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Urteil Schriftformerfordernis bei späteren wesentlichen Änderungen
Schlagworte
Schriftformerfordernis bei späteren wesentlichen Änderungen
Leitsatz
Wesentliche Änderungen eines langfristigen (schriftlichen) Mietvertrages ohne Einhaltung der Schriftform machen diesen zu einem Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit entsprechender Kündigungsmöglichkeit (hier: Anpassung der Miete aufgrund Gleitklausel).
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