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Urteil Altbaumietrecht
Schlagworte
Altbaumietrecht; Stichtagsmietenauskunft; Schadensbeseitigungsvorschuss
Leitsätze
1. Der Mieter einer nach dem 31.12.1987 gemieteten ehemaligen preisgebundenen Altbauwohnung hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Bekanntgabe der letzten Stichtagsmiete und der sich daran anschließenden Mietpreisentwicklung.
2. Wenn der Mieter nicht berechtigt ist, einen Schaden selbst zu be-seitigen, kann er hierfür auch keinen Vorschuß vom Vermieter begehren.
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