« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (481 - 490 von 546)
Sortierung:
-
V ZR 88/95 - Vermögensaufwendung; Arbeitsleistung; Arbeitsaufwand; Vermögensschaden; notwendige Verwendungen; nützliche Verwendungen; Nutzungsherausgabe; Verwendungsersatz; VindikationslageLeitsatz: a) Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen. b) Die tatsächlich erbrachte geldwerte Arbeitsleistung des Besitzers ist eine Vermögensaufwendung. c) Die geldwerte Eigenarbeit darf bei notwendigen Verwendungen ohne Einschränkung und bei nützlichen Verwendungen nach Maßgabe einer noch vorhandenen Wertsteigerung auf den Eigentümer abgewälzt werden. d) Der tatsächliche geldwerte Arbeitsaufwand, der ohne das schädigende Ereignis nicht erbracht worden wäre, ist ebenso ein Vermögensschaden wie die verhinderte geldwerte Arbeitsleistung (teilweise Aufgabe von BGHZ 69, 34).BGH24.11.1995
-
V ZR 234/94 - Kaufvertrag; Übergabe des verkauften GrundstücksLeitsatz: Unter Übergabe im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB ist im Regelfall die Übertragung des unmittelbaren Besitzes zu verstehen.BGH24.11.1995
-
V ZR 174/94 - Verjährung nach gerichtlicher LeistungsbestimmungLeitsatz: Die Verjährung eines Anspruchs, der von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängt, beginnt nicht vor seiner Bestimmung durch Urteil.BGH24.11.1995
-
V ZR 164/94 - Grundstückskaufvertrag; preisrechtliche Genehmigung des (Stopp-) Kaufpreises; Vertragsanpassung wegen Wegfalls der GeschäftsgrundlageLeitsatz: a) Ist der bei einem DDR Grundstücksgeschäft vereinbarte (Stopp-) Kaufpreis preisrechtlich genehmigt worden, kommt Nichtigkeit des Vertrages wegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Preis und Leistung nicht in Betracht (Fortführung zum Urteil vom 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249). b) Eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einem vor der Wende abgeschlossenen und erfüllten DDR Grundstücksgeschäft kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn auch durch den Wegfall des Nutzungsrechtes einer LPG die verkaufte Ackerfläche eine außergewöhnliche Wertsteigerung (noch vor der Wiedervereinigung) erfährt.BGH24.11.1995
-
62 S 263/95 - Orientierungshilfe; Berliner Mietspiegel; Zusatzmerkmal; Wohngebäude in Gebieten mit Einzelhandel; Einzelhandelsgebiet; ButtomietumwandlungLeitsatz: 1. Die Orientierungshilfe zum Mietspiegel kann auch für Neubauwohnungen herangezogen werden, wenn es um Merkmale geht, die dort nicht üblich sind. 2. Gegen den Zuschlag "Gebiet mit Einzelhandel" bestehen keine Bedenken. 3. Zur Umrechnung in eine Nettomiete sind die konkreten Betriebskosten von den Mietspiegelwerten abzuziehen.LG Berlin27.11.1995
-
67 S 293/95 - Mieterhöhung; nicht zu vertretende Maßnahme; Stadtgasumstellung; ModernisierungszuschlagLeitsatz: Der Austausch eines Gasgerätes infolge der Umstellung von Stadtgas auf Erdgas ist als eine vom Vermieter nicht zu vertretende bauliche Änderung anzusehen, die einen Zuschlag nach § 3 MHG rechtfertigt.LG Berlin27.11.1995
-
3 ReMiet 1/95 - Mieterhöhung; befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel; KündigungLeitsatz: Das Merkmal "Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit" des § 1 Satz 3 2. Alternative MHG betrifft nicht den Fall, daß sich ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis entsprechend einer im Mietvertrag vereinbarten Verlängerungsklausel mangels Kündigung fortsetzt, auch wenn der Verlängerungszeitraum im Mietvertrag auf eine Zeit von mehr als einem Jahr festgesetzt ist (Anschluß an Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 17.8.1981 - 3 W RE - 66/81 -).OLG Karlsruhe, 3. Zivilsenat27.11.1995
-
1 BvR 1063/95 - Konkludenter Mietvertrag; Mietvertrag durch schlüssiges Verhalten; Mietzahlung als konkudente VertragsannahmeLeitsatz: Ein Mietvertrag kann durch schlüssiges Verhalten dadurch abgeschlossen werden, daß der (neue) Eigentümer den Mieter zur Zahlung des Mietzinses auf sein Konto auffordert. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter dem nicht nachkommt und die Miete auf ein Sperrkonto einzahlt. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG27.11.1995
-
64 S 220/95 - Schadensersatz wegen Schlechtausführung von Schönheitsreparaturen; Schönheitsreparaturen; Fristen; Vermutung; Untergrund; Kostenvoranschlag; Mehrwertsteuer; Schadensberechnung; Gutachterkosten; Privatgutachten; Quotenklausel; Übernahmeklausel; Abgeltungsanspruch; WohnungsübergabeprotokollLeitsatz: 1. Der Mieter kann sich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz wegen schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen nicht darauf berufen, daß der bearbeitete Untergrund schlecht war. 2. Sind die für die Ausführung von Schönheitsreparaturen üblichen Fristen bereits abgelaufen, muß der Mieter die sich daraus ergebende Vermutung für die Notwendigkeit der Arbeiten entkräften. 3. Für die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses sind in der Regel zwei Monate anzusetzen. 4. Der Vermieter, der den Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Schönheitsreparaturen nach einem Kostenvoranschlag berechnet, hat auch Anspruch auf die darauf entfallende Mehrwertsteuer. 5. Die Kosten eines von dem Vermieter mit der Besichtigung und der Feststellung der Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen beauftragten Privatgutachters sind ebenfalls ersatzfähig, jedoch nur insoweit, als sich Schadensersatzansprüche des Vermieters als begründet erweisen. 6. Die formularmäßige Klausel, wonach der Mieter je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten zu tragen hat (sog. Quotenklausel), ist dann insgesamt unwirksam, wenn sie einen Abgeltungsanspruch von 100 % für den Fall vorsieht, daß die Schönheitsreparaturen länger als fünf Jahre zurückliegen. 7. Die formularmäßige Bestätigung in einem Wohnraummietvertrag, daß sich die Wohnung in einem zum Wohnen geeigneten Zustand befindet und daß Zubehör und Ausstattung unbeschädigt und gebrauchsfähig sind, ist gemäß § 11 Nr. 15 b AGBG unwirksam.LG Berlin28.11.1995
-
XII ZR 230/94 - Teileigentumsvermietung; Mietvertragskündigung; Gemeinschaftsordnung; Wohnungseigentum; Auflösung des Mietverhältnisses: KündigungsgrundLeitsatz: Es gehört zum Risikobereich des Vermieters, daß die Vermietung von Teileigentum mit der Gemeinschaftsordnung vereinbar ist. Wurde ihm gemäß § 15 Abs. 3 WEG die Vermietung untersagt, kann er sich in der Regel nicht deswegen durch Kündigung aus wichtigem Grund von dem Mietverhältnis lösen.BGH29.11.1995