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OVG 5 S 59.89 - Zweckentfremdung; Wohnraumnutzung; Aussiedlerheim; Übersiedlerheim; Fremdenbeherbergung; Reparaturbedürftigkeit während des Umbaus zu Eigentumswohnungen; öffentliches Interesse an der ZweckentfremdungLeitsatz: 1. Ein vollendeter Umbau eines Wohnhauses zu Eigentumswohnungen führt nicht zur Unbewohnbarkeit im Sinne des Zweckentfremdungsrechts. 2. Die Nutzung als Aussiedlerheim ist genehmigungsbedürftig.OVG Berlin04.12.1989
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OVG 5 S 59.89 - Zweckentfremdung; Wohnraumnutzung; Aussiedlerheim; öffentliches Interesse an der ZweckentfremdungLeitsatz: Die Nutzung eines Wohngebäudes als Aussiedlerheim ist zweckentfremdungsrechtlich genehmigungsbedürftig.OVG Berlin04.12.1989
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OVG 5 B 215.87 - sozialer Wohnungsbau; Änderung der Wohngewohnheiten; Ausstattungsanforderungen; WohnzweckeignungLeitsatz: 1. Wohnungen, die u. a. weder Bad noch Waschgelegenheit im WC noch Zentralheizung besaßen, waren im Jahr 1984 infolge der in Berlin feststellbaren Änderung der Wohngewohnheiten im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG nicht mehr für Wohnzwecke geeignet. 2. Der Begriff der Wohngewohnheiten wird durch die Ausstattungsanforderungen des sozialen Wohnungsbaus sowie der Landesbauordnung und den statistisch feststellbaren, auf dem Wohnungsmarkt durchgesetzten allgemeinen Standard bestimmt.OVG Berlin02.10.1989
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OVG 2 S 7.89 - Nutzungsuntersagung; Mängelbeseitigung; Ermessensreduzierung; Baubehörde; einstweilige AnordnungLeitsatz: Zur Frage, ob der zivilrechtlich zur Mängelbeseitigung verpflichtete Eigentümer einen Anspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Nutzungsuntersagung gegen den Mieter der mangelhaften Wohnung haben kann.OVG Berlin26.06.1989
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OVG 2 S 29.88 - Beseitigungsanspruch; Toilettenanlage; BVG-WartehäuschenLeitsatz: Zum Anspruch auf Beseitigung einer von der Wohnung des Antragstellers 7 m entfernten Toilettenanlage für das Bus-Personal an einem BVG-Wartehäuschen.OVG Berlin15.03.1989
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OVG 2 S 13.89 - Stilllegungsanordnung; Baustopp; einstweilige Anordnung; Regelungsbedürfnis; Nachbarschutz; Wegfall des RechtsschutzbedürfnissesLeitsatz: Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Stillegung von Bauarbeiten kommt grundsätzlich nicht mehr in Betracht, wenn das Vorhaben weitgehend fertiggestellt ist.OVG Berlin29.06.1989
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OVG 2 B 9.88 - Baugenehmigung; NachbarwiderspruchLeitsatz: Wird auf den Widerspruch des Nachbarn die Baugenehmigung im Wege der Ab hilfe nach § 72 VwGO aufgehoben, dem dagegen gerichteten Widerspruch des Bauherrn durch die Widerspruchsbehörde aber stattgegeben, dann hat diese Behörde noch über den Widerspruch des Nachbarn zu entscheiden.OVG Berlin08.06.1989
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OVG 2 B 55.87 - Baurecht; Werbung; Schaukästen; Fremdwerbung; Allgemeines WohngebietLeitsatz: Die Fremdwerbung mit beleuchteten Schaukästen an Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet ist nicht vergleichbar mit ähnlicher Werbung an Bus-Wartehallen der Berliner Verkehrs-Betriebe oder mit der Werbung an Litfaßsäulen.OVG Berlin03.03.1989
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OVG 2 B 4.87 - Baurecht; Dachraum; Bebauungspläne; GeschoßflächenzahlLeitsatz: 1. Unter dem Dachraum eines Hauses ist der vom Dach, bestehend aus Tragwerk und Dachhaut, und der Decke des obersten Geschosses gebildete Raum zu verstehen. Unabhängig von der konstruktiven Notwendigkeit der dazu verwendeten Aufbauten scheidet die Qualifi-kation als Dachraum aus, wenn ein Vollgeschoß durch eine dachartig aussehende Verkleidung offensichtlich nur kaschiert werden soll. 2. Ändert sich die nach § 18 BauNVO auch bei der planungsrechtlichen Beurteilung eines Vorhabens zugrundezulegende landesrechtliche Regelung über die Bestimmung und die Anrechenbarkeit von Vollgeschossen, so hat diese Änderung keinen Einfluß auf die Ermittlung des Inhalts von Festsetzungen über die zulässige Zahl von Voll-geschossen in zuvor erlassenen Bebauungsplänen. 3. Im Geltungsbereich übergeleiteter planerischer Festsetzungen, in deren Rahmen die planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin 1958 anzuwenden sind, kommt der in § 7 Nr. 15 Satz 1 BO 58 für die Baustufen jeweils festgesetzten Geschoßflächenzahl eine das Nutzungsmaß generell begrenzende Bedeutung zu.OVG Berlin10.03.1989
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OVG 2 B 47.87 - Beleuchtung:Grundstücksnummernbeleuchtung; HausnummernbeleuchtungLeitsatz: Die auf Grund des Vermessungsgesetzes durch Rechtsverordnung im Land Berlin eingeführte Verpflichtung, Grundstücksnummern zu beleuchten, ist rechtmäßig.OVG Berlin26.06.1989