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Urteil Räumung eines Studentenwohnheims
Schlagworte
Räumung eines Studentenwohnheims
Leitsatz
Wird einem Studenten durch ein öffentlich gefördertes Studentenwohnheim "für die Dauer seines Studiums" ein Zimmer vermietet, so erfolgt diese Vermietung grundsätzlich nur für einen durch die voraussichtliche Beendigung des Studiums begrenzten Zeitraum.
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