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Urteil Mietpreisbindung
Schlagworte
Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; gewerbliche Vermietung
Leitsatz
Wurden früher gewerblich genutzte, nicht der Mietpreisbindung unterliegende Räume nach erneuter Vermietung zu gewerblichen Zwecken später vertrags-widrig zu Wohnzwecken genutzt, so fielen sie auch schon vor Inkrafttreten der durch Gesetz vom 3. August 1982 geänderten Fassung von § 25 Abs. 3 I. BMG in die Mietpreisbindung zurück.
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