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  1. VIII ZR 306/04 - Verknüpfungspunkt für Netzanschlussmaßnahme; Kosten für Trafostation als Anschlusskosten; Netzausbaumaßnahmen
    Leitsatz: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt, dessen Betreiber zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des Stroms verpflichtet ist. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt kann auch dann im Bereich eines Mittelspannungsnetzes liegen, wenn das Grundstück, auf dem sich die neu anzuschließende Anlage befindet, über einen Anschluss an ein Niederspannungsnetz verfügt und über diesen Anschluss bereits Strom aus einer anderen Anlage in Niederspannung eingespeist wird. Bei den Kosten für den Bau einer Trafostation, die erforderlich ist, um die (weitere) stromerzeugende Anlage an einem - dem technisch und wirtschaftlich günstigsten - Verknüpfungspunkt auf der Mittelspannungsebene anzuschließen, handelt es sich um Anschlusskosten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 EEG.
    BGH
    28.11.2007
  2. 9 C 260/07 - Mietminderung für Bauarbeiten auf Nachbargrundstück; dauerhafte Lärm- und Staubbelästigung; Mängel; Baulärm in Sanierungsgebieten; biologisch-physiologisch erheblichen Beeinträchtigungen; für den Mieter vorhersehbare konkrete bauliche Tätigkeit; vertragsgemäßer Zustand und Gebrauch
    Leitsatz: Auch im Sanierungsgebiet kann eine dauerhafte Lärm- und Staubbelästigung durch mehrere Baustellen in der Nachbarschaft zu einer Mietminderung berechtigen (Abgrenzung zu KG GE 2003, 116). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    27.11.2007
  3. 6 C 427/07 - Kein Anspruch des Mieters auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
    Leitsatz: Der Vermieter hat keine Pflicht zur Erteilung einer sogenannten Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tiergarten
    27.11.2007
  4. 65 S 123/07 - Keine Parabolantenne auf Balkon bei nicht dargelegter Empfangsmöglichkeit weiterer heimatsprachlicher Programme
    Leitsatz: Der Vermieter braucht die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon der Wohnung unabhängig von einer ästhetischen Beeinträchtigung oder Substanzverletzung jedenfalls dann nicht zu dulden, wenn der Mieter, der über die vorhandene Breitbandkabelanlage mit Hilfe eines Decoders bereits sechs der beliebtesten heimatsprachlichen Sender empfangen kann, nicht dargetan hat, daß er über die beabsichtigte Parabolantenne einen weiteren heimatsprachlichen Sender über Satellit empfangen kann. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    27.11.2007
  5. X ZR 144/06 - Fehlerhafte Parteibezeichnung und deren Berichtigung; Klageänderung bei fehlerhafter Parteibezeichnung
    Leitsatz: a) Bei der Auslegung der Parteibezeichnung ist der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich Anlagen zu berücksichtigen. Wird daraus unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so steht der entsprechenden Auslegung auch nicht entgegen, dass der Kl. irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person gewählt hat (Bestätigung von BAG, Urteil vom 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03, BAG-Rep. 2004, 210). b) Auf Antrag des Scheinbekl. ist dieser durch eine Entscheidung des Gerichts aus dem Rechtsstreit zu entlassen, wobei gleichzeitig dem Kl., sofern dieser die falsche Zustellung veranlasst hat, die Kosten des Scheinbekl. aufzuerlegen sind, die zur Geltendmachung von dessen fehlender Parteistellung notwendig waren. Für eine Klageabweisung ist kein Raum.
    BGH
    27.11.2007
  6. 63 S 144/07 - Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Spüle und Herd; überstrichene Fliesen; abgezogener Dielenfußboden; abschließbare Müllstandsfläche; fehlender Balkon; überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand; aufwendig gestaltetes Wohnumfeld; Terrazzofußboden; Einbauschränke; Belichtung; Verschattung; abschließbarer Fahrradkeller; Springbrunnen
    Leitsatz: 1. Auf Wunsch des Mieters entfernte Spüle und Herd sind auch dann als wohnwertmindernd i. S. d. Berliner Mietspiegels zu berücksichtigen, wenn der Vermieter bereit gewesen wäre, sie in der Wohnung zu belassen. 2. Überstrichene Fliesen sind ebensowenig wohnwerterhöhend wie abgezogener Dielenfußboden. Für eine abschließbare Müllstandsfläche reicht es nicht, wenn die Hauseingangstür abgeschlossen ist. 3. Das Fehlen eines Balkons ist wohnwertmindernd. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.11.2007
  7. I-24 U 100/07 - Leasing einer Fernsehanlage, „Wartezimmer-TV“, Zusatzleistungen (hier: TV-Programm), Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Beim Leasing einer Fernsehanlage nebst Programm („Wartezimmer-TV“) kann der Leasingnehmer dem Leasinggeber Rechte aus mangelhafter Programmgestaltung des Lieferanten grundsätzlich nicht entgegenhalten.2. Verspricht der Lieferant eines Leasingobjekts ohne Mitwirkung des Leasinggebers dem Leasingnehmer über die Lieferung hinaus Zusatzleistungen (hier. TV-Programm), bleibt der Leasingvertrag davon unberührt. 3. Infolge einer Insolvenz ausbleibende Zusatzleistungen des Lieferanten bewirken nicht den Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages.
    OLG Düsseldorf
    27.11.2007
  8. 12 U 102/06 - Keine höhere Mietminderung ohne Vorbehalt; Minderung für Souterrainräume; Loch im Hof; Gegensprechanlage; Schimmel; Verschattung durch Balkonüberbau; Minderung von der Bruttomiete; Mangel; fehlerhaftes Lüftungsverhalten
    Leitsatz: 1. Folgende Minderungssätze für die Mieter von Souterrainräumen: Loch im Hof 5 %, Mängel der Gegensprechanlage 5 %, Schimmel in den Räumen 30 %, Verschattung durch Balkonüberbau 5 %, jeweils von der Bruttomiete. 2. Der Mieter kann eine höhere Minderung ausdrücklich nur verlangen, wenn er sich das vorbehalten hatte. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    26.11.2007
  9. BVerwG 3 B 22.07 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Anordnung der staatlichen Verwaltung über Grundstück längere Zeit nach "Republikflucht"
    Leitsatz: Der Anwendungsbereich des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist eröffnet, wenn vorrangig in den persönlichen Lebensbereich des Betroffenen eingegriffen worden ist und der Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und der Vermögensverlust lediglich die Folge ist, nicht dagegen dann, wenn sich die Maßnahmen nach § 1 der Anordnung Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. Juni 1953 verlassen haben, gerade nicht auf die persönlichen Lebensbereiche der Betroffenen bezogen haben, sondern auf die Verwaltung des in der DDR zurückgelassenen Vermögens. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    26.11.2007
  10. 62 T 161/07 - Sofortige Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidung zur Terminsaufhebung; Terminverschiebung als Rechtsverweigerung
    Leitsatz: Eine gerichtliche Entscheidung zur Terminsaufhebung ist dann ausnahmsweise anfechtbar, wenn die Aufhebung oder Verlegung des Termins einer Rechtsverweigerung gleichkommt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    26.11.2007