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Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Schallisolierung; geschuldeter Standard bei nachträglichen Modernisierungen
Leitsatz
Zur Beurteilung der Fehlerhaftigkeit einer Wohnung in bautechnischer Hinsicht ist der technische Standard im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks maßgebend. Wurden nachträgliche Modernisierungen durchgeführt, ist der technische Standard im Zeitpunkt der Durchführung maßgebend.
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