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  1. 43 a C 950/88 - Vertragswidriges Verhalten; Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens; Abmahnung; Störung des Hausfriedens; Kündigungserklärung gegenüber allen Mitmietern
    Leitsatz: Der Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens muß eine gegenüber allen Mitmietern zu erklärende Abmahnung vorausgehen.
    AG Hamburg
    12.08.1988
  2. 7a C 223/88 - Mängel der Mietsache/Lärm von Sportschule; Abwehrpflicht des Vermieters; Sportschule/Lärm als Mangel; Geräusche/von Mitmieter als Mangel; Erschütterungen/von Mitmieter als Mangel; Minderung/bei Geräuschen von Exportschule; Minderung/bei Erschütterungen von Sportschule; Minderung/bei Immissionen von Mitmieter; Mitmieter/Geräusche als Mangel
    Leitsatz: Zu den Rechten des Mieters, dessen Mietgebrauch durch eine im Hause befindliche Sportschule gestört wird.
    AG Charlottenburg
    10.08.1988
  3. 16 C 369/88 - Mieterhöhung/konkludente Zustimmung durch Zahlung; Mieterhöhungsverlangen/konkludente Zustimmung; Zustimmung/konkludente zur Mieterhöhung; Mietzahlung/als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung; Abänderungsvereinbarung/konkludente durch Mietzinszahlung
    Leitsatz: Hat der Vermieter sein Zustimmungsverlangen nach § 2 MHG mit dem ausdrücklichen Hinweis in dem Mieterhöhungsverlangen verbunden, die Zustimmung auf der Zweitschrift des Mieterhöhungsverlangens zu erteilen, so liegt allein in der zweimaligen Zahlung des erhöhten Mietzinses keine konkludente Zustimmung.
    AG Schöneberg
    09.08.1988
  4. 16 C 389/88 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage; Rechtsschutzbedürfnis trotz Zahlung bei ausdrücklich verlangter schriftlicher Zustimmung
    Leitsatz: Hat der Vermieter sein Zustimmungsverlangen nach § 2 MHG mit dem ausdrücklichen Hinweis in dem Mieterhöhungsverlangen verbunden, die Zustimmung auf der Zweitschrift des Mieterhöhungsverlangens zu erteilen, so liegt allein in der zweimaligen Zahlung des erhöhten Mietzinses keine konkludente Zu-stimmung.
    AG Schöneberg
    09.08.1988
  5. 16 C 383/89 - Mangel; Schallisolierung; geschuldeter Standard bei nachträglichen Modernisierungen
    Leitsatz: Zur Beurteilung der Fehlerhaftigkeit einer Wohnung in bautechnischer Hinsicht ist der technische Standard im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks maßgebend. Wurden nachträgliche Modernisierungen durchgeführt, ist der technische Standard im Zeitpunkt der Durchführung maßgebend.
    AG Schöneberg
    09.08.1988
  6. 55 C 146/88 - Wohnungseigentum; Verwaltervergütung; Gebührenberechnung nach Mieteinnahmen
    Leitsatz: Bei der Berechnung der Gebühr für die ausgeübte Verwaltertätigkeit ist von den fiktiven Bruttomieteinnahmen und auch den fiktiven Mieten der Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen auszugehen, soweit sich nach dem Inhalt der schriftlichen Verwalterverträge die Höhe der Gebühr nach den Bruttoeinnahmen bemißt.
    AG Bochum
    09.08.1988
  7. 12 C 326/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Orientierungshilfe/des Berliner Mietspiegels als Spanneneinordnungsmerkmal; Spanneneinordnung/Orientierungshilfe
    Leitsatz: 1. Im Zustimmungsprozeß muß der klagende Vermieter - jedenfalls nach substantiiertem Bestreiten des Mieters - darlegen, daß und welche wohnwerterhöhende Merkmale vorliegen, die eine Eingruppierung der Wohnung in der oberen Spanne des Mietspiegelfeldes rechtfertigen. 2. Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels ist grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Einordnung der Wohnung in den Spannenbereich des Mietspiegelfeldes.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.08.1988
  8. 5 C 276/88 - Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen/Angabe des Rasterfeldes; Rasterfeld/Angabe; Mietspiegel/Rasterfeld
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist nichtig, wenn es sich auf ein falsches Rasterfeld des Mietspiegels als Begründungsmittel stützt.
    AG Tiergarten
    08.08.1988
  9. 5 C 276/88 - Berliner Mietspiegel, Spanneneinordnung - Wohnfläche - (Neuberechnung); Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Spanneneinordnung, Wohnfläche; Wohnfläche, Neuberechnung für Mieterhöhung; Mietvertrag, Angabe der Wohnfläche verbindlich für Mieterhöhung; Mieterhöhung, Neuberechnung der Wohnfläche; Mieterhöhung, Verbindlichkeit der vertraglich vereinbarten Wohnfläche
    Leitsatz: Für die Einordnung in den Mietspiegel ist die im Vertrag angegebene Wohnfläche jedenfalls dann maßgeblich, wenn dem Mieter die Neuberechnung nicht vorher mitgeteilt wurde und die Neuberechnung in sich widersprüchlich ist.
    AG Tiergarten
    08.08.1988
  10. 5 C 276/88 - Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen/Angabe des Rasterfeldes; Rasterfeld/Angabe; Mietspiegel/Rasterfeld
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist nichtig, wenn es sich auf ein falsches Rasterfeld des Mietspiegels als Begründungsmittel stützt. 2. Für die Einordnung in den Mietspiegel ist die im Vertrag angegebene Wohn-fläche jedenfalls dann maßgeblich, wenn dem Mieter die Neuberechnung nicht vorher mitgeteilt wurde und die Neuberechnung in sich widersprüchlich ist.
    AG Tiergarten
    08.08.1988