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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 855)
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8 K 1922/05 - Zählerüberprüfung bei extrem hohem WasserverbrauchLeitsatz: Hat der Wasserversorger den Trinkwasserverbrauch für ein nicht genutztes Wohngrundstück jahrelang mit 0 geschätzt und den Eigentümer deshalb nur zu Grundgebühren herangezogen, kann ein bei der erstmaligen Ablesung festgestellter extrem hoher Verbrauch (hier: über 14.000 m3) nur nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Zählers in Rechnung gestellt werden. (Leitsatz der Redaktion)VG Potsdam04.07.2007
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5 K 12/99 Me - Rückübertragung; Ausschlussgrund; komplexer Wohnungsbau; Zweckbestimmung; städtebauliche Einheit; Nutzungsrechte; öffentliches InteresseLeitsatz: Die Parzellierung eines Grundstücks und die nachfolgende Vergabe von Nutzungsrechten an Bauwerber, die ihre Grundstücke in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren sukzessiv bebauen, erfüllt selbst dann nicht den Ausschlussgrund des "komplexen Wohnungsbaus", wenn daneben grundstücksübergreifend einzelne Garagen entstanden sind und einige Parzellen als Grünflächen genutzt werden.VG Meiningen14.03.2007
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5 K 547/04 Me - Durchführungsfeststellungsbescheid; Präklusion; Rechtsschutzbedürfnis; WiderrufLeitsatz: Dem Anmelder/Restitutionsberechtigten, der innerhalb der Zwei-Wochen-Frist seinen Restitutionsanspruch nicht glaubhaft gemacht hat, fehlt für die Anfechtung eines zugunsten des Investors erlassenen Durchführungsfeststellungsbescheids das Rechtsschutzbedürfnis.VG Meiningen18.04.2007
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8 K 210/05 Me - Berufliche RehabilitierungLeitsatz: 1. § 1 Abs. 1 BerRehaG stellt maßgeblich auf den "Beruf" als Qualifikations- und Gattungsbegriff und nicht auf die konkrete berufliche Position oder Tätigkeit innerhalb des Berufs ab. 2. Die Berücksichtigung bloß hypothetischer Berufsmöglichkeiten ist unabhängig davon ausgeschlossen, ob es sich um eine Karrierechance in einem bereits ausgeübten oder einem noch zu erreichenden Beruf handelt. 3. Ein sog. "Aufstiegsschaden" wird von der Regelung nicht erfasst. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Meiningen01.11.2007
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8 K 250/05 Me - Berufliche RehabilitierungLeitsatz: 1. Für einen Anspruch nach § 1 BerRehaG mit der Folge eines Rentennachteilsausgleichs bedarf es eines der politischen Verfolgung dienenden Eingriffs in eine innegehabte berufliche Position. Dies setzt voraus, dass durch die Maßnahme eine Verschlechterung der Berufsausübung in der Weise eingetreten ist, dass Arbeitslosigkeit, Minderverdienst oder die Aufnahme einer sozial ungleichwertigen Tätigkeit folgten. 2. Auch eine erzwungene Eigenkündigung wird grundsätzlich als Maßnahme im Sinne des § 1 BerRehaG erfasst. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Meiningen01.11.2007
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1 K 1573/04 - Abführung des Veräußerungserlöses bei ErbbaurechtLeitsatz: Eine Abführung des Veräußerungserlöses aus dem Verkauf von ehemals volkseigenem Grund und Boden nach § 10 Abs. 1 Nr. 11 EntschG besteht nicht, wenn sich die Rückübertragung nur auf das vormals bestehende Erbbaurecht auf dem veräußerten Grundstück erstreckte.VG Leipzig09.05.2007
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3 K 69/05 - Sicherungshypothek für Ablösebeträge; Kein Anwartschaftsrecht vor Hinterlegung des Ablösebetrages; Anwendbarkeit der InsolvenzordnungLeitsatz: 1. Weigert sich der Rückübertragungsberechtigte, die ihm obliegende Sicherheitsleistung gemäß dem bestandskräftigen Bescheid zu erbringen, hat die Behörde die Möglichkeit, den Eigentumsübergang gleichwohl durch Bestellung einer Sicherheit von Amts wegen herbeizuführen, wobei die Entscheidung hierüber im Ermessen steht. Diese Entscheidung ist vom Gericht nur dahingehend zu überprüfen, ob die Behörde von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt hat und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit im übrigen eingehalten worden sind. 2. Einer Anwendung der Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 3 VermG steht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht entgegen. 3. Allein ein bestandskräftiger Rückübertragungsbescheid begründet kein dem Volleigentum am Grundstück vergleichbares Anwartschaftsrecht, mit der Folge, daß die Regelungen der InsO den Regelungen des Vermögensgesetzes und der Hypothekenablöseverordnung vorgehen würden. (Leitsätze der Redaktion)VG Leipzig05.02.2007
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6 K 776/05 Ge - Altschuldenhilfegesetz; Anspruch auf Erlös und Auskehr; Ausschluss der Rückübertragung wegen Änderung der Nutzungsart; Wertausgleich; komplexer WohnungsbauLeitsatz: 1. Das öffentliche Interesse an der veränderten Nutzung von Ein- oder Zweifamilienhäusern kann entfallen, wenn in größeren Gemeinden und Städten mit einem entsprechend großen kommunalen Wohnungsbestand Grundstücke mit nur wenigen Wohneinheiten beansprucht werden. 2. Das gilt auch für die Verwertung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau. 3. Über die Höhe des Erlösauskehranspruchs einschließlich der geltend gemachten Zinsen haben gegebenenfalls die Zivilgerichte zu befinden. (Leitsätze der Redaktion)VG Gera12.11.2007
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5 K 4825/04 - Grundsteuererlass aufgrund strukturell bedingtem Leerstand; Ertragsminderungen; Anforderungen an Vermietungsbemühungen und/oder UmbaumaßnahmenLeitsatz: 1. Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen vorübergehenden, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen in Betracht. 2. Zu den Anforderungen an Vermietungsbemühungen bzw. wann auch bauliche Veränderungen in Betracht zu ziehen sind (hier bei einem kleineren Einzelhandelscenter), um einen Leerstand zu verhindern.VG Gelsenkirchen16.08.2007
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4 K 626/02 - Unlautere Machenschaft durch Vorschieben der Enteignung für Instandsetzungsmaßnahmen nach dem BaulG; Erwerb von Gebäudeeigentum ohne staatliche Genehmigung; Wohnraumzuweisung ohne gesellschaftliche Erfordernisse; Erkennbarkeit der Unredlichkeit des Erwerbs von Gebäudeeigentum; Aufhebung dinglicher und schuldrechtlicher Nutzungsrechte infolge Unredlichkeit des Nutzungsberechtigten; kein Vorkaufsrecht des unredlichen NutzersLeitsatz: 1. Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG erfasst nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch die Fälle einer willkürlichen Enteignung, in denen ein gesetzlich zugelassener Enteignungszweck offensichtlich nicht zugrunde gelegen hat und die staatlichen Organe in Ausnutzung ihrer Machtstellung eine formelle Rechtsgrundlage erkennbar nur vorgeschoben haben, um zu gänzlich anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen. Das ist der Fall, wenn die Enteignungsentscheidung der staatlichen Stelle nicht dem in dem Beschluss wiedergegebenen Zweck der "Durchführung der planmäßigen Baumaßnahme" diente, sondern dieser nur vorgeschoben wurde, um dem späteren Käufer das Gebäudeeigentum sowie ein dingliches Nutzungsrecht an Grund und Boden zu verschaffen. 2. Für eine unlautere Machenschaft spricht ferner, dass dem Erwerber Wohnraum mit einer unangemessenen Übergröße zugewiesen wurde und der Kaufvertrag ohne die dafür erforderliche staatliche Genehmigung geschlossen wurde. 3. Dingliche Nutzungsrechte am restituierten Grundstück sind aufzuheben, wenn der Nutzungsberechtigte bei Begründung des Nutzungsrechts nicht redlich war. 4. Ist das Nutzungsverhältnis am Grundstück bereits im Zeitpunkt des Antrags auf Einräumung eines Vorkaufsrechts aufgehoben, besteht kein Anspruch mehr auf dessen Einräumung. (Leitsätze der Redaktion)VG Frankfurt/Oder29.11.2007