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Urteil keine Duldungspflicht bei wirtschaftlich unvertretbarem Modernisierungszuschlag
Schlagworte
keine Duldungspflicht bei wirtschaftlich unvertretbarem Modernisierungszuschlag
Leitsatz
Erweist sich bereits im Duldungsprozeß, daß eine Umbaumaßnahme (hier: Einbau von Schallschutz-/Isolierglasfenstern mit höchstem Wirkungsgrad anstelle vorhandener Isolierglasfenster) eine Mietsteigerung rechtfertigte, welche um nahezu 400 % höher ist als die damit verbundene Heizkostenersparnis, so ist der Mieter nicht verpflichtet, diese Maßnahme zu dulden.
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