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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 97)
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5 UH 4/80 - Eignung zum Sachverständigen, Anforderungen an GutachtenLeitsatz: 1. Wer als Grundstücksmakler in dem zu beurteilenden Wohngebiet oder in einer angrenzenden Gemeinde maßgeblich tätig ist, ist deshalb nicht ungeeignet, ein Gutachten i. S. des § 2 II 2 MHG zu erstatten, wenn er für die Schätzung von Wohnungsmieten als Sachverständiger öffentlich bestellt oder vereidigt ist. 2. Der Sachverständige i. S. des § 2 II 2 MHG muß die betroffene Wohnung nicht in jedem Fall besichtigt haben; bei Wohnanlagen genügt regelmäßig die Besichtigung einer Wohnung gleichen Typs. 3. Es genügt, wenn der Sachverständige die Ausstattung der besichtigten Wohnung beschreibt.OLG Oldenburg02.01.1981
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8 WRE Miet 4154/80 - Klage vor Ablauf der ÜberlegungsfristLeitsatz: 1. Hat der Vermieter vor Ablauf der Überlegungsfrist des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) gegen den Mieter Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erhoben, nachdem der Mieter die Zustimmung endgültig und bestimmt abgelehnt hat, so ist die Klage nicht deswegen unzulässig, weil die Überlegungsfrist im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgelaufen war. 2. Die vor Ablauf der Überlegungsfrist des § 2 Abs. 3 Satz 1 MHG erhobene Zustimmungsklage wird zulässig, wenn die Frist zur Zeit des (letzten) Verhandlungstermins abgelaufen war.KG Berlin12.01.1981
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4 REMiet 5/80; 4 REMiet 6/80 - Mietvertragsauslegung, TierhaltungLeitsatz: Ist in einem Mietvertrag über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vereinbart, daß eine Tierhaltung des Mieters der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, und ergeben sich aus dem Gesamtverhalten der Parteien vor, bei und nach Vertragsabschluß keine Anhaltspunkte für einen anderweitigen Vertragswillen, unterliegt die Entscheidung, ob der Vermieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung erteilen oder versagen will, seinem Ermessen schlechthin. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann in einem solchen Fall die Entfernung eines ohne seine Zustimmung gehaltenen Hundes aus dem Mietobjekt verlangen, sofern diesem Begehren nicht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensteht.OLG Hamm13.01.1981
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4 REMiet 5/80; 4 REMiet 6/80 - Mietvertragsauslegung, TierhaltungLeitsatz: Ist in einem Mietvertrag über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vereinbart, daß eine Tierhaltung des Mieters der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, und ergeben sich aus dem Gesamtverhalten der Parteien vor, bei und nach Vertragsabschluß keine Anhaltspunkte für einen anderweitigen Vertragswillen, unterliegt die Entscheidung, ob der Vermieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung erteilen oder versagen will, seinem Ermessen schlechthin. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann in einem solchen Fall die Entfernung eines ohne seine Zustimmung gehaltenen Hundes aus dem Mietobjekt verlangen, sofern diesem Begehren nicht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensteht.OLG Hamm13.01.1981
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Allg. Reg. 103/80 - Dachfunkantenne; Mietvertrag; vertragsmäßiger Gebrauch; CB-Dachfunkantenne; Duldungspflicht des Vermieters; Treu und GlaubenLeitsatz: I. Der Vermieter kann grundsätzlich die Beseitigung einer ohne seine Zustimmung vom Mieter angebrachten CB-Dachfunkantenne verlangen. II. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Duldung einer ohne Zustimmung des Vermieters errichteten Dachfunkantenne, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß die Anbringung von Dachantennen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters gestattet ist, es sei denn, daß der Vermieter auf Grund der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben seine Zustimmung nicht hätte verweigern dürfen,BayObLG19.01.1981
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Allg. Reg. 103/80 - Dachfunkantenne; Mietvertrag; vertragsmäßiger Gebrauch; CB- Dachfunkantenne; Duldungspflicht des Vermieters; Treu und GlaubenLeitsatz: 1. Der Vermieter kann grundsätzlich die Beseitigung einer ohne seine Zustimmung vom Mieter angebrachten CB-Dachfunkantenne verlangen. 2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Duldung einer ohne Zustimmung des Vermieters errichteten Dachfunkantenne, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß die Anbringung von Dachantennen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters gestattet ist, es sei denn, daß der Vermieter auf Grund der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben seine Zustimmung nicht hätte verweigern dürfen.BayObLG19.01.1981
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5 UH 14/80 - VorlagevoraussetzungLeitsatz: Der Vorlagebeschluß des LG muß die Prüfung ermöglichen, ob die vorgelegte Rechtsfrage auf der Grundlage der grundsätzlich als gegeben hinzunehmenden Rechtsauffassung des LG und seiner Tatsachenwürdigung entscheidungserheblich ist.OLG Oldenburg22.01.1981
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Vlll ARZ 6/80 - RechtsentscheidvorlageLeitsatz: Will das Oberlandesgericht bei der Beantwortung der ihm vom Landgericht unterbreiteten Rechtslage nicht im Ergebnis, sondern nur in einer als erheblich angesehenen Vorfrage von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines anderen Oberlandesgerichts abweichen, so kann es keinen Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofs herbeiführen, sondern muß ihn selbst erlassen.BGH28.01.1981
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Allg. Reg. 126/80 - Rechtsentscheid; KautionsverzinsungLeitsatz: Ist im Mietvertrag über freien, nicht preisgebundenen Wohnraum keine Vereinbarung zur Verzinsung der Mietkaution getroffen, so hat der Vermieter den vom Mieter als Kaution erhaltenen Geldbetrag ab Empfang in Höhe der jeweils für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist marktüblichen Zinsen zu verzinsen.BayObLG, 1. Zivilsenat09.02.1981
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3 ReMiet 1/81 - Veräußerung; Teilungsversteigerung; Zustimmung zur Vermietung des MiteigentümersLeitsatz: Hat bei einem zwei Miteigentümern gehörenden Mietgrundstück lediglich der eine Miteigentümer die Mietverträge geschlossen, greift § 571 BGB im Falle der Veräußerung oder Teilungsversteigerung nur dann ein, wenn der andere Miteigentümer der Vermietung zugestimmt hat.OLG Karlsruhe10.02.1981