« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 546)

  1. 1 A 98/94 - Freimaurerlogen; Loge; Nachfolgeorganisation; verfolgungsbedingter Vermögensverlust
    Leitsatz: § 2 Abs. 1 Satz 2 VermG findet analoge Anwendung auf die Enteignungen von Freimaurerlogen in der Nazi-Zeit, weil diese Enteignungen mit dem Entzug jüdischen Vermögens zu vergleichen sind und der Gesetzgeber - wie zwischenzeitlich geschehen - die Rechtsnachfolge von Nachfolgeorganisationen von Freimaurerlogen gesetzlich fingiert hätte, wenn ihm die Lücke im Gesetz bewußt gewesen wäre. Bei der Großen Nationalen Mutterloge "Zu den 3 Weltkugeln" handelt es sich auch um eine Nachfolgeorganisation des Rückerstattungsrechts.
    VG Dessau
    14.12.1995
  2. 30 REMiet 1/95 - Nachmieter; Kündigungsfrist; vorzeitige Entlassung aus Mietvertrag
    Leitsatz: Der Vermieter einer Wohnung handelt auch unter den seit 1990 herrschenden Wohnungsmarktbedingungen grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn er den vorzeitig räumenden Mieter bis zum Ende der vereinbarten Vertragszeit auf Mietzahlung in Anspruch nimmt. Nur wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt und sein Interesse an der Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich überragt, muß ihn der Vermieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Karlsruhe vom 20. März 1981, RES § 552 Nr. 3).
    OLG Hamm
    22.08.1995
  3. 2/17 S 66/95 - Zur ordnungsgemäßen Geltendmachung eines Renovierungsanspruches.
    Leitsatz: Eine ordnungsgemäße Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung setzt eine Spezifizierung der durchzuführenden Arbeiten voraus, um einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung zum Entstehen zu bringen.
    LG Frankfurt am Main
    08.09.1995
  4. 2/17 S 110/95 - Schönheitsreparaturen: Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung (Erfüllungsverweigerung); zum Verjährungsbeginn für Verwendungsersatzansprüche
    Leitsatz: 1. Ansprüche wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen können nur dann auf positive Forderungsverletzung gestützt werden (Entbehrlichkeit von Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 326 Abs. 1 BGB), wenn die Erfüllung der geschuldeten Schönheitsreparaturen eindeutig abgelehnt wird. 2. Für den Rückerhalt der Mietsache im Sinne des § 558 Abs. 2 BGB entscheidend ist nicht der Umstand der vollständigen Räumung der Mieträume, sondern allein, ob der Vermieter die Räume ungehindert betreten kann und hierdurch die Möglichkeit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme erhält.
    LG Frankfurt am Main
    21.07.1995
  5. 2/17 S 101/95 - Zur Nachmietergestellung; kein Schadensersatz für vertragsgemäße Parkettabnutzung
    Leitsatz: 1. Für den Vermieter besteht nur dann eine Rechtspflicht den Mieter vorzeitig gegen Gestellung geeigneter Ersatzmieter zu entlassen, wenn das besondere Interesse des Mieters einer Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters an der Erfüllung des Mietvertrages erheblich übersteigt. 2. Der Mieter ist nicht verpflichtet, zwangsläufig infolge vertragsgemäßen Gebrauches entstehende Schäden zu ersetzen (hier: Parketteindrücke durch Damenschuhe bei erwiesener Unzulänglichkeit der Versiegelung).
    LG Frankfurt am Main
    08.12.1995
  6. 2 K 1413/93 - Bodenreformeigentum; Machtmißbrauch; unlautere Machenschaft; Nötigung; Eigentumsverzicht; LPG, genossenschaftlich genutztes Eigentum; Vermögenswert
    Leitsatz: 1. Bodenreformeigentum stellt einen Vermögenswert im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG dar. 2. Bei einem Verlust von Bodenreformeigentum aufgrund unlauterer Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG ist dem Berechtigten gemäß § 3 Abs. 1 a Satz 4 VermG ein Nießbrauch gemäß § 1030 BGB an dem fraglichen Grundstück einzuräumen.
    VG Chemnitz
    16.03.1995
  7. 1 K 763/94 - Parteienvermögen; Treuhandverwaltung; Aktivlegitimation; Passivlegitimation; Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Bekanntgabewille
    Leitsatz: 1. Soweit ein Vermögenswert nach § 20 b Parteiengesetz-DDR i.V.m. Anlage II Kap. II Sachgebiet A Abschnitt III d des Einigungsvertrages der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt (nunmehr BvS) unterliegt, ist diese aktiv und passivlegitimiert. Ein der treuhänderischen Verwaltung unterliegendes Recht kann nur von ihr bzw. gegen sie geltend gemacht werden. 2. Der für die Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes erforderliche Bekanntgabewille der Behörde muß sich (auch) darauf erstrecken, an wen bekanntgegeben werden soll. Dieser Wille muß diejenige Eigenschaft des Empfängers umfassen, in der dieser am Verwaltungsverfahren teilnimmt.
    VG Chemnitz
    24.10.1995
  8. VG 3 A 2094.93 - Einigung über Vermögenszuordnung; öffentlich rechtlicher Vertrag; Irrtum; Anpassung der Einigungsvereinbarung; Rücknahme des Zuordnungsbescheids
    Leitsatz: 1. Eine Einigung gemäß § 2 Abs. 1 VZOG ist als koordinationsrechtlicher öffentlich rechtlicher Vertrag i. S. v. § 54 Satz 1 VwVfG zu qualifizieren. 2. Stellt sich die Einigung wegen anfänglichen beiderseitigen Irrtums über die tatsächlichen Grundlagen als fehlerhaft dar, so ist das Einvernehmen in entsprechender Anwendung von § 60 Satz 1 VwVfG unter Berücksichtigung des hypothetischen Willens der Vertragsparteien den wirklichen Gegebenheiten anzupassen. 3. Die Zuordnungsbehörde ist in diesem Fall berechtigt, einen bereits bestandskräftigen Zuordnungsbescheid nach § 48 Abs. 1 VwVfV (teilweise) zurückzunehmen.
    VG Berlin
    03.03.1995
  9. VG 31 A 236.93 - Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Resrtitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; SMAD-Befehl Nr. 124
    Leitsatz: Die Enteignung eines einzelnen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands belegenen Vermögenswertes, der im Eigentum eines Unternehmens mit Hauptsitz in Berlin steht, erstreckt sich nicht auf im Ostsektor Berlins belegene Vermögenswerte dieses Unternehmens. Die nachfolgende Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte durch deutsche Behörden im Jahre 1950 beruht nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage.
    VG Berlin
    22.05.1995
  10. VG 31 A 17.94 - Sportverein; Besatzungsmacht; Vereinsvermögen; Enteignung; vorgeformte Enteignung; Auflösung; Liquidation; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage.
    Leitsatz: 1. Das Gesetz des Alliierten Kontrollrats Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 führte nicht zur Auflösung von Sportvereinen, die Mitglied des NS-Reichsbundes für Leibesübungen waren. 2. Sportvereine im Ostteil Berlins, deren Sportbetrieb nicht auf die Ausübung militärischer oder paramilitärischer Sportarten (hier Segelsport) gerichtet war, sind nicht durch die Direktive Nr. 23 des Alliierten Kontrollrats vom 17. Dezember 1945 aufgelöst worden. 3. Enteignungen auf der Grundlage der Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin vom 30. Dezember 1950 erfolgten nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage.
    VG Berlin
    10.07.1995