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  1. OVG 2 A 1.87 - Normenkontrollverfahren; Flächennutzungsplan; Wohngebiet; Bebauungsplan; Grünfläche; Sommerbaderweiterung; Abwägungsgebot
    Leitsatz: 1. Zur Frage der Verwirkung des Antragsrechts im Normenkontrollverfahren. 2. Die geordnete städtebauliche Entwicklung muß nicht dadurch beeinträchtigt werden, daß eine im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellte Fläche von 1.000 m2 im Bebauungsplan als Grünfläche für ein bestehendes Sommerbad ausgewiesen wird. 3. Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn bei der Planung einer Sommerbaderweiterung ohne Berücksichtigung der konkreten Grundstückssituation der Ba-debetrieb unter Eingriff in das private, bisher der Abschirmung dienende Grundeigentum bis auf 8 m und 20 m an eine seit Jahrzehnten bestehende Wohnbebauung herangeführt wird.
    OVG Berlin
    22.04.1989
  2. OVG 7 B 4.88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; gewerbliche Vermietung
    Leitsatz: Wurden früher gewerblich genutzte, nicht der Mietpreisbindung unterliegende Räume nach erneuter Vermietung zu gewerblichen Zwecken später vertrags-widrig zu Wohnzwecken genutzt, so fielen sie auch schon vor Inkrafttreten der durch Gesetz vom 3. August 1982 geänderten Fassung von § 25 Abs. 3 I. BMG in die Mietpreisbindung zurück.
    OVG Berlin
    04.01.1989
  3. OVG 7 B 72.88 - Stufenweise Durchführung eines Modernisierungsvorhabens; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsvorhaben; stufenweise Verwirklichung; Gesamtvorhaben; Zwischenzustand; Wertverbesserung; Beurteilung; Gasetagenheizung
    Leitsatz: 1) Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung verbessert den Gebrauchswert der Wohnung nicht. 2) Wird eine Wohnung zwar stufenweise, jedoch aufgrund eines umfassenden Modernisierungsvorhabens von Ofenheizung über den Erwerb von wesentlichen Teilen einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung umgestellt, so ist für den der Beurteilung einer Wertverbesserung anzustellenden Vergleich von der vor Beginn des Gesamtvorhabens bestehenden Lage auszugehen und der von vornherein nicht auf Dauer vorgesehene Zwischenzustand außer Betracht zu lassen.
    OVG Berlin
    07.02.1989
  4. OVG 7 B 72.88 - Stufenweise Durchführung eines Modernisierungsvorhabens; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsvorhaben, stufenweise Verwirklichung; Gesamtvorhaben, Zwischenzustand; Wertverbesserung, Beurteilung; Gasetagenheizung
    Leitsatz: 1. Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung verbessert den Gebrauchswert der Wohnung nicht. 2. Wird eine Wohnung zwar stufenweise, jedoch aufgrund eines umfassenden Modernisierungsvorhabens von Ofenheizung über den Erwerb von wesentlichen Teilen einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung umgestellt, so ist für den der Beurteilung einer Wertverbesserung anzustellenden Vergleich von der vor Beginn des Gesamtvorhabens bestehenden Lage auszugehen und der von vornherein nicht auf Dauer vorgesehene Zwischenzustand außer Betracht zu lassen.
    OVG Berlin
    07.02.1989
  5. OVG 7 B 79.88 - Kostentragung durch den Mieter; Baukostenzuschuß; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; bauliche Maßnahmen
    Leitsatz: Die Kosten wohnwertverbessernder Baumaßnahmen sind auch dann im Sinne von § 11 Abs. 3 AMVOB vom Mieter getragen worden, wenn er dafür zunächst einen Baukostenzuschuß geleistet und diesen später ratenweise mit dem fälligen Mietzins verrechnet hat.
    OVG Berlin
    18.01.1989
  6. OVG 7 B 79.88 - Kostentragung durch den Mieter; Baukostenzuschuß; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; bauliche Maßnahmen; Kostentragung durch den Mieter
    Leitsatz: Die Kosten wohnwertverbessernder Baumaßnahmen sind auch dann im Sinne von § 11 Abs. 3 AMVOB vom Mieter getragen worden, wenn er dafür zunächst einen Baukostenzuschuß geleistet und diesen später ratenweise mit dem fälligen Mietzins verrechnet hat.
    OVG Berlin
    18.01.1989
  7. OVG 7 B 88.88 - Wertverbesserungszuschlag; Fördermittel; Teil-Wertverbesserungszuschlag; Modernisierung; Aufwendungszuschuss: Modernisierungszuschlag
    Leitsatz: Steht die Höhe der von dem Wertverbesserungszuschlag abzuziehenden öffentlichen Fördermittel noch nicht fest, so kann auf Antrag des Vermieters dennoch ein Teil-Wertverbesserungszuschlag unter Berücksichtigung des höchstmöglichen öffentlichen Förderungsbetrages festgesetzt werden.
    OVG Berlin
    20.12.1989
  8. 3 W 35/89 RE - Formularmietvertrag; Kündigungsfrist; Verlängerung
    Leitsatz: Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum unter Abweichung von § 565 Abs. 2 Satz 1 BGB festgelegte Verlängerung der Kün-digungsfrist auf sechs Monate hält der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.
    OLG Zweibrücken
    23.11.1989
  9. 8 REMiet 3/88 - laufende Aufwendungen des Vermieters; Wirtschaftsstrafgesetz; Zinsenberechnung
    Leitsatz: 1. Für die unter dem Begriff "laufende Aufwendungen" des Vermieters im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG zu berücksichtigenden fiktiven Eigenkapitalkosten in Höhe der marktüblichen Zinsen für erste Hypotheken ist bei Altbauwohnungen als Stichtag der Beginn des Mietverhältnisses maßgebend. 2. Diese marktüblichen Zinsen berechnen sich aus dem gesamten Eigenkapitalbetrag, fiktive Tilgungen bleiben außer Ansatz.
    OLG Stuttgart
    08.11.1989
  10. 8 REMiet 1 u. 2/89 - Kappungsgrenze
    Leitsatz: Ist in einem Mietvertrag außer dem während der vertraglichen Mietpreisbindung geschuldeten Mietzins ein höherer Mietbetrag angegeben, der nach Ab-lauf der Mietpreisbindung geschuldet sein soll, ist letzterer wegen Verstoßes gegen § 10 Abs. 1 MHRG nicht wirksam vereinbart. Für die Berechnung der Kap-pungsgrenze gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHRG ist deshalb von dem vor Wegfall der Preisbindung geschuldeten Mietzins auszugehen. (Rechtsentscheid abgelehnt)
    OLG Stuttgart
    07.09.1989