Urteil Grundbucheintragung
Schlagworte
Grundbucheintragung; Erlösauskehrpflicht; Verfügungsberechtigter; Zuordnungsberechtigter; Anspruchsverzicht; Buchposition; Surrogat; Verwaltungsvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Anmeldefrist; Ausschlussfrist; Bürgermeistervernehmung
Leitsätze
1. Eine zu Unrecht erfolgte Grundbucheintragung der Verfügungsberechtigten als Eigentümer steht der Feststellung der Erlösauskehrpflicht nach § 8 Abs. 4 VZOG zugunsten des richtigen Zuordnungsberechtigten nicht im Wege.
2. Die Anmeldefrist für Restitutionsansprüche wird nicht durch einen Antrag auf Zuordnung als Finanzvermögen gewahrt.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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