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Suchergebnis Urteilssuche (551 - 560 von 573)

  1. OVG 2 B 9.88 - Baugenehmigung; Nachbarwiderspruch
    Leitsatz: Wird auf den Widerspruch des Nachbarn die Baugenehmigung im Wege der Ab hilfe nach § 72 VwGO aufgehoben, dem dagegen gerichteten Widerspruch des Bauherrn durch die Widerspruchsbehörde aber stattgegeben, dann hat diese Behörde noch über den Widerspruch des Nachbarn zu entscheiden.
    OVG Berlin
    08.06.1989
  2. OVG 2 B 55.87 - Baurecht; Werbung; Schaukästen; Fremdwerbung; Allgemeines Wohngebiet
    Leitsatz: Die Fremdwerbung mit beleuchteten Schaukästen an Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet ist nicht vergleichbar mit ähnlicher Werbung an Bus-Wartehallen der Berliner Verkehrs-Betriebe oder mit der Werbung an Litfaßsäulen.
    OVG Berlin
    03.03.1989
  3. OVG 2 B 4.87 - Baurecht; Dachraum; Bebauungspläne; Geschoßflächenzahl
    Leitsatz: 1. Unter dem Dachraum eines Hauses ist der vom Dach, bestehend aus Tragwerk und Dachhaut, und der Decke des obersten Geschosses gebildete Raum zu verstehen. Unabhängig von der konstruktiven Notwendigkeit der dazu verwendeten Aufbauten scheidet die Qualifi-kation als Dachraum aus, wenn ein Vollgeschoß durch eine dachartig aussehende Verkleidung offensichtlich nur kaschiert werden soll. 2. Ändert sich die nach § 18 BauNVO auch bei der planungsrechtlichen Beurteilung eines Vorhabens zugrundezulegende landesrechtliche Regelung über die Bestimmung und die Anrechenbarkeit von Vollgeschossen, so hat diese Änderung keinen Einfluß auf die Ermittlung des Inhalts von Festsetzungen über die zulässige Zahl von Voll-geschossen in zuvor erlassenen Bebauungsplänen. 3. Im Geltungsbereich übergeleiteter planerischer Festsetzungen, in deren Rahmen die planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin 1958 anzuwenden sind, kommt der in § 7 Nr. 15 Satz 1 BO 58 für die Baustufen jeweils festgesetzten Geschoßflächenzahl eine das Nutzungsmaß generell begrenzende Bedeutung zu.
    OVG Berlin
    10.03.1989
  4. OVG 2 B 47.87 - Beleuchtung:Grundstücksnummernbeleuchtung; Hausnummernbeleuchtung
    Leitsatz: Die auf Grund des Vermessungsgesetzes durch Rechtsverordnung im Land Berlin eingeführte Verpflichtung, Grundstücksnummern zu beleuchten, ist rechtmäßig.
    OVG Berlin
    26.06.1989
  5. OVG 2 A 1.87 - Normenkontrollverfahren; Flächennutzungsplan; Wohngebiet; Bebauungsplan; Grünfläche; Sommerbaderweiterung; Abwägungsgebot
    Leitsatz: 1. Zur Frage der Verwirkung des Antragsrechts im Normenkontrollverfahren. 2. Die geordnete städtebauliche Entwicklung muß nicht dadurch beeinträchtigt werden, daß eine im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellte Fläche von 1.000 m2 im Bebauungsplan als Grünfläche für ein bestehendes Sommerbad ausgewiesen wird. 3. Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn bei der Planung einer Sommerbaderweiterung ohne Berücksichtigung der konkreten Grundstückssituation der Ba-debetrieb unter Eingriff in das private, bisher der Abschirmung dienende Grundeigentum bis auf 8 m und 20 m an eine seit Jahrzehnten bestehende Wohnbebauung herangeführt wird.
    OVG Berlin
    22.04.1989
  6. OVG 7 B 4.88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; gewerbliche Vermietung
    Leitsatz: Wurden früher gewerblich genutzte, nicht der Mietpreisbindung unterliegende Räume nach erneuter Vermietung zu gewerblichen Zwecken später vertrags-widrig zu Wohnzwecken genutzt, so fielen sie auch schon vor Inkrafttreten der durch Gesetz vom 3. August 1982 geänderten Fassung von § 25 Abs. 3 I. BMG in die Mietpreisbindung zurück.
    OVG Berlin
    04.01.1989
  7. OVG 7 B 72.88 - Stufenweise Durchführung eines Modernisierungsvorhabens; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsvorhaben; stufenweise Verwirklichung; Gesamtvorhaben; Zwischenzustand; Wertverbesserung; Beurteilung; Gasetagenheizung
    Leitsatz: 1) Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung verbessert den Gebrauchswert der Wohnung nicht. 2) Wird eine Wohnung zwar stufenweise, jedoch aufgrund eines umfassenden Modernisierungsvorhabens von Ofenheizung über den Erwerb von wesentlichen Teilen einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung umgestellt, so ist für den der Beurteilung einer Wertverbesserung anzustellenden Vergleich von der vor Beginn des Gesamtvorhabens bestehenden Lage auszugehen und der von vornherein nicht auf Dauer vorgesehene Zwischenzustand außer Betracht zu lassen.
    OVG Berlin
    07.02.1989
  8. OVG 7 B 72.88 - Stufenweise Durchführung eines Modernisierungsvorhabens; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsvorhaben, stufenweise Verwirklichung; Gesamtvorhaben, Zwischenzustand; Wertverbesserung, Beurteilung; Gasetagenheizung
    Leitsatz: 1. Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung verbessert den Gebrauchswert der Wohnung nicht. 2. Wird eine Wohnung zwar stufenweise, jedoch aufgrund eines umfassenden Modernisierungsvorhabens von Ofenheizung über den Erwerb von wesentlichen Teilen einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung umgestellt, so ist für den der Beurteilung einer Wertverbesserung anzustellenden Vergleich von der vor Beginn des Gesamtvorhabens bestehenden Lage auszugehen und der von vornherein nicht auf Dauer vorgesehene Zwischenzustand außer Betracht zu lassen.
    OVG Berlin
    07.02.1989
  9. OVG 7 B 79.88 - Kostentragung durch den Mieter; Baukostenzuschuß; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; bauliche Maßnahmen
    Leitsatz: Die Kosten wohnwertverbessernder Baumaßnahmen sind auch dann im Sinne von § 11 Abs. 3 AMVOB vom Mieter getragen worden, wenn er dafür zunächst einen Baukostenzuschuß geleistet und diesen später ratenweise mit dem fälligen Mietzins verrechnet hat.
    OVG Berlin
    18.01.1989
  10. OVG 7 B 79.88 - Kostentragung durch den Mieter; Baukostenzuschuß; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; bauliche Maßnahmen; Kostentragung durch den Mieter
    Leitsatz: Die Kosten wohnwertverbessernder Baumaßnahmen sind auch dann im Sinne von § 11 Abs. 3 AMVOB vom Mieter getragen worden, wenn er dafür zunächst einen Baukostenzuschuß geleistet und diesen später ratenweise mit dem fälligen Mietzins verrechnet hat.
    OVG Berlin
    18.01.1989