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  1. BVerwG 7 C 10.01 - Restitutionsausschlußtatbestand
    Leitsatz: 1. Der Restitutionsausschlußtatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ist auch auf gemeinnützig tätige Unternehmen anwendbar. 2. Eine zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben in der Rechtsform einer Gesellschaft privaten Rechts betriebene Einrichtung ist kein Unternehmen im Sinne des Vermögensgesetzes. Die Rückgabe eines für deren Zwecke genutzten Grundstücks kann nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG ausgeschlossen sein.
    BVerwG
    25.10.2001
  2. BVerwG 7 C 3.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Ablösung von Verbindlichkeiten; Altbelastungen; Kaufpreisanrechnung
    Leitsatz: 1. Zur Überschuldung eines Grundstücks im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG tragen auch solche Verbindlichkeiten bei, welche der Eigentümer vor der Erklärung seines Eigentumsverzichts abgelöst hatte, um die Voraussetzungen für eine spätere Genehmigung dieses Verzichts zu schaffen. 2. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG ist nicht schon deswegen ausgeschlossen, weil die Überschuldung auch auf vor Gründung der DDR aufgenommenen Belastungen beruht, die der Erwerber des Grundstücks unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen hat.
    BVerwG
    25.10.2001
  3. BVerwG 8 C 32.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Eigentumsverzicht; Gesamtverzicht; Nötigung; Machtmißbrauch
    Leitsatz: 1. War der Eigentümer eines mit vermieteten Räumen bebauten Grundstücks wegen einer ökonomischen Zwangslage zum Verzicht auf sein Eigentum zugunsten des Staates entschlossen, und wurde die Genehmigung des Verzichts davon abhängig gemacht, daß der Eigentümer auf weitere Grundstücke verzichtete, kommt eine unlautere Machenschaft nicht in Form einer Täuschung, sondern nur in Form einer Nötigung bzw. des Machtmißbrauchs in Betracht. 2. In den Gesamtverzichtsfällen setzt eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung hinsichtlich der weiteren Grundstücke voraus, daß bezüglich des bebauten Grundstücks der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG vorlag (ebenso: Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - [in diesem Heft S. 100]).
    BVerwG
    24.10.2001
  4. BVerwG 8 C 31.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Nötigung; Eigentumsverzicht; Gesamtverzicht; Überschuldung; Kostenunterdeckung; Ursächlichkeitsvermutung
    Leitsatz: 1. Die Verknüpfung der Genehmigung des Verzichts auf das Eigentum an einem bebauten Grundstück mit dem Verzicht auf weitere Grundstücke durch DDR-Organe stellt nur dann eine Nötigung im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG dar, wenn für das bebaute Grundstück die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 1 Abs. 2 VermG vorliegen. 2. Die zu § 1 Abs. 2 VermG bestehende Ursächlichkeitsvermutung der Kostenunterdeckung für die Überschuldung ist in der Regel nicht erschüttert, wenn das Grundstück trotz einer Überschuldung, die bereits bei Gründung der DDR vorlag, lange Zeit in gebrauchsfähigem Zustand gehalten werden konnte.
    BVerwG
    24.10.2001
  5. BVerwG 8 C 23.00 - Restitutionsanspruch; Rückgabeanspruch; Erbengemeinschaft; Gartengrundstück; bebautes Grundstück; Buchgrundstück; Nachbargrundstück; Funktionseinheit; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung
    Leitsatz: 1. Die Rückübertragung eines Vermögenswerts ist auch dann möglich, wenn dieser im Schädigungszeitpunkt einer Erbengemeinschaft gehörte, an der ein volkseigener Anteil bestand. 2. Zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG zählen Buchgrundstücke, die selbst keine baulichen Anlagen aufweisen, nur dann, wenn sie mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, daß für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere notwendig ist. 3. Für Zwecke der medizinischen Versorgung vermietete Gebäude sind unter den gleichen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 VermG zurückzuübertragen wie zu gewerblichen Zwecken vermietete (im Anschluß an Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374).
    BVerwG
    24.10.2001
  6. BVerwG 3 C 12.01 - Vermögenzuordnung; Betriebsgelände eines umgewandelten VEB; unbebaute Grundstücke; betriebliche Nutzung; Verwaltungsvermögen; Eigentumsübergang
    Leitsatz: Bestand das Betriebsgelände eines gemäß § 11 Abs. 1 TreuhG umgewandelten VEB aus mehreren Grundstücken, die - ohne in der Rechtsträgerschaft des VEB zu stehen - zumeist bebaut waren und deren Baulichkeiten zum Bodenfonds des VEB gehörten, so können auch die unbebauten Grundstücke im Umfang ihrer betrieblichen Nutzung im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG übergegangen sein.
    BVerwG
    16.10.2001
  7. BVerwG 8 B 139.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Verfolgungsvermutung; Widerlegung; Kausalität
    Leitsatz: Familiäre Beziehungen zwischen Verkäufern und Erwerbern schließen die Kausalität zwischen dem nationalsozialistischen Verfolgungsdruck und der Veräußerung des Vermögenswertes weder aus noch haben sie eine - ohnehin für Art. 3 Abs. 3 REAO nicht ausreichende - erhebliche indizielle Bedeutung zugunsten der Widerlegung der Vermutung.
    BVerwG
    15.10.2001
  8. BVerwG 8 B 104.01 - Einzelrichterübertragung; gesetzlicher Richter; rechtliches Gehör; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit
    Leitsatz: 1. Eine gesetzliche Pflicht zur Begründung des Beschlusses gemäß § 6 Abs. 1 VwGO besteht auch dann nicht, wenn ein Beteiligter der beabsichtigten Übertragung auf den Einzelrichter widersprochen hat (ebenso BFH, Urteil vom 20. Februar 2001 - IX R 94/97 - BStBl. 2001 II, 415). 2. Ein im Revisionsverfahren beachtlicher Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) liegt nicht vor, wenn die Übertragung auf den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 1 VwGO durch die Kammer aktenkundig beschlossen worden ist, die gebotene Bekanntgabe des Beschlusses aber erst nach dem Verhandlungstermin erfolgt ist. 3. Zu der Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Parteien zu würdigen. 4. Zur Unredlichkeit bei Inkaufnahme von Verstößen gegen das DDR-Recht durch den Alteigentümer. (zu 3. und 4. nicht amtlich)
    BVerwG
    15.10.2001
  9. BVerwG 8 C 24.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Überschuldung; Eigenmittel; Hypothekenabösung
    Leitsatz: 1. Mit Billigung des staatlichen Verwalters aus dem sonstigen Vermögen des Alteigentümers zur Ablösung einer Hypothek eingesetzte Eigenmittel sind als "sonstige Verbindlichkeiten" (vgl. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ff. = ZOV 1995, 295) bei der Ermittlung der Überschuldung eines Grundstücks im Rahmen von § 1 Abs. 2 VermG zu berücksichtigen. 2. Ein Rückübertragungsanspruch in analoger Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG kommt nicht in Betracht, wenn die staatlichen Stellen der DDR bei der Inanspruchnahme des Grundstücks irrtümlich von dessen Überschuldung ausgegangen sind.
    BVerwG
    26.09.2001
  10. BVerwG 8 C 20.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Stasi-Durchsuchung; Beschlagnahme von Wertgegenständen; Beweis für Verlust beweglicher Sachen
    Leitsatz: 1. Eine schädigende Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG liegt vor, wenn der Leiter eines Stasi-Durchsuchungstrupps anläßlich einer strafprozessualen Wohnungsdurchsuchung Wertgegenstände zum Zwecke der Devisenbeschaffung in Besitz genommen oder sich selbst eigennützig zugeeignet hat, da die Handlung im engen inneren und äußeren Zusammenhang mit dem staatlichen Durchsuchungsakt steht. 2. Ein zeitnaher schriftlicher Beleg i. S. v. § 5 a Abs. 5 EntschG für den Verlust beweglicher Sachen kann auch in Schriftstücken des Geschädigten oder aus seinem Umkreis liegen, sofern sie im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Schädigung erstellt wurden.
    BVerwG
    26.09.2001