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Suchergebnis Urteilssuche (211 - 220 von 652)

  1. 8 U 2143/99 - Zur Verwirkung von Betriebskostennachzahlungen bei Mieterwechsel; Umlegungsmaßstab für Grundsteuer und Stromkosten einer Heizungspumpe; Kaution; Bankbürgschaft
    Leitsatz: 1. Ein Nachzahlungsanspruch aus einer Betriebskostenabrechnung ist nicht verwirkt, wenn die Kaution (Bankbürgschaft) anläßlich eines Mieterwechsels auf Betreiben der Bank zurückgegeben (ausgetauscht) wurde. 2. Auch im Verhältnis von Geschäftsraummietern untereinander kann die gleichmäßige Umlage der Grundsteuer nach Fläche unbillig sein, wenn die Miethöhen erheblich differenzieren. 3. Stromkosten für die Pumpe zur Verteilung der Fernwärme müssen als Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    12.04.2001
  2. 8 W 52/01 - Keine Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters durch bloßes Zahlungsangebot oder Zahlungszusage
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann das Wegnahmerecht des Mieters nur durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden. 2. Der Zahlung steht ein den Annahmeverzug begründendes tat-sächliches Angebot gleich; die Hinterlegung reicht in keinem Fall. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    09.04.2001
  3. 24 W 6844/00 - Nachzahlungen und Auskehrungen aufgrund der Jahresabrechnung nur über die Gemeinschaftskasse; Abrechnungsguthaben; Realisierung
    Leitsatz: 1. Der Gläubiger eines Abrechnungsguthabens aus der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat Auszahlungsansprüche nur gegen die Gemeinschaft, aber nicht gegen einzelne Miteigentümer. Das gilt erst recht, wenn bei einzelnen Wohnungseigentümern, die der Gemeinschaft Wohngeld schulden, Ausfälle zu befürchten sind, die erst nach endgültigem Ausfall umgelegt werden dürfen (vgl. BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018). 2. Stehen der Gemeinschaft aus einer konkret abgerechneten Wirtschaftsperiode einerseits Nachforderungen gegen einzelne Miteigentümer zu, während sie andererseits einem oder mehreren Miteigentümern Abrechnungsguthaben schuldet, kann die Verpflichtung der Gemeinschaft zur Mitwirkung an der Realisierung der Abrechnungsguthaben nur darin bestehen, daß entweder der Verwalter zum Einzug der NachzahIungsbeträge und zur anschließenden Auskehrung der Guthaben veranlaßt wird oder dem Guthabengläubiger hinsichtlich der Nachzahlungsbeträge die Einziehungsermächtigung zugunsten der Gemeinschaftskasse übertragen wird, nicht aber zur direkten Einziehung an sich selbst (Ergänzung zu Senat, OLGZ 1993, 301 = NJW-RR 1993, 338 = WuM 1993, 91 = WE 1993, 51; NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143 = WE 1995, 213).
    KG
    09.04.2001
  4. 2 U 196/00 - Wertsicherungsklausel; Lebenshaltungskostenindex; Miete; Neufestsetzung; Herabsetzung
    Leitsatz: Haben die Parteien in einer AGB-Klausel für den Fall der qualifizierten Änderung des Lebenshaltungskostenindex einen Anspruch auf Neufestsetzung der Miete vereinbart, ist gleichwohl eine Herabsetzung des Mietzinses gegen die Bewegungsrichtung der Bezugsgröße nicht gerechtfertigt, wenn die Vereinbarung die Überschrift "Wertsicherung" trägt (Abgrenzung zu OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1999, 379 = NZM 1999, 118).
    OLG Celle
    05.04.2001
  5. 9 U 3037/00 - Keine Haftung des nichtbesitzenden Eigentümers für Wassergeld
    Leitsatz: 1. Zum Abschluß eines Wasserversorgungsvertrages durch sozialtypisches Verhalten (hier: fehlende tatsächliche Sachherrschaft der Grundstückseigentümer). 2. Zur Bedeutung von § 30 AVB WasserV für den Abschluß eines Wasserversorgungsvertrages.
    OLG Dresden
    05.04.2001
  6. 8 U 5710/99 - Verschlechterung des Mangels beendet Gewährleistungsausschluß
    Leitsatz: Verschlechtert sich ein zunächst hingenommener Mangel in unzumutbarer Weise, lebt ein nach § 539 BGB entfallenes Kündigungsrecht nach § 542 BGB wieder auf. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    02.04.2001
  7. 8 U 6556/98 - Beweislast für Nichtweitergabe der Kaution an den Erwerber
    Leitsatz: Den Erwerber eines veräußerten Grundstücks trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß ihm die vom Mieter gezahlte Kaution vom Veräußerer nicht ausgehändigt wurde. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    02.04.2001
  8. 5 U 3/99 - Wohnraumüberlassungsvertrag, Wohnflächenvergößerung, Garage, Freisitz
    Leitsatz: Beim Vorliegen eines Überlassungsvertrages darf in die Flächenberechnung ausschließlich die reine Wohnfläche einbezogen werden. Garage mit Werkstatt, Keller und ein nicht überdachter Freisitz bleiben außer Betracht.
    OLG Brandenburg
    29.03.2001
  9. 5 U 65/99 - bauliche Investitionen des Nutzers; Überlassungsvertrag; Wertberechnung für Investitionen in das Gebäude; Außenanlagen; Abwassersammelgrube; notwendige Verwendungen; ersetzte Bauteile; Wertermittlungsverfahren
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG. 2. Im Rahmen des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG sind nachgewiesene bauliche Investitionen des Nutzers zu berücksichtigen, die nach Abschluß des Überlassungsvertrages vorgenommen worden sind. Auf den Zeitpunkt des vertraglich vorgesehenen Wirksamwerdens des Vertrages kommt es nicht an. Ob vor Abschluß des Vertrages im Vorgriff auf diesen - etwa auf Grundlage eines zuvor bestehenden Mietvertrages - vorgenommene Investitionen im Einzelfall berücksichtigungsfähig sein können, bleibt hier offen. 3. In die Wertberechnung einzubeziehen sind nur Investitionen in das Gebäude, nicht solche in Außenanlagen. Ausnahmsweise können solche außerhalb des Gebäudes vorgenommenen Investitionen berücksichtigt werden, die diesem unmittelbar funktional zugeordnet sind und seinen Wert erhöhen (Abwassersammelgrube). 4. Für die vor dem 3. Oktober 1990 vorgenommenen Investitionen kommt es nicht darauf an, ob es sich hierbei um notwendige Verwendungen gehandelt hat. Der Wert etwa zuvor vorhandener und durch die Investition ersetzter Bauteile ist bei der Bemessung des Wertes der Investitionen des Nutzers nicht in Abzug zu bringen. 5. Zum Wertermittlungsverfahren.
    OLG Brandenburg
    22.03.2001
  10. 9 U 174/00 - Schriftformerfordernis bei späteren wesentlichen Änderungen
    Leitsatz: Wesentliche Änderungen eines langfristigen (schriftlichen) Mietvertrages ohne Einhaltung der Schriftform machen diesen zu einem Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit entsprechender Kündigungsmöglichkeit (hier: Anpassung der Miete aufgrund Gleitklausel).
    OLG Karlsruhe
    22.03.2001