wenn eine Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO einfacher, kostengünstiger, erheblich prozeßökonomischer ist und höheren Rechtschutz bietet. 3. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungswiderklage im Berufungsrechtszuge bedarf nicht der Zulassung durch das Gericht.
    OLG Brandenburg
    01.08.2007
  9. 3 U 167/06 - Sachbeschädigung der Mietsache und Geltendmachung von Schadensersatz nach Eigentümer-/Vermieterwechsel bzw. Verkauf
    Leitsatz: 1. Der Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache erlischt, wenn der Eigentümer/Vermieter sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat. 2. Zur Verspätung von Berufungsvorbringen bei Änderung der Berufungsbegründung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    16.07.2007
  10. 3 U 49/06 - Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei finanziertem Immobilienerwerb; arglistige Täuschung bei konkretem Wissensvorsprung über Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten; institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler; Haustürgeschäft
    Leitsatz: 1. Eine einen Immobilienerwerb finanzierende Bank ist zur Aufklärung über die Risiken der Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten verpflichtet, wenn sie für sie selbst erkennbar insoweit einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat. 2. Täuscht ein Vertreiber einen Kreditnehmer arglistig durch evident unrichtige Angaben über ein Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat. 3. Von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben eines Täuschenden ist auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so daß sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    07.11.2007