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  1. 14 U 111/21 - Widerruf des Vertrags über Einbau einer Heizungsanlage
    Leitsatz: 1. Für die Annahme eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages gem. § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB kommt es nur auf den Ort des Vertragsschlusses an; ob eine Drucksituation bestand, eine Überrumpelung des Verbrauchers erfolgte oder ob der Verbraucher nicht in der Lage war, eine hinreichend fundierte Entscheidung zu treffen, ist unerheblich.2. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die jeweils empfangenen Leistungen zurückzugewähren, §§ 355 Abs. 3 Satz 1, 357 Abs. 1 BGB. Der Verbraucher, in dessen Haus nach dem Vertrag eine Heizungsanlage eingebaut wurde, erfüllt seine Rückgewährverpflichtung dadurch, dass er dem Unternehmer den Ausbau der Vertragsgegenstände ermöglicht und diese rückübereignet.3. Hat der Unternehmer das vor dem Einbau der neuen Heizungsanlage ausgebaute Altgerät nicht als Vertragsleistung i.S.d. §§ 355 Abs. 3 Satz 1, 357 Abs. 1 BGB von dem Verbraucher empfangen, muss er dem Verbraucher nach wirksamem Vertragswiderruf das Altgerät nicht nach diesen Vorschriften zurückgewähren.
    OLG Celle
    12.01.2022
  2. BVerwG 3 C 50.02 - Mauergrundstück; Grenzgrundstück; Verteidigungsgrundstück; Finanzvermögen; Verwaltungsvermögen; Entwidmung
    Leitsatz: ...Naherholungsgebiet nach § 14 des DDR-Landeskulturgesetzes...
    BVerwG
    16.12.2003
  3. XI ZR 170/13 - Unwirksame Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen; Bankgebühren; Kreditverträge; Online-Darlehensvertrag
    Der Fall: ...Vertragsmaske ausgefüllt, die u. a. folgenden...
    BGH
    13.05.2014
  4. VG 3 A 20.96 - Verwaltungsvermögen; Parkplatz; Postvermögen; Sondervermögen
    Leitsatz: Maßgeblich für die Qualifikation eines Vermögenswertes als Verwaltungsvermögen ist vorrangig die tatsächliche Nutzung. Ein Parkplatz, der nur den Behördenangehörigen offensteht, ist Verwaltungsvermögen.
    VG Berlin
    16.07.1999
  5. BVerwG 3 C 26.97 - Finanzvermögen, ehemaliges - des Ministeriums für Staatssicherheit; Stichtag für Vermögenszuordnung durch Präsidentin der Treuhandanstalt; Heranziehung von DDR- Recht für die Zeit vor Einigungsvertrag
    Leitsatz: Überwiegend für Aufgaben des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit genutztes Vermögen, das nicht nach dem 1. Oktober 1989 neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken zugeführt worden ist (Art. 21/22 Abs. 1 Satz 2 EV), steht der Treuhandanstalt bzw. ihrer Nachfolgeeinrichtung nur zu, wenn es im Zeitpunkt des Beitritts noch nicht aus dem öffentlichen Vermögen ausgeschieden war.
    BVerwG
    27.08.1998
  6. 29 K 130.14 - Grundbucheintragung; Erlösauskehrpflicht; Verfügungsberechtigter; Zuordnungsberechtigter; Anspruchsverzicht; Buchposition; Surrogat; Verwaltungsvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Anmeldefrist; Ausschlussfrist; Bürgermeistervernehmung
    Leitsatz: 1. Eine zu Unrecht erfolgte Grundbucheintragung der Verfügungsberechtigten als Eigentümer steht der Feststellung der Erlösauskehrpflicht nach § 8 Abs. 4 VZOG zugunsten des richtigen Zuordnungsberechtigten nicht im Wege. 2. Die Anmeldefrist für Restitutionsansprüche wird nicht durch einen Antrag auf Zuordnung als Finanzvermögen gewahrt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    27.11.2014
  7. BVerwG 8 C 10.06 - Berechtigter; untergegangener Berechtigter; Gemeinschaft; altrechtliche Gemeinschaft; Separationsinteressentengemeinschaft; Realgemeinde; Wiederbelebung
    Leitsatz: Eine durch das brandenburgische Gesetz über die Auflösung der Gemeinschaften der Separationsinteressenten vom 11. Mai 1951 aufgelöste altrechtliche Gemeinschaft lebt mit dem Antrag auf Restitution ihres früheren Grundvermögens als vermögensrechtliches Zuordnungssubjekt nicht wieder auf; sie ist nicht beteiligungsfähig im Sinne von § 61 Nr. 2 VwGO (im Anschluss an das Urteil vom 29. August 2006 - BVerwG 8 C 21.05 - BVerwGE 126, 316 = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 86).
    BVerwG
    24.10.2007
  8. BVerwG 3 C 15.99 - legendiertes MfS-Vermögen; Strohmann; Grundstückserwerb durch Dritten
    Leitsatz: Das auf Veranlassung und im ausschließlichen Interesse des Ministeriums für Staatssicherheit über "Strohmänner" erworbene und auf deren Namen im Grundbuch eingetragene Immobiliarvermögen ("legendiertes MfS-Vermögen") war einem wirksamen Erwerb durch Dritte aufgrund eines mit dem "Strohmann" vor Inkrafttreten der 4. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz abgeschlossenen notariellen Kaufvertrages und einer nach dem Beitritt erfolgten Grundbucheintragung zugänglich.
    BVerwG
    16.03.2000
  9. 33 K 13.18 - Zuordnung vormals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
    Leitsatz: Zur formell rechtswidrigen Vermögensübertragung wegen Nichteinhaltung der einschlägigen Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    04.09.2018
  10. BVerwG 3 B 81.07 - Übergang des Verwaltungsvermögens nicht mehr bestehender Körperschaften öffentlichen Rechts; Rechtsnachfolge von Verfolgten
    Leitsatz: 1. Ein Übergang des Verwaltungsvermögens nicht mehr bestehender Körperschaften des öffentlichen Rechts auf deren Funktionsnachfolger gem. Art. 135 Abs. 2 GG scheidet aus, wenn das Vermögen in Volkseigentum überführt wurde; für solches Vermögen gilt die Verteilungsregelung der Art. 21, 22 EV. 2. § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG betrifft die Rechtsnachfolge speziell in den Fällen des § 1 Abs. 6 VermG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    31.03.2008