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Urteil Vermögenzuordnung
Schlagworte
Vermögenzuordnung; Betriebsgelände eines umgewandelten VEB; unbebaute Grundstücke; betriebliche Nutzung; Verwaltungsvermögen; Eigentumsübergang
Leitsatz
Bestand das Betriebsgelände eines gemäß § 11 Abs. 1 TreuhG umgewandelten VEB aus mehreren Grundstücken, die - ohne in der Rechtsträgerschaft des VEB zu stehen - zumeist bebaut waren und deren Baulichkeiten zum Bodenfonds des VEB gehörten, so können auch die unbebauten Grundstücke im Umfang ihrer betrieblichen Nutzung im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG übergegangen sein.
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