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  1. IVa ZR 2/88 - Maklerprovision; Verwirkung des Maklerlohnaspruchs
    Leitsatz: a) Die Heilung des Formmangels eines nach § 313 BGB beurkundungsbedürftigen Maklervertrags schließt nicht aus, daß der Maklerlohn entsprechend den im Senatsurteil vom 16. Oktober 1980 - IVa ZR 35/80 - (LM BGB § 654 Nr. 10) aufgestellten Grundsätzen für verwirkt erklärt werden kann. b) Zu den subjektiven Voraussetzungen der Verwirkung des Maklerlohnanspruchs in einem solchen Fall.
    BGH
    15.03.1989
  2. 61 S 317/88 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete; Darlegungslast
    Leitsatz: 1. Die im Berliner Mietspiegel aufgeführten Mietwerte liegen unter dem Niveau der Mieten, die für vergleichbare Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt erzielt werden. 2. Zum Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete reicht es daher grundsätzlich aus, wenn der Vermieter die Zustimmung zu einem Mietzins verlangt, der innerhalb der Spanne des für die jeweilige Wohnung in Betracht kommenden Mietspiegelfeldes liegt. 3. Liegt der vom Vermieter verlangte Mietzins innerhalb der Spanne des in Betracht kommenden Mietspiegelfeldes, ist der Mieter darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der vom Vermieter verlangte Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt.
    LG Berlin
    16.03.1989
  3. 13 C 108/89 - Fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; Gewerbemietvertrag, Wohnräume, gewerbliche Nutzung, Zweckentfremdungsgenehmigung, fehlende, Mietvertrag, Nichtigkeit, gesetzliches Verbot, Zweckentfremdung, Nichtigkeit eines Mietvertrages
    Leitsatz: Ein Gewerbemietvertrag über Wohnraum ist nicht gemäß § 134 BGB nichtig, wenn eine Genehmigung zur Zweckentfremdung fehlt.
    AG Charlottenburg
    17.03.1989
  4. 13 C 108/89 - Kündigung aus wichtigem Gurnd, Voraussetzungen; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung aus wichtigem Grund; Gewerbemietverhältnis über Wohnraum; Wohnraum, gewerbliche Nutzung; Zweckentfremdungsgenehmigung, fehlende; Zumutbarkeit, Vertragsfortsetzung; wichtiger Grund, Kündigung
    Leitsatz: Der Vermieter hat kein Kündigungsrecht gemäß § 554 a BGB, wenn er sich vor Abschluß des Gewerbemietvertrages zumindest fahrlässig keine Gewißheit darüber verschafft hat, ob die Vermietung einer Genehmigung bedarf.
    AG Charlottenburg
    17.03.1989
  5. 13 C 108/89 - Fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; Gewerbemietvertrag; Wohnräume; gewerbliche Nutzung; Zweckentfremdungsgenehmigung; fehlende; Mietvertrag; Nichtigkeit; gesetzliches Verbot; Zweckentfremdung; Nichtigkeit eines Mietvertrages
    Leitsatz: 1. Ein Gewerbemietvertrag über Wohnraum ist gemäß § 134 BGB nichtig, wenn eine Genehmigung zur Zweckentfremdung fehlt. 2. Der Vermieter hat kein Kündigungsrecht gemäß § 554 a BGB, wenn er sich vor Abschluß des Gewerbemietvertrages zumindest fahrlässig keine Gewißheit darüber verschafft hat, ob die Vermietung einer Genehmigung bedarf.
    AG Charlottenburg
    17.03.1989
  6. 64 S 326/88 - Fernwärmeabrechnung; Abrechnungseinheiten; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Fernwärme; Kostenverteilung; Abrechnung; verbrauchsabhängige; Übergabestationen; Mehrheit von; Abrechnungseinheit; Zusammenfassung; Thermostatventile; Drehventile
    Leitsatz: § 12 Abs. 1 Nr. 4 Heizkostenverordnung kann nicht analog auf die Fälle ange-wendet werden, in denen eine nicht den Regeln der Technik entsprechende Ausstattung zur Verbrauchserfassung verwendet worden ist.
    LG Berlin
    17.03.1989
  7. 64 S 438/88 - Mietspiegel; Mittelwert; Darlegungslast; Vergleichsmiete; Isolierglasfenster; Grünanlagen; Wohnwert; Wohnwertminderung; Fluglärm; Schnitt; Zimmerzuschnitt; Kabelanschluß; Elektrosteigeleitung; Gegensprechanlage; Verkehrsverbindungen; Einkaufsmöglichkeiten
    Leitsatz: 1. Verlangt der Vermieter eine über dem Mittelwert des Berliner Mietspiegels liegende Miete, so muß er entweder die Unanwendbarkeit dieses Mietspiegels im Einzelfall darlegen oder Faktoren vortragen, die eine über dem Mittelwert liegende Miete als gerechtfertigt erscheinen lassen. 2. Der Mietspiegel gibt für die weitaus überwiegende Zahl der davon betroffenen Mietverhältnisse die ortsübliche Vergleichsmiete wieder. 3. Isolierglasfenster in den Wohn- und Schlafräumen erhöhen ebenso den Wohnwert wie ein Balkon. Der schlechte Schnitt eines Zimmers mit den Abmes sungen 4,80 m x 1,60 m ist als wohnwertmindernd zu werten. Kabelanschluß, verstärkte Elektrosteigeleitung und Gegensprechanlage sind wohnwerterhöhende Faktoren. Gute Verkehrsverbindungen, gute Einkaufsmöglichkeiten und gut erreichbare Grünanlagen überwiegen die Wohnwertminderung durch Fluglärm.
    LG Berlin
    17.03.1989
  8. 65 S 115/88 - Vermieterwechsel, Umwandlung der Mietwohnung in Eigentumswohnung; Eigentumswohnung, Vermietermehrheit; Mietwohnung, Umwandlung; Umwandlung in Wohnungseigentum; Vermieterwechsel bei Umwandlung; Eigentümergemeinschaft, als Vermieter; Veräußerung des Grundstücks nach Aufteilung in Wohnungseigentum
    Leitsatz: Bei einem durch Umwandlung entstandenen und veräußerten vermieteten Sondereigentum rückt der Erwerber lediglich insoweit in das Mietverhältnis ein, als es den Gegenstand seines Sondereigentums betrifft; soweit durch das Mietverhältnis Belange des Gemeinschaftseigentums berührt werden, ist die Eigentümergemeinschaft Vermieter.
    LG Berlin
    17.03.1989
  9. VIII ZR 327/96 - Parteienvermögen; Altvermögen; verbundene Organisation
    Leitsatz: Zur Inanspruchnahme des Altvermögens eines als "verbundene Organisation" der treuhänderischen Verwaltung gemäß § 20 b des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen vom 21. Februar 1990 - PartG-DDR - unterstehenden Unternehmens.
    BGH
    18.03.1989
  10. 8 C 224/88 - Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/kein Sachverständigengutachten bei Berliner Mietspiegel; Sachverständigengutachten/Berliner Mietspiegel; Gasherd/kein wohnwerterhöhendes Merkmal; wohnwerterhöhendes Merkmal/Gasherd; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Elektroherd/wohnwerterhöhendes Merkmal; wohnwerterhöhendes Merkmal/Elektroherd
    Leitsatz: 1. Ein vierflammiger Gasherd ist kein positives Wohnwertmerkmal, sondern der Normalzustand. Positiv wäre nur ein Elektroherd mit vier Platten und Backofen. 2. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens wird in Erwägung des § 287 ZPO verworfen. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Streitgegenstand.
    AG Charlottenburg
    20.03.1989