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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 573)

  1. 15 C 16/89 - Härte/grauer Star; Härte/fehlender Ersatzwohnraum; Härte fehlender Ersatzwohnraum; grauer Star/Härte; Ersatzwohnraum/fehlender als Härte; Sozialklausel/grauer Star als Härtegrund; Sozialklausel/fehlender Ersatzwohnraum als Härtegrund; Eigenbedarf/Sohn; Kündigung/wegen Unterbringung des Sohnes; Sohn/eigener Hausstand als Eigenbedarf
    Leitsatz: 1. Das Krankheitsbild des altersbedingt auftretenden grauen Stars ist eine Härte i.S.d. § 556 a BGB, welche zur Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit führt. 2. Fehlender und angemessener und unzumutbarer Ersatzwohnraum als Härte i.S.d. § 556 a BGB.
    AG Schöneberg
    13.03.1989
  2. 18 C 668/88 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Mietspiegel; Orientierungsmerkmale; Bad; Steckdosen
    Leitsatz: 1. Trotz mehrmaliger Zahlung des begehrten Mietzinses und telefonischer Zustimmung kann unter Berücksichtigung der Gesamtumstände für die Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung das Rechtsschutzbedürfnis bestehen. 2. Das Fehlen eines Handwaschbeckens im Bad und das Vorhandensein nur einer Steckdose in jedem Raum sind wohnwertmindernde Merkmale.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.03.1989
  3. 18 C 667/88 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Beifügung des Mietspiegels; Gasthermen als Sammelheizung
    Leitsatz: 1. Die unterlassene Beifügung einer angekündigten Ablichtung des Mietspiegels führt nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens. 2. Gasthermen sind einer Sammelheizung gleichzusetzen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.03.1989
  4. 9 C 563/88 - Mietaufhebungsvertrag; Mietermehrheit/Mietaufhebungsvertrag; Entlassung aus dem Mietvertrag/Mietermehrheit; Kündigung/bei Mietermehrheit
    Leitsatz: Soll nur einer von mehreren Mietern aus dem Vertrag entlassen werden, so bedarf es der Mitwirkung aller Vertragspartner.
    AG Tiergarten
    15.03.1989
  5. 1 BvR 1428/88 - Räumungsanspruch nach Kündigung wegen Mietrückstandes; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Mietrückstandes; Räumungsanspruch des Vermieters; Mietzahlungsklage; keine; Voraussetzung für Räumungsanspruch
    Leitsatz: Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot, dem gemäß § 554 BGB kündigenden Vermieter den Räumungsanspruch mit der Begründung zu versagen, er müsse den rückständigen Mietzins zuvor in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren gegen den Mieter geltend machen.
    BVerfG
    15.03.1989
  6. OVG 2 S 29.88 - Beseitigungsanspruch; Toilettenanlage; BVG-Wartehäuschen
    Leitsatz: Zum Anspruch auf Beseitigung einer von der Wohnung des Antragstellers 7 m entfernten Toilettenanlage für das Bus-Personal an einem BVG-Wartehäuschen.
    OVG Berlin
    15.03.1989
  7. 4 U 173/88 - Netzstation; Mietanpassung; Geschäftsgrundlagewegfall
    Leitsatz: Die Mietzinsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
    HansOLG Hamburg
    15.03.1989
  8. 5 W 62/89 - Reparaturklausel zu Lasten des Pächters ergreift keine Bauschäden, die Dritte verursachen
    Leitsatz: Wird die Mauer einer Gaststätte durch Bauarbeiten von Dritten ge-schädigt, so hat im Verhältnis zum Pächter der Verpächter die Ge-brauchsfähigkeit der Gaststätte wieder herzustellen. Der Verpächter kann den Pächter dann nicht auf eine vertragliche Reparaturklausel verweisen, wonach der Pächter während der Pachtzeit Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten auf seine eigenen Kosten vorzunehmen hat.
    OLG Koblenz
    15.03.1989
  9. BReg. 2 Z 131/88 - Wohnungseigentum; Widerrufsanspruch des Verwalters
    Leitsatz: Ansprüche des Verwalters auf Widerruf von ehrverletzenden Äußerungen, die ein Wohnungseigentümer in einem Rundschreiben an die anderen Wohnungseigentümer über den Verwalter der Wohnanlage verbreitet hat, können nicht im WEG-Verfahren geltend gemacht werden.
    BayObLG
    15.03.1989
  10. BReg. 1 b Z 8/88 - Wohnungseigentum; gerichtliche Augenscheinseinnahme; Loggiaverkleidung durch faltbare Glasfensterkonstruktion; bauliche Veränderung
    Leitsatz: 1. Die Durchführung eines Augenscheins vor der mündlichen Verhandlung in Wohnungseigentumssachen durch ein Mitglied der Kammer ist zulässig, wenn die Kammer den erforderlichen Eindruck von den maßgeblichen Verhältnissen durch die Niederschrift über den Augenschein und andere Unterlagen (hier: Lichtbilder) gewinnen kann und dies in der Entscheidung ausreichend dargelegt ist. 2. Nachträgliche Anbringung einer Loggiaverkleidung (hier: faltbare Glasfensterkonstruktion) als bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG und Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG, wenn die Fassade gerade durch die Anordnung von Balkonen und Loggien gestalterisch bestimmt ist.
    BayObLG
    15.03.1989