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OVG 7 B 72.88 - Stufenweise Durchführung eines Modernisierungsvorhabens; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsvorhaben, stufenweise Verwirklichung; Gesamtvorhaben, Zwischenzustand; Wertverbesserung, Beurteilung; GasetagenheizungLeitsatz: 1. Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung verbessert den Gebrauchswert der Wohnung nicht. 2. Wird eine Wohnung zwar stufenweise, jedoch aufgrund eines umfassenden Modernisierungsvorhabens von Ofenheizung über den Erwerb von wesentlichen Teilen einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung umgestellt, so ist für den der Beurteilung einer Wertverbesserung anzustellenden Vergleich von der vor Beginn des Gesamtvorhabens bestehenden Lage auszugehen und der von vornherein nicht auf Dauer vorgesehene Zwischenzustand außer Betracht zu lassen.OVG Berlin07.02.1989
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OVG 7 B 14.88 - Mietpreisbindung, preisgebundener Altbau; Wiederherstellung von Wohnraum; Austausch des HeizkesselsLeitsatz: Eine Beschädigung eines Gebäudes im Sinne von § 16 Abs. 2 II. WoBauG ist nur gegeben, wenn wesentliche Bauteile in erheblichem Umfang beschädigt sind; der bloße Austausch des unbrauchbar gewordenen Heizkessels einer Zentralheizung genügt dafür nicht.OVG Berlin08.02.1989
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3 ReMiet 1/88 - Begründung der Eigenbedarfskündigung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung, Begründung; Berechtigtes Interesse des Vermieters, Darlegungserfordernisse; Gründe der Kündigung; Kündigungsschreiben, inhaltliche ErfordernisseLeitsatz: 1. Es ist nicht möglich, einen Rechtsentscheid zur Klärung der Frage einzuholen, ob ein ergangener Rechtsentscheid mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. 2. Die Rechtsentscheide des BayOblG vom 14.7.1981 (NJW 1981, 2197) und vom 17.12.1984 (WuM 1985, 50) stehen hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen nach § 564 b Abs. 3 BGB an die Begründung einer Kündigung zu stellen sind, nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1.7.1988 (NJW 1988, 2725). 3. Ein Rechtsentscheid kann nicht allein deshalb ergehen, weil das OLG bei Prüfung einer Vorlage erkennt, daß die Gefahr einer Abweichung des Landgerichts von einem ergangenen Rechtsentscheid besteht, wenn das Landgericht selbst davon ausgeht, seine Auffassung sei mit dem betreffenden Rechtsentscheid vereinbar. 4. Die Frage, inwieweit § 564 b Abs. 3 BGB im Kündigungsschreiben konkrete Angaben über die bisherigen Wohnungsverhältnisse derjenigen Personen erfordert, für die die Wohnung in Anspruch genommen wird, ist einer über die in den Rechtsentscheiden des BayOblG vom 14.7.1981 und 17.12.1984 enthaltenen Rechtssätze hinausgehenden generalisierenden Aussage nicht zugänglich. (Rechtsentscheid abgelehnt.)OLG Karlsruhe08.02.1989
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21 bC 184/88 - Maklerprovision; Maklerprovision/Wohnungsvermittlung; Wohnungsvermittlung/Maklerprovision; Interessenkonflikt/Maklerprovision; Maklerprovision/Interessenkonflikt zwischen Makler und DrittenLeitsatz: Ein Maklerlohnanspruch kann nicht entstehen, wenn ein deutlicher für den Auftraggeber nicht offengelegter und erkennbarer Interessenkonflikt zwischen Makler und anderem Vertragspartner vorhanden ist, der eine sachgerechte Wahrung der Interessen des Auftraggebers nicht erwarten läßt.AG Charlottenburg09.02.1989
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62 S 338/88 - Wertverbesserungszuschlag; Entscheidung nach neuem Recht; Mietzinserhöhung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietpreisbindung; Aufhebung; Wertverbesserungszuschlag, Entscheidung durch Zivilgericht; Preisvorschriften, Außerkrafttreten; AusschlußfristLeitsatz: Nach Außerkrafttreten der Preisvorschriften entscheiden die Zivilgerichte sowohl über den Grund als auch über die Höhe des Wertverbesserungszuschlages.LG Berlin09.02.1989
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12 C 847/88 - Altbaumietrecht; Stichtagsmietenauskunft; SchadensbeseitigungsvorschussLeitsatz: 1. Der Mieter einer nach dem 31.12.1987 gemieteten ehemaligen preisgebundenen Altbauwohnung hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Bekanntgabe der letzten Stichtagsmiete und der sich daran anschließenden Mietpreisentwicklung. 2. Wenn der Mieter nicht berechtigt ist, einen Schaden selbst zu be-seitigen, kann er hierfür auch keinen Vorschuß vom Vermieter begehren.AG Schöneberg10.02.1989
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1 BvR 1131/87 - Verwertung des Mietobjekts durch Verkauf; Kündigungsschutz; Mieterschutz; Eigentumsbeschränkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; berechtigtes Interesse des Vermieters; Vermieterinteressen; Verwertung; wirtschaftliche; Verkauf des MietobjektsLeitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß der Gesetzgeber in § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB das Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum davon abhängig gemacht hat, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hindert und er dadurch erhebliche Nachteile erleidet. 2. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verbietet, den beabsichtigten Verkauf des Grundstücks vom Anwendungsbereich des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB auszunehmen und eine Kündigung erst dann durchgreifen zu lassen, wenn der Eigentümer andernfalls in Existenznot gerät.BVerfG14.02.1989
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1 BvR 1131/87 - Verwertung des Mietobjekts durch Verkauf; Kündigungsschutz; Mieterschutz; Eigentumsbeschränkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, berechtigtes Interesse des Vermieters; Vermieterinteressen; Verwertung, wirtschaftliche; Verkauf des MietobjektsLeitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß der Gesetzgeber in § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB das Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum davon abhängig gemacht hat, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hindert und er dadurch erhebliche Nachteile erleidet. 2. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verbietet, den beabsichtigten Verkauf des Grundstücks vom Anwendungsbereich des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB auszunehmen und eine Kündigung erst dann durchgreifen zu lassen, wenn der Eigentümer andernfalls in Existenznot gerät.BVerfG14.02.1989
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1 BvR 308/88; 1 BvR 336/88; 1 BvR 356/88 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; KündigungLeitsatz: § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dahin aus zulegen, daß die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist.BVerfG14.02.1989
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1 BvR 308/88; 1 BvR 336/88; 1 BvR 356/88 - Eigenbedarfskündigung, Wohnbedarfsbewertung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung; Eigentumsbeschränkung; Wohnbedarf des Vermieters, Eigenentscheidung; Mieterschutz; Kündigungsschutz; Berechtigte Interessen d. VermietersLeitsatz: § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dahin auszulegen, daß die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist.BVerfG14.02.1989