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  1. 62 S 290/88 - Altbau Berlin; Heilung von Preisverstössen
    Leitsatz: Zur Frage, in welchem Umfang das GVW Preisverstöße aus der Zeit vor dem 1. Januar 1988 rückwirkend heilt.
    LG Berlin
    02.02.1989
  2. V ZR 278/87 - Verjährungsfrist für Kaufpreisminderungsanspruch
    Leitsatz: Zur Berechnung der Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 BGB, wenn im Vertrag festgelegt ist, die Übergabe erfolge an einem bestimmten Tag.
    BGH
    03.02.1989
  3. 61 T 115/88 - Mieterhöhung; Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen; konkludente Zustimmung; schlüssiges Verhalten
    Leitsatz: Zustimmung zur erhöhten Miete durch schlüssiges Verhalten.
    LG Berlin
    06.02.1989
  4. 24 W 3531/88 - Verfahrensstandschaft; Wohnungseigentumsverwalter; Verwalter; Ermächtigung
    Leitsatz: Scheidet der in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer gerichtlich vorgehende Verwalter im Verlauf des Verfahrens aus seinem Amt aus, so gilt die Ermächtigung zur Verfahrensstandschaft für den neuen Verwalter fort.
    KG
    06.02.1989
  5. 24 W 6754/88 - zur Rückforderung des aufgrund einstweiliger Anordnung gezahlten Wohngeldes
    Leitsatz: Die Rückzahlung des aufgrund einer einstweiligen Anordnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlten Wohngeldes kann, wenn die einstweilige Anordnung im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird, nur aufgrund materiellen Rechts nach der Abrechnung der Wirtschaftsperiode von der Wohnungseigentümergemeinschaft zurückverlangt werden. § 717 Abs. 2 ZPO ist weder direkt noch entsprechend anwendbar.
    KG
    06.02.1989
  6. 24 W 5146/88 - Wohnungseigentum; Zwangsvollstreckungsunterwerfung
    Leitsatz: Zum Inhalt einer Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder in einer Kaufvertragsurkunde, nach der sich ein Wohnungseigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung durch die Gemeinschaft unterwirft.
    KG
    06.02.1989
  7. 24 W 3576/88 - Wohnungseigentum; ordnungsgemäße Verwaltung; Heizkostenverbrauchserfassungsgeräte
    Leitsatz: 1. Jeder Wohnungseigentümer kann grundsätzlich als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung die Ausstattung der Anlage mit Verbrauchserfassern i. S. der HeizkostenV verlangen. 2. Zur Befreiung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 a HeizkostenV. 3. Das Wohnungseigentumsgericht hat keine Veranlassung, nach § 12 FGG von Amts wegen weitere Ermittlungen anzustellen, wenn der Tatsachenvortrag der Beteiligten keinen ausreichenden Hinweis auf bestimmte, aufklärungsbedürftige Tatumstände enthält. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    06.02.1989
  8. 70 II (WEG) 26.87 - Wohnungseigentum; Anfechtung des Entziehungsbeschlusses
    Leitsatz: Zur Anfechtung eines Beschlusses auf Entziehung des Wohnungseigentums. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    06.02.1989
  9. 64 S 405/88 - Mangel; Mietmangel; Feuchtigkeitsschäden; DIN Vorschriften; Aufklärungspflicht; Lüftungspflicht
    Leitsatz: 1. Die Einhaltung von DIN Vorschriften, die ihre Funktion im Baurecht haben, schließt nicht aus, daß die in der Wohnung aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden auf einen vom Vermieter zu vertretenden Baumangel zurückzuführen sind. 2. Unter besonderen Umständen trifft den Vermieter gegenüber dem Mieter eine Aufklärungspflicht dahingehend, daß die Wohnung in entsprechendem Maße zu lüften ist.
    LG Berlin
    07.02.1989
  10. OVG 7 B 72.88 - Stufenweise Durchführung eines Modernisierungsvorhabens; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsvorhaben; stufenweise Verwirklichung; Gesamtvorhaben; Zwischenzustand; Wertverbesserung; Beurteilung; Gasetagenheizung
    Leitsatz: 1) Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung verbessert den Gebrauchswert der Wohnung nicht. 2) Wird eine Wohnung zwar stufenweise, jedoch aufgrund eines umfassenden Modernisierungsvorhabens von Ofenheizung über den Erwerb von wesentlichen Teilen einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung umgestellt, so ist für den der Beurteilung einer Wertverbesserung anzustellenden Vergleich von der vor Beginn des Gesamtvorhabens bestehenden Lage auszugehen und der von vornherein nicht auf Dauer vorgesehene Zwischenzustand außer Betracht zu lassen.
    OVG Berlin
    07.02.1989