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5 UH 4/80 - Eignung zum Sachverständigen, Anforderungen an GutachtenLeitsatz: 1. Wer als Grundstücksmakler in dem zu beurteilenden Wohngebiet oder in einer angrenzenden Gemeinde maßgeblich tätig ist, ist deshalb nicht ungeeignet, ein Gutachten i. S. des § 2 II 2 MHG zu erstatten, wenn er für die Schätzung von Wohnungsmieten als Sachverständiger öffentlich bestellt oder vereidigt ist. 2. Der Sachverständige i. S. des § 2 II 2 MHG muß die betroffene Wohnung nicht in jedem Fall besichtigt haben; bei Wohnanlagen genügt regelmäßig die Besichtigung einer Wohnung gleichen Typs. 3. Es genügt, wenn der Sachverständige die Ausstattung der besichtigten Wohnung beschreibt.OLG Oldenburg02.01.1981
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- 5 UH 1/81 - Ersatzmieter; Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Nachmietergestellung; Beendigung des Mietverhältnisses, vorzeitige; Treu und GlaubenLeitsatz: Sofern die restliche Mietzeit nur noch verhältnismäßig kurz ist (hier: 3 Monate), braucht der Vermieter in der Regel einen Ersatzmieter nicht zu akzeptieren.OLG Oldenburg23.04.1981
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- 5 UH 3/81 - Vertragsauslegung; Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehntLeitsatz: Die Frage, ob mietrechtliche Bestimmungen analog auf andere Vertragsverhältnisse angewendet werden können, ist der Klärung durch einen Rechtsentscheid nicht zugänglich.OLG Oldenburg13.07.1981
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5 UH 12/80 - Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Vertragsbeendigung; vorzeitige; Nachmieter; Treu und GlaubenLeitsatz: Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt. Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt. Der Vermieter verliert seinen Anspruch auf den Mietzins für die auf den Auszug des Mieters folgenden beiden Monate jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter aus von vornherein vorhersehbaren Gründen vorzeitig auszieht und der Vermieter den ihm angebotenen Ersatzmieter ablehnt, um alsbald mit einem anderen Mieter über das Ende der restlichen Mietzeit hinaus einen Vertrag zu günstigeren Bedingungen abzuschließen.OLG Oldenburg19.02.1981
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5 UH 12/80 - Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Vertragsbeendigung, vorzeitige; Nachmieter; Treu und GlaubenLeitsatz: Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt. Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt ...OLG Oldenburg19.02.1981
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5 UH 14/80 - VorlagevoraussetzungLeitsatz: Der Vorlagebeschluß des LG muß die Prüfung ermöglichen, ob die vorgelegte Rechtsfrage auf der Grundlage der grundsätzlich als gegeben hinzunehmenden Rechtsauffassung des LG und seiner Tatsachenwürdigung entscheidungserheblich ist.OLG Oldenburg22.01.1981
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5 UH 2/81 - Rechtsentscheid; grundsätzliche BedeutungLeitsatz: Im Hinblick auf das mit dem Institut des Rechtsentscheids verfolgte Ziel der Rechtseinheit ist eine Frage allenfalls dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die gleiche Rechtsfrage auch künftig wiederholt auftreten wird und wenn über die Auslegung in der Rechtsprechung oder in der Rechtsliteratur unterschiedliche Auffassungen bereits geäußert worden oder zu erwarten sind (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt).OLG Oldenburg26.05.1981
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- 6 RE-Miet 1/81 - Mieterhöhungsverlangen; Konkretisierung der VergleichswohnungLeitsatz: Zur Wirksamkeit eines nach § 2 Abs. 2 S. 3 MHG begründeten Mieterhöhungsverlangens ist, sofern eine Vergleichswohnung nur nach Straße, Hausnummer und Etage bezeichnet ist und sich auf der angegebenen Etage mehrere Wohnungen befinden, erforderlich, daß auch der Name des Wohnungsbenutzers mitgeteilt wird. Die Angabe des Namens und der Anschrift des Vermieters der Vergleichswohnung genügt nicht.OLG Schleswig01.06.1981
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6 RE-Miet 1/80 - Unwirksamkeit von StaffelmietvereinbarungenLeitsatz: Die in einem vor dem 28. November 1971 geschlossenen Mietvertrag über Wohnraum getroffene Vereinbarung, daß der Vermieter jeweils alle drei Jahre ab Beginn der Mietzeit den Mietzins einseitig um bis fünf Prozent des zuletzt geltenden Mietzinses erhöhen könne, kann von dem Mieter einem den Erfordernissen des § 2 MHG genügenden Erhöhungsverlangen des Vermieters auf den ortsüblichen Mietzins nicht entgegengehalten werden.OLG Schleswig24.03.1981
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6 REMiet 2/81 - Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Erklärung/des Vermieters gemäß § 568 BGB; Fortsetzung des Mietverhältnisses/Widerspruch des Vermieters; Gewährung einer Räumungsfrist/als Widerspruch gegen Fortsetzung des Mietverhältnisses; Räumungsfrist/Gewährung als Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Verlängerung des Mietverhältnisses/stillschweigende durch Gebrauchsfortsetzung; stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses/Ausschluß durch Widerspruch des Vermieters (Gewährung einer Räumungsfrist)Leitsatz: 1. Der Vermieter kann gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung eines Wohnmietverhältnisses durch eine zusätzliche Willenskundgebung seinen der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache entgegenstehenden Willen gemäß § 568 BGB erklären (Anschluß an OLG Hamburg, Beschluß vom 27. Juli 1981, WM 81, 205 e NJW 81, 2258). 2. Gewährt der Vermieter gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung eine Räumungsfrist, so bringt er damit objektiv einen der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache entgegenstehenden Willen gemäß § 568 BGB zum Ausdruck. 3. Die Beantwortung der übrigen Rechtsfragen wird abgelehnt.OLG Schleswig23.11.1981