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61 S 95/89 - Räumung eines StudentenwohnheimsLeitsatz: Wird einem Studenten durch ein öffentlich gefördertes Studentenwohnheim "für die Dauer seines Studiums" ein Zimmer vermietet, so erfolgt diese Vermietung grundsätzlich nur für einen durch die voraussichtliche Beendigung des Studiums begrenzten Zeitraum.LG Berlin28.08.1989
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61 T 115/88 - Mieterhöhung; Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen; konkludente Zustimmung; schlüssiges VerhaltenLeitsatz: Zustimmung zur erhöhten Miete durch schlüssiges Verhalten.LG Berlin06.02.1989
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62 S 148/89 - Grauer Star; Grauer Star; als Härte; Widerspruch des Mieters/gegen Kündigung; Kündigung/Widerspruch des Mieters; soziale Härte/bei Kündigung; Kündigung/soziale Härte; Sozialklausel/Krankheit als Härte; Krankheit/als soziale Härte/soziale Härte; Fortsetzung des Mietverhältnisses/Krankheit; Krankheit/als Fortsetzungsgrund; soziale Härte /"Grauer Star"Leitsatz: Das Krankheitsbild des altersbedingt auftretenden Grauen Stars ist eine Härte i.S.d. § 556 a BGB, welche zur Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit führt.LG Berlin24.09.1989
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62 S 149/89 - Kündigungsverzicht; Modernisierung; Mietermodernisierung; Unklarheitenregel; FormularklauselLeitsatz: Wirksamer Verzicht auf Kündigung im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen durch Mieter.LG Berlin18.09.1989
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62 S 15/89 - Schönheitsreparaturen; Schönheitsreparaturen/Farbgestaltung; Farbgestaltung/Schönheitsreparaturen; Mietvertrag/Vereinbarung über Farbanstrich bei Schönheitsreparaturen; Anstrich/Farbgestaltung bei Schönheitsreparaturen; Vereinbarung über Farbgestaltung/SchönheitsreparaturenLeitsatz: Die Farbgestaltung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Eine vom Vermieter gewünschte Gestaltung in hellen Farben oder neutralem Ton kann nur durch eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag erreicht werden.LG Berlin09.07.1989
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62 S 226/89 - Arbeitslosigkeit; Härteeinwand; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Angehöriger; Sohn; HausstandLeitsatz: 1. Wunsch eines 20jährigen Kindes nach Gründung eines eigenen Hausstandes als vernünftiger Grund im Sinne von § 564 b Abs. 2 Ziffer 2 BGB. 2. Arbeitslosigkeit in Kombination mit der Situation am Berliner Wohnungsmarkt als Härteeinwand im Sinne des § 556 a BGB.LG Berlin07.09.1989
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62 S 250/89 - Wohnraummietverhältnis; Wohnraummietverhältnis/Abgrenzung zu Gewerberaum; Gewerberaummietvertrag/Auslegung als Wohnraummietvertrag; Auslegung/des Mietvertrages; Abgrenzung/zwischen Wohn- und GewerberaummietverhältnisLeitsatz: Zur Frage, wann die Auslegung der Umstände des Einzelfalles ergeben kann, daß ein als "Mietverhältnis über gewerbliche Räume" abgeschlossener Vertrag gleichwohl als Wohnraum mit Kündigungsschutz zu qualifizieren ist (hier: Beheizung am Wochenende, Mietsenkung nach dem Mietsenkungsgesetz, Mieterhöhungen nach dem MHG, Bezeichnung der Räume durch den Vermieter als "Wohnung").LG Berlin15.10.1989
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62 S 280/88 - Formularmäßig verkürzte Renovierungsfristen; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularmietvertrag; Schönheitsreparatur-Klausel; Renovierungsfristen, formularmäßig verkürzte; Renovierungsleistungen, formularmäßige FälligstellungLeitsatz: Unwirksame Schönheitsreparaturen-Klausel.LG Berlin09.03.1989
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62 S 328/88 - Verzicht des Mieters auf Anfangsrenovierung; Mietpreisbindung, öffentlich geförderter Wohnungen; Leistung, einmalige preisrechtswidrige; Instandsetzungspflicht; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen, Verzicht des Mieters; Anfangsrenovierung, Verzicht; Mangelkenntnis; Mängel der Mietsache; Schadensersatz wegen Nichterfüllung, AusschlußLeitsatz: Keine Preisrechtswidrigkeit (§ 9 Abs. 1 WoBindG), wenn der Mieter auch auf Ausführung der Anfangsrenovierung verzichtet, um möglichst schnell einziehen zu können.LG Berlin23.02.1989
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62 S 336/88 - Wohnungszusammenlegung; Kündigungsschutz; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen geplanter Wohnungszusammenlegung; Berechtigtes Interesse des Vermieters; Verwertung, angemessene wirtschaftlicheLeitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Kündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB (hier: Kündigung wegen geplanter Wohnungszusammenlegung).LG Berlin19.01.1989