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  1. VI ZR 199/93 - Besatzungsschaden; Stationierungsabkommen; Rechtshilfeabkommen; Truppenschäden; Verjährung
    Leitsatz: Dem Bürger der früheren DDR, der im Zuge einer dienstlichen Maßnahme der sowjetischen Streitkräfte einen Schaden erlitten hatte, stand gegen die DDR ein Anspruch auf Entschädigung zu, den die Staatliche Versicherung der DDR regulierte. Eine etwaige Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland erfaßt solche Ansprüche nur in ihrem jeweiligen Bestand. Es bestehen keine rechtsstaatlichen Bedenken dagegen, daß die Staatliche Versicherung der DDR über solche Ansprüche abschließend befinden konnte.
    BGH
    24.01.1995
  2. VI ZR 377/94 - Verwaltungstreuhänder; Treugeber; Treuhänder; Abtretung; Schadensersatzananspruch; Rückerstattungsanspruch; Sittenwidrigkeit
    Leitsatz: a) Wurde ein in der DDR belegener Vermögensgegenstand wegen der dort herrschenden Verhältnisse von seinem in West-Berlin lebenden Eigentümer auf einen in der DDR ansässigen Verwaltungstreuhänder rechtswirksam übertragen und später infolge von staatlichen Zwangsmaßnahmen der DDR enteignet, so konnte dem Treugeber nach der Wende in der DDR auf der Grundlage des § 667 BGB und des § 281 BGB ein Anspruch auf Abtretung der Rechte zustehen, die der Treuhänder gemäß den Regelungen des Vermögensgesetzes erlangt hat. b) Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzananspruchs des Treugebers aus § 826 BGB gegen denjenigen, der sich die vermögensgesetzlichen Rückerstattungsansprüche des Treuhänders abtreten ließ.
    BGH
    19.09.1995
  3. VII ZR 143/93 - Leistungsverzeichnis; Verkehrssitte; Leistungsbeschreibung; Sachverständigengutachten; Schalldämmung; Türanlage
    Leitsatz: Bei der nach §§ 133, 157 BGB gebotenen Auslegung von Leistungsverzeichnissen kann den Ausführungen eines technischen Sachverständigen nur eine begrenzte Funktion zukommen. Sie beschränkt sich im wesentlichen darauf, das für die Beurteilung bedeutsame Fachwissen zu vermitteln, also etwa Fachsprache und Üblichkeiten, vor allem wenn sie sich zu einer Verkehrssitte im Sinne von § 157 BGB verdichtet haben (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - VII ZR 163/93 = BauR 1994, 625 = ZfBR 1994, 222 = NJW RR 1994, 1108). Die Frage, ob eine Beschreibung der Leistung ingenieurtechnisch korrekt oder vorzugswürdig ist, kann nur insoweit auf die Auslegung des Vertrags zurückwirken, als eine ingenieurtechnisch unkorrekte Leistungsbeschreibung das für die Auslegung maßgebliche Verständnis aus der objektiven Empfängersicht beeinflußt hat. ZPO § 286 Die sachverständige Begutachtung als solche muß neben allen übrigen maßgeblichen Umständen des Einzelfalles vom Gericht selbst gewürdigt werden. Vor allem die Abwägung der vom Sachverständigen vermittelten Erkenntnisse gegenüber denen, die sich aus der individuellen Situation ergeben, hat das Gericht in eigener Verantwortung vorzunehmen. Unter anderem hat es zudem zu prüfen, ob dem Gutachten fehlerhafte juristische Vorstellungen zugrunde liegen.
    BGH
    09.02.1995
  4. VII ZR 199/94 - Kommunalverfassungsgesetz; Gemeindeindentität; Wirtschaftsvertrag; Übergangszeit der Währungsunion
    Leitsatz: Die Identität der durch das Kommunalverfassungsgesetz der DDR vom 17. Mai 1990 konstituierten Gemeinden ist durch den Beitritt der ehemaligen DDR nicht berührt worden. VerfÄndG DDR Art. 1 Abs. 2, 3; DDR:WWSUVtr Art. 2; DDR:WWSUVtrProt Leitsatz A I 2 Mit der Einführung des Vertragsrechts der Währungsunion in das Recht der DDR für die Übergangszeit der Währungsunion mit Wirkung vom 1. Juli 1990 war den Vertragsparteien eines Wirtschaftsvertrages im Sinne des Gesetzes über Wirtschaftsverträge die rechtliche Möglichkeit eröffnet. Vorverträge für den geplanten Abschluß eines Wirtschaftsvertrages zu schließen.
    BGH
    12.10.1995
  5. VIII ARZ 4/95 - Räumungsanspruch gegen schon ausgezogenen Mitmieter
    Leitsatz: Der vertragliche Herausgabe- (und Räumungs-) Anspruch gemäß § 556 Abs. 1 BGB nach Beendigung des mit mehreren Mietern begründeten Wohnraummietverhältnisses ist auch gegen denjenigen von ihnen begründet, der im Gegensatz zu den anderen den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben hat.
    BGH
    22.11.1995
  6. V ZR 213/94 - Abwehranspruch; Ungeziefer; Wolläuse; Störerbegriff; Naturkräfte; nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis
    Leitsatz: Ein Grundstückseigentümer hat grundsätzlich keinen Abwehranspruch gegen das Eindringen von Ungeziefer, das den Baum eines Nachbarn (hier: Wolläuse) befallen hat.
    BGH
    07.07.1995
  7. V ZR 254/94 - Nutzung; Sachfruchtziehung; Vermietung; Zugangsfläche; Moratorium; Besitzrecht; Selbstnutzung
    Leitsatz: a) Nutzung im Sinne von EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Buchstabe b ist - wie im Sinne von Buchstabe a (Senatsurt. v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93; v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94) - auch die mittelbare Sachfruchtziehung durch Vermietung. b) Das Besitzrecht erfaßt außer der Gebäudefläche auch die für eine zweckentsprechende Nutzung des Gebäudes erforderliche Zugangsfläche in dem ortsüblichen Umfang.
    BGH
    13.10.1995
  8. III ZR 27/94 - Enteignung; Entschädigungshöhe für ehemaliges Straßenland; Ferienwohnsiedlung; Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Zur Bewertung einer privaten Straße, die der Anbindung einer Ferienwohnsiedlung an das öffentliche Straßennetz dient, im Falle der Enteignung. Bei einem ausgebauten Straßengrundstück, auf dessen Benutzung zahlreiche Wohneinheiten einer Ferienwohnsiedlung angewiesen sind, kann der für die Bemessung von Notwegrenten maßgebliche Nutzungsverlust des Eigentümers darin liegen, daß ihm das Recht genommen ist, die Benutzung durch diese Anlieger nur gegen ein vertragliches Entgelt (Mietzins) zuzulassen; der Anspruch auf Notwegrenten gegen die Berechtigten entfällt nicht schon dadurch, daß das Straßengrundstück zugunsten einzelner anderer Anliegergrundstücke mit dinglichen Wegerechten belastet ist.
    BGH
    06.04.1995
  9. XII ZR 30/93 - Eigentumswohnungsvermietung entgegen Teilungserklärung; Schadensersatzanspruch des Mieters für Rechtsmangel; Untervermietungsgewinn
    Leitsatz: 1. Werden Räume einer Wohnungseigentumsanlage entgegen der Teilungserklärung zum Betrieb einer Gaststätte vermietet, liegt kein Sachmangel, sondern ein Rechtsmangel vor. 2. Zum Anspruch des Mieters auf entgangenen Gewinn aus einer Untervermietung. 3. Steht fest, daß die vertraglich vereinbarte Nutzung auf Dauer nicht möglich ist, ist der Mieter zwar nicht zur Kündigung verpflichtet, aber im eigenen Interesse gehalten, die Räume anderweitig unterzuvermieten. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    18.01.1995
  10. XII ZR 240/94 - Gebührenstreitwert; Zuständigkeitsstreitwert; Beschwer; Räumungsklage; Rückgabeanspruch
    Leitsatz: a) Auch wenn die Parteien im Rahmen einer Räumungsklage darüber streiten, ob der Bekl. oder ein Dritter Partei des Mietvertrages war, bemessen sich der Zuständigkeitsstreitwert und die Beschwer nur dann nach § 8 ZPO, wenn nach dem Klagevorbringen Streit darüber besteht, ob das Mietverhältnis über den Zeitpunkt der verlangten Räumung hinaus bestanden hat oder noch besteht; andernfalls fehlt es an dem Erfordernis der "streitigen Zeit". Demgegenüber setzt die für den Gebührenstreitwert allein maßgebliche Regelung des § 16 Abs. 2 GKG lediglich ein auf Räumung gerichtetes Klagebegehren voraus, nicht aber einen Streit über den (Fort-) Bestand des Mietverhältnisses. b) Das Verlangen, vom Mieter zurückgelassene Einrichtungen zu entfernen, ist Teil des mit der Räumungsklage geltend gemachten Rückgabeanspruchs aus § 556 BGB; der für die Beseitigung erforderliche Kostenaufwand ist nach § 16 Abs. 2 GKG für den Gebührenstreitwert ohne Belang. Werden im Rechtsmittelverfahren nur noch einzelne Beseitigungsansprüche weiterverfolgt, die zuvor Gegenstand eines umfassenden Räumungsbegehrens waren, kann dies den bisherigen Gebührenstreitwert nicht erhöhen.
    BGH
    08.03.1995