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Suchergebnis Urteilssuche (531 - 540 von 573)
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70 II (WEG) 26.87 - Wohnungseigentum; Anfechtung des EntziehungsbeschlussesLeitsatz: Zur Anfechtung eines Beschlusses auf Entziehung des Wohnungseigentums. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln06.02.1989
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V ZR 278/87 - Verjährungsfrist für KaufpreisminderungsanspruchLeitsatz: Zur Berechnung der Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 BGB, wenn im Vertrag festgelegt ist, die Übergabe erfolge an einem bestimmten Tag.BGH03.02.1989
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25 U 5495/88 - Mit EigenleistungenLeitsatz: Auch wenn durch die Verwendung des Hinweises "Schlüsselfertig mit Eigenleistungen" im Einzelfall nicht der täuschende Eindruck erweckt wird, es werde für eine bereits fertiggestellte Wohnimmobilie geworben, ist eine Irreführung gleichwohl dann zu bejahen, wenn die noch zu erbringenden Eigenleistungen nicht von einem handwerklich durchschnittlich begabten Erwerber erbracht werden können, sondern Spezialkenntnisse oder auch Spezialwerkzeuge erfordern.KG02.02.1989
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62 S 290/88 - Altbau Berlin; Heilung von PreisverstössenLeitsatz: Zur Frage, in welchem Umfang das GVW Preisverstöße aus der Zeit vor dem 1. Januar 1988 rückwirkend heilt.LG Berlin02.02.1989
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VIII ZR 126/88 - Gewährung einer Überfahrtmöglichkeit; Mietverhältnis; Überfahrtrecht, entgeltliches; Zufahrt, entgeltliches Benutzungsrecht; Besitzverschaffung an der Mietsache; Gebrauchsüberlassungspflicht des Vermieters; Zutritt, Gewährung des ungestörten; Gebrauch, vertragsgemäß beschränkter; Nutzung, gelegentliche (nach Bedarf)Leitsatz: Erfordert der vertragsgemäße Gebrauch einer Sache keine Besitzübertragung, so erfüllt der Vermieter seine Gebrauchsüberlassungspflicht dadurch, daß er dem Mieter die vertraglich vorgesehene Benutzung der Sache durch einmalige oder wiederholte Gewährung des ungestörten Zutritts zu ihr ermöglicht.BGH01.02.1989
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64 S 526/86 - Mieterhöhung; Modernisierung; Erläuterung der Modernisierungserhöhung; Berechnung der ModernisierungserhöhungLeitsatz: 1. Die Zustimmung des Mieters zu Modernisierungsmaßnahmen stellt eine einverständliche Abänderung des Mietvertrages bezüglich des Mietgegenstandes dar. 2. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. 3. Zur Schadensminderungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen.LG Berlin31.01.1989
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61 S 170/88 - Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei Nichtbeachtung der WartefristLeitsatz: 1. Erhöhungen der Kostenmiete, deren Rechtsgrund nicht unter die §§ 3 bis 5 MHG fällt, lösen die einjährige Wartefrist aus. 2. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 1 MHG ist unwirksam, wenn es vom Vermieter bereits mehrere Monate (hier 10 Monate) vor Ablauf der einjährigen Wartefrist abgesandt worden ist.LG Berlin30.01.1989
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4 U 229/88 - Verjährungsfrist für Rückforderungsanspruch bei Mietüberhöhung; Mietpreisüberhöhung; Wuchermiete; Rückforderungsanspruch, Verjährungsfrist; Verjährungsfrist; Mietzins, überzahlterLeitsatz: Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Miete aufgrund von Mietpreisüberhöhungen gemäß § 5 WiStG verjähren bei fortbestehendem Mietverhältnis nach Ablauf von vier Jahren.HansOLG Hamburg30.01.1989
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65 T 120/88 - Mietvorvertrag; SchriftformverzichtLeitsatz: 1. Ist der Abschluß eines schriftlichen Mietvertrages vereinbart und wird dem Mieter noch vor Abschluß der Einzug gegen Zahlung des "Mietzinses" gestattet, ist darin kein Verzicht auf die vereinbarte Schriftform, sondern ein Vorvertrag zu sehen. 2. Der Vermieter verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn er aufgrund des Vorvertrages dem Mieter einen Formularmietvertrag vorlegt, wie er ihn üblicherweise verwendet und es ablehnt, über einzelne Klauseln zu verhandeln.LG Berlin27.01.1989
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BReg. 2 Z 67/88 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Einladung zur Eigentümerversammlung; Wiedereinsetzung bei Versäumung der AnfechtungsfristLeitsatz: 1. Ein Wohnungseigentümer, der an der Eigentümerversammlung nicht teilgenommen hat, ist ohne konkreten Anhaltspunkt nicht verpflichtet, sich beim Verwalter danach zu erkundigen, ob in der Versammlung Beschlüsse zu Gegenständen gefaßt wurden, die in der Einladung nicht bezeichnet waren. 2. Haben die Wohnungseigentümer einen Beschluß über einen Gegenstand ge-faßt, der in der Einladung zur Versammlung nicht bezeichnet war, so ist einem Wohnungseigentümer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er die Frist für einen Anfechtungsantrag bei Gericht versäumt, weil er von dem Eigentümerbeschluß erst so spät Kenntnis erhalten hat, daß er unter Ein-rechnung einer Überlegungsfrist von einer Woche den Anfechtungsantrag bei Gericht nicht mehr rechtzeitig einreichen konnte.BayObLG27.01.1989