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Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 546)

  1. - OVG 2 S 3.95 - Ersatzvornahme; Auslagen; Kostenanforderung; aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs
    Leitsatz: 1. Die Kosten der Ersatzvornahme nach § 10 VwVG sind keine Auslagen im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 VwVG i. V. m. § 344 Abs. 1 Nr. 8 AO und daher auch keine Kosten i. S. des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. 2. Rechtsbehelfe gegen die Anforderung von Kosten, die durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme (§ 15 ASOG Bln) oder durch einen sofortigen Vollzug (§ 6 Abs. 2 VwVG) entstanden sind, haben bei einer dem Art. 19 Abs. 4 GG und dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO entsprechenden Auslegung des § 187 Abs. 3 VwGO (§ 4 AGVwGO) aufschiebende Wirkung.
    OVG Berlin
    13.04.1995
  2. OVG 2 S 35.94 - Baugenehmigung; Bauvorlagen; Baueinstellungsanordnung
    Leitsatz: 1) Die mit Zugehörigkeitsvermerk der Bauaufsichtsbehörde versehenen Bauvorlagen sind Bestandteil der Baugenehmigung und für die Ermittlung eines Regelungsgehalts verbindlich. 2) Ein die Anordnung der Einstellung der Bauarbeiten rechtfertigendes Abweichen von den genehmigten Bauvorlagen ist jedenfalls dann gegeben, wenn die veränderte Ausführung des Bauvorhabens so erheblich ist, daß die Genehmigungsfrage erneut aufgeworfen wird.
    OVG Berlin
    26.01.1995
  3. OVG 2 B 5.93 - Baurecht; Werbetafel; Erhaltungsverordnung; Orts- und Straßenbild
    Leitsatz: Die Errichtung einer großflächigen Werbetafel für wechselnden Plakatanschlag kann die auf Grund einer Erhaltungsverordnung beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes stören und deshalb bauordnungsrechtlich unzulässig sein.
    OVG Berlin
    28.07.1995
  4. 3 L 77/95 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Ermessensausübung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Eneignung
    Leitsatz: Zur Ermessensausübung bei der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    28.07.1995
  5. 3 M 32/95 - Vorläufige Einweisung; Antragsberechtigter; Berechtigter; Abwickler
    Leitsatz: 1. Antragsberechtigter im Verfahren nach § 6 a Abs. 1 VermG ist der Berechtigte i. S. d. § 6 VermG. 2. Die Bestellung eines Abwicklers einer KG i. L. kann - vorbehaltlich abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelungen - nur durch alle Gesellschafter gemeinsam vorgenommen werden. 3. Eine rückwirkende Bestellung des Abwicklers, um einen unwirksamen Antrag nach § 6 a VermG wirksam werden zu lassen, ist nicht möglich.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    28.07.1995
  6. VG 3 A 2094.93 - Einigung über Vermögenszuordnung; öffentlich rechtlicher Vertrag; Irrtum; Anpassung der Einigungsvereinbarung; Rücknahme des Zuordnungsbescheids
    Leitsatz: 1. Eine Einigung gemäß § 2 Abs. 1 VZOG ist als koordinationsrechtlicher öffentlich rechtlicher Vertrag i. S. v. § 54 Satz 1 VwVfG zu qualifizieren. 2. Stellt sich die Einigung wegen anfänglichen beiderseitigen Irrtums über die tatsächlichen Grundlagen als fehlerhaft dar, so ist das Einvernehmen in entsprechender Anwendung von § 60 Satz 1 VwVfG unter Berücksichtigung des hypothetischen Willens der Vertragsparteien den wirklichen Gegebenheiten anzupassen. 3. Die Zuordnungsbehörde ist in diesem Fall berechtigt, einen bereits bestandskräftigen Zuordnungsbescheid nach § 48 Abs. 1 VwVfV (teilweise) zurückzunehmen.
    VG Berlin
    03.03.1995
  7. VG 31 A 236.93 - Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Resrtitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; SMAD-Befehl Nr. 124
    Leitsatz: Die Enteignung eines einzelnen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands belegenen Vermögenswertes, der im Eigentum eines Unternehmens mit Hauptsitz in Berlin steht, erstreckt sich nicht auf im Ostsektor Berlins belegene Vermögenswerte dieses Unternehmens. Die nachfolgende Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte durch deutsche Behörden im Jahre 1950 beruht nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage.
    VG Berlin
    22.05.1995
  8. VG 31 A 17.94 - Sportverein; Besatzungsmacht; Vereinsvermögen; Enteignung; vorgeformte Enteignung; Auflösung; Liquidation; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage.
    Leitsatz: 1. Das Gesetz des Alliierten Kontrollrats Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 führte nicht zur Auflösung von Sportvereinen, die Mitglied des NS-Reichsbundes für Leibesübungen waren. 2. Sportvereine im Ostteil Berlins, deren Sportbetrieb nicht auf die Ausübung militärischer oder paramilitärischer Sportarten (hier Segelsport) gerichtet war, sind nicht durch die Direktive Nr. 23 des Alliierten Kontrollrats vom 17. Dezember 1945 aufgelöst worden. 3. Enteignungen auf der Grundlage der Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin vom 30. Dezember 1950 erfolgten nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage.
    VG Berlin
    10.07.1995
  9. VG 29 A 220.94 - Bodenreformgrundstück; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; SMAD Befehl Nr. 110; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; östereichisches Vermögen
    Leitsatz: Offensichtliche Unbegründetheit eines Restitutionsantrags, mit dem die Rückgabe im Zuge der Bodenreform enteigneter Ländereien begehrt wird, die einem Österreicher gehörten.
    VG Berlin
    22.06.1995
  10. VG 29 A 198.94 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Berliner Liste A; SMAD
    Leitsatz: Zum besatzungshoheitlichen Charakter einer Enteignung nach der "Berliner Liste A" (zur "Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum" vom 10. Mai 1949; Zusammenfassung der Rechtsprechung)
    VG Berlin
    03.02.1995