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Urteil Formularmietvertrag
Schlagworte
Formularmietvertrag; Kündigungsfrist; Verlängerung
Leitsatz
Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum unter Abweichung von § 565 Abs. 2 Satz 1 BGB festgelegte Verlängerung der Kün-digungsfrist auf sechs Monate hält der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.
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