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  1. 517 C 56/95 - rechtsmißbräuchliche Eigenbedarfskündigung; gewerbliches Zwischenmietverhältnis; Bauherrenmodell
    Leitsatz: Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtsmißbräuchlich, wenn der Eigentümer einer im Bauherrenmodell errichteten und weitervermieteten Wohnung nach Beendigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses nicht auf den vorhersehbaren Eigenbedarf hinweist.
    AG Hamburg-Blankenese
    06.10.1995
  2. 12 C 319/95 - mehrere Haustürschlüssel; Putzfrau; Kinderfrau; Tagesmutter
    Leitsatz: Bei nachvollziehbar durch die Mieter dargelegten Bedarf an weiteren Haustürschlüsseln ist der Vermieter zur Verfügungstellung dieser verpflichtet.
    AG Karlsruhe
    27.10.1995
  3. 207 C 609/93 - Schmerzensgeld; Körperverletzung; Schädlingsbekämpfung; Kakerlaken; Gesundheitsschaden
    Leitsatz: Dem Mieter steht wegen Gesundheitsschäden ein Schmerzensgeld zu, wenn der Vermieter in der Wohnung des Mieters Kakerlaken mit einem zur Verwendung in Wohnräumen ungeeigneten Gift bekämpft.
    AG Köln
    24.05.1995
  4. 213 C 153/94 - Katzenflöhe; Einschleppen; Haftung; Schadensersatz
    Leitsatz: Das Einschleppen von Katzenflöhen stellt eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten dar, für die der Mieter aus positiver Forderungsverletzung haftet.
    AG Köln
    06.12.1995
  5. 10 C 612/94 - Optionsrecht; Gewerbemietverhältnis; Verlängerungsoption; Mieterhöhung; Leistungsbestimmung; Ermessen; Geschäftsräume; Garage
    Leitsatz: Übt bei einem gewerblichen Mietverhältnis der Mieter ein Optionsrecht auf Verlängerung des Mietverhältnisses aus, kann eine Mieterhöhung durch einseitige Leistungsbestimmung des Vermieters nur dann vom Gericht überprüft werden, wenn sie nicht billigem Ermessen entspricht.
    AG Mitte
    30.05.1995
  6. 15 C 396/94 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Stromdiebstahl; Abmahnung; Hausstrom; Hausfriedensstörung
    Leitsatz: Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter Strom aus der Hausanlage entnimmt.
    AG Neukölln
    02.03.1995
  7. Kart U 3408/94 - Beweislast; Kreditvaluta; Gläubigerbank; Kreditrückzahlungsverpflichtung; Auszahlungsbeweis; Bankkredit; ausländisches Unternehmen; unredlicher Erwerb; Kreditverschuldung; Schutzanordnung; Stundung; Verjährung
    Leitsatz: 1. a) Die Beweislast für die Auszahlung der Kreditvaluta in der DDR verbleibt auch dann bei der jetzigen Gläubigerbank, wenn diese - negativ - auf Feststellung des Nichtbestehens der Kreditrückzahlungsverpflichtung verklagt wird. b) Zum Beweis der Auszahlung von DDR Bankkredit reicht es nicht aus, daß aa) als Voraussetzung für die Auszahlung vereinbarte hypothekarische Sicherheiten im Grundbuch eingetragen sind und/oder bb) die Bilanz des als Schuldner in Anspruch genommenen Unternehmens ohne die Möglichkeit der Einzelzuordnung Kreditschulden in nur ungefähr der passenden Höhe ausweist. 2. Der Anspruch auf Rückzahlung eines DDR Bankkredits gegen ein ehedem DDR Verwaltung unterworfenes ausländisches Unternehmen ist wegen unredlichen Erwerbs als unzulässige Rechtsausübung ausgeschlossen, wenn die Kreditverschuldung entgegen dem DDR-gesetzlichen Gebot des Schutzes und der Erhaltung ausländischen Vermögens Element einer staatlichen Strategie war, es systematisch auszuhöhlen. 3. Die mit dem ausländischen Unternehmen unter DDR-Verwaltung vereinbarte Stundung seiner Kreditschuld war als sinnentleert entfallen, als dem Unternehmen durch Entzug der Nutzung seines Betriebsvermögens jegliche Einnahmequelle für die Zurückzahlung genommen war, und es konnte von da ab die nach dem ZGB-DDR zweijährige Verjährung des Rückzahlungsanspruchs ihren Lauf nehmen.
    KG
    25.10.1995
  8. 61 S 139/95 - Schadensersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen gemäß § 326 Abs. 1 BGB vor Beendung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Der Vermieter kann gegen den Mieter gemäß § 326 Abs. 1 BGB wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen schon vor der Beendigung des Mietverhältnisses vorgehen, wenn der Mieter das Mietverhältnis gekündigt und die Wohnung daraufhin zurückgegeben hat und die Mietvertragsparteien das Mietverhältnis abwickeln wollen (Abgrenzung zu BGHZ 111, 301 ff.).
    LG Berlin
    02.11.1995
  9. 61 S 141/95 - Begründung des Betriebsbedarfs bei erstmaliger Einstellung eines Hauswarts
    Leitsatz: Beabsichtigt der Vermieter, die Betreuung seines Hauses, welches er bislang von Drittunternehmen hat reinigen und versorgen lassen, zukünftig einem im Hause wohnenden Hauswart zu übertragen, so muß er die dafür maßgeblichen Gründe in der wegen Betriebsbedarfs erklärten Kündigung darstellen.
    LG Berlin
    16.10.1995
  10. 61 S 195/91 - keine Duldungspflicht bei wirtschaftlich unvertretbarem Modernisierungszuschlag
    Leitsatz: Erweist sich bereits im Duldungsprozeß, daß eine Umbaumaßnahme (hier: Einbau von Schallschutz-/Isolierglasfenstern mit höchstem Wirkungsgrad anstelle vorhandener Isolierglasfenster) eine Mietsteigerung rechtfertigte, welche um nahezu 400 % höher ist als die damit verbundene Heizkostenersparnis, so ist der Mieter nicht verpflichtet, diese Maßnahme zu dulden.
    LG Berlin
    18.09.1995