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  1. 4 C 502/87 - Wegnahmerecht/Nachtstromspeicherheizung; Nachtstromspeicherheizung/Wegnahmerecht; Einrichtungen des Mieters/Wegnahmerecht (Nachtstromspeicherheizung); Entschädigung/für zurückgelassene Einrichtung des Mieters; Haltbarkeitsdauer/Nachtstromspeicherheizung; Vereinbarung/Ausschluß des Wegnahmerechts des Mieters; Klausel/Ausschluß des Entschädigungsanspruchs des Mieters für zurückgelassene Einrichtung
    Leitsatz: 1. Gegen § 547 a Abs. 3 BGB verstoßende Vertragsvereinbarungen sind nicht insgesamt unwirksam, sondern nur insoweit, als sie den Mieter verpflichten, die von ihm getätigten Einbauten kostenlos in der Wohnung zu lassen. 2. Bei einer Nachtspeicherheizung ist von einer üblichen Haltbarkeitsdauer von 10 Jahren auszugehen.
    AG Wedding
    04.01.1988
  2. 6 C 616/87 - Straßenreinigungsentgelt; Straßenfrontlänge
    Leitsatz: Zum Begriff der "Straßenfrontlänge" für die Berechnung der Straßenreinigungsentgelte.
    AG Schöneberg
    04.01.1988
  3. 64 S 258/87 - Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsmaßnahmen des Vormieters; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungsmaßnahmen; Modernisierungsmaßnahmen des Vormieters; Gasetagenheizung, Erneuerung; Modernisierungszuschlag; Preisstellenverfahren; Altes Recht; Anwendung
    Leitsatz: 1. § 30 I. BMG ist ungeachtet seines Außerkrafttretens am 1.1.1988 auf davor abgeschlossene Tatbestände weiter anzuwenden. 2. Für vor dem 1.1.1988 abgeschlossene Modernisierungen ist § 11 Abs. 1 AMVOB weiter anzuwenden. 3. Vom Vormieter durchgeführte Wertverbesserungsmaßnahmen können nur dann Grundlage eines Modernisierungszuschlages sein, wenn der Vermieter diese finanziert oder von dem Vormieter abgekauft hat. 4. Der Austausch einer mitvermieteten funktionsuntauglichen Gasetagenheizung gegen eine neue Gasetagenheizung stellt keine Wertverbesserung dar, die einen Modernisierungszuschlag rechtfertigte. 5. Mit dem Außerkrafttreten der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 11 Abs. 6 AMVOB am 1.1.1988 sind die Zivilgerichte zur Entscheidung sowohl über den Grund als auch die Höhe des Wertverbesserungszuschlages zuständig geworden, soweit bis zu diesem Zeitpunkt kein Preisstellenverfahren anhängig gemacht worden ist.
    LG Berlin
    05.01.1988
  4. 40 a C 2574/87 - Taubenkot; Balkon; Mietminderung; Fehler; Mangel
    Leitsatz: Verunreinigungen des Balkons durch Taubenkot rechtfertigen eine Mietminderung.
    AG Hamburg
    06.01.1988
  5. 4 U 36/87 - Formularklausel; Pachtvertrag; Gewerberaum; Konventionalstrafe; Vertragsstrafe; Kautionsrückzahlung; Teilabrechnung; Teilguthaben; Betriebskostenabrechnung; Zurückbehaltungsrecht; Nebenkosten
    Leitsatz: 1) Die Formularklausel in einem Pachtvertrag über Gewerberäume "Bei Nicht einhaltung dieses Vertrages wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 10.000.- DM ... vereinbart" verstößt gegen § 11 Ziffer 6 AGBG und ist unwirksam. 2) Die Dauer der Frist, binnen derer der Verpächter gewerblicher Räume die Kaution des Pächters abzurechnen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Der Kautionsrückzahlungsanspruch ist grundsätzlich jedenfalls solange nicht fällig, als die Nebenkostenabrechnung ohne Verschulden des Verpächters nicht erstellt werden kann. Inwieweit der Verpächter in diesem Falle unter besonderen Umständen verpflichtet sein könnte, eine Teilabrechnung seiner abrechenbaren Forderungen vorzunehmen und unter Rückstellung eines Betrages für die erwartungsgemäß nachzuzahlenden Nebenkosten zur Auskehrung eines offensichtlich verbleibenden Teilguthabens verpflichtet sein könnte, bleibt ungeprüft. Hat aber der Verpächter eine solche Teilabrechnung vorgenommen und für Nebenkosten einen Teil der Kaution zurückbehalten, ist der Kautionsrückzahlungsanspruch insoweit nicht fällig.
    HansOLG Hamburg
    06.01.1988
  6. 9 C 616/87 - Trockenheizungskosten; Mietnebenkosten; Betriebskosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung; Brennstoffkosten; Trockenheizungskosten, Abzug; Neubau, Erstbezug; Mehrwärmebedarf
    Leitsatz: Zur Berücksichtigung der auf das "Trockenheizen" entfallenden Heizkosten.
    AG Neukölln
    08.01.1988
  7. 15 C 307/86 - Mietzinserhöhung wegen Erhöhung der Instandhaltungspauschale; Mietzinserhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen; Mietpreisbindung, Neubau; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; Instandhaltungspauschale, Erhöhung; Modernisierungskostenumlage, Erhöhung; Genehmigung der WBK; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Zusatzberechnung
    Leitsatz: 1. Eine auf die Erhöhung der Instandhaltungspauschalen gestützte Zusatzberechnung im preisgebundenen Neubau genügt den Erfordernissen nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz, wenn die zugrundeliegende Bestimmung (§ 28 II. BV) in Verbindung mit der Angabe des Schlüssels, der Gesamtwohnfläche des Mietshauses sowie des alten und neuen Ansatzes genannt ist, sofern dem Mieter irgendwann vor Abgabe einer solchen Mieterhöhungserklärung eine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgehändigt worden ist. 2. Zur Frage, ob bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen bei preisgebundenen Neubauwohnungen die "Genehmigung" der Bewilligungsstelle beizufügen ist.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.01.1988
  8. 15 C 307/86 - Mietzinserhöhung wegen Erhöhung der Instandhaltungspauschale; Mietzinserhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen; Mietpreisbindung; Neubau; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; Instandhaltungspauschale; Erhöhung; Modernisierungskostenumlage; Genehmigung der WBK; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Zusatzberechnung
    Leitsatz: 1. Eine auf die Erhöhung der Instandhaltungspauschalen gestützte Zusatzberechnung im preisgebundenen Neubau genügt den Erfordernissen nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz, wenn die zugrundeliegende Bestimmung (§ 28 II. BV) in Verbindung mit der Angabe des Schlüssels, der Gesamtwohnfläche des Mietshauses sowie des alten und neuen Ansatzes genannt ist, sofern dem Mieter irgendwann vor Abgabe einer solchen Mieterhöhungserklärung eine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgehändigt worden ist. 2. Zur Frage, ob bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen bei preisgebundenen Neubauwohnungen die "Genehmigung" der Bewilligungsstelle beizufügen ist.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.01.1988
  9. 64 S 225/87 - Verstopfung des Hauptabflußrohres; nur Aufwendungsersatzanspruch, kein Freistellungsanspruch des Mieters; Mangel der Mietsache; Mietzinsminderung; Verstopfung von Abflußrohren; Abflußrohre, Überprüfung; Überprüfungspflicht des Vermieters; Rohrverstopfung; Aufwendungsersatz; Freistellungsanspruch; Vorschußpflicht des Vermieters
    Leitsatz: 1. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht gehalten, die im Hause verlegten Abflußrohre in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu überprüfen. 2. Bei häufigeren Verstopfungen, die auf eine Zusetzung der Rohre hindeuten, ist der Vermieter jedoch zu regelmäßigen Überprüfungen etwa in jährlichen Abständen verpflichtet. Ferner ist er dann verpflichtet, die Mieter darauf hinzuweisen, daß die Einleitung von verstopfenden Gegenständen (z.B. Küchenabfälle, Intimtextilien) nicht zulässig ist. 3. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatz der Aufwendungen für die Beseitigung einer Rohrverstopfung besteht grundsätzlich erst dann, wenn ihm diese Aufwendungen entstanden sind. Die Voraussetzungen für einen Kostenvorschußanspruch sind gesondert darzulegen.
    LG Berlin
    08.01.1988
  10. 29 S 75/87 - Mahnung mit gleichzeitiger Fristsetzung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Verzug, Mahnung; Fristsetzung, qualifizierte; Nachfrist; Ablehnungsandrohung
    Leitsatz: Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung gemäß § 326 BGB können mit der den Verzug begründenden Mahnung in einem Schreiben zusammengefaßt werden; ein solches Schreiben muß nicht zwei Fristen enthalten.
    LG Berlin
    12.01.1988