« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 546)
Sortierung:
-
36/84 O. 290/94 - Grundbuchberichtigung; Grundstückskaufvertrag; Beurkundung; Kombinatsgrundstück; Vertretung; Bevollmächtigung; FunktionsvollmachtLeitsatz: 1. Grundbuchberichtigungsanspruch bei Grundstücksveräußerung nach ZGB wegen unwirksamer Bevollmächtigung. 2. Ein volkseigenes Kombinat wird durch den Generaldirektor, nur bei dessen Verhinderung, durch dessen Stellvertreter vertreten. 3. Ein Kombinatsbetrieb wird durch den Betriebsdirektor und bei Verhinderung durch dessen Stellvertreter vertreten. 4. Der Fachdirektor eines Kombinats kann dieses nur im Rahmen seines Aufgaben- und Verantwortungsbereiches vertreten. 5. Andere Mitarbeiter des Kombinats bedürfen für ihr rechtsgeschäftliches Handeln einer ausdrücklichen Bevollmächtigung durch die vertretungsberechtigten Organe. 6. Die sog. Funktionsvollmacht nach § 30 Abs. 3 Satz 2 KombVO setzt voraus, daß der als Vertreter Handelnde in einem Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Vollmachtgeber steht und das Rechtsgeschäft im üblichen Rahmen seiner Aufgabenerfüllung liegt. 7. Eine Funktionsvollmacht kann nicht die gesetzlichen Beurkundungserfordernisse i. S. d. § 297 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 2 ZGB ersetzen, weil sie keinen Fall der gesetzlichen Vertretungsmacht darstellt, sondern in ihrer Konstruktion dem § 56 HGB entspricht.LG Berlin21.11.1995
-
1 W 1609/95 - DDR-Grundstück; Erbeinsetzung bei interlokaler Nachlaßspaltung; Testamentsanfechtung; Testamentsvollstreckung für den abgespaltenen NachlassLeitsatz: 1. Zur Frage, daß nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 4. Oktober 1995 - IV ZB 5/95) Ansprüche aus dem Vermögensgesetz nicht geeignet sind, eine Nachlaßspaltung herbeizuführen. 2. Hat der Erblasser mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in den alten Bundesländern, der in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1976 und dem 2. Oktober 1990 verstorben ist, in einem Testament eine Person oder mehrere Personen als Erben eingesetzt, gilt diese Erbeinsetzung auch für das in der ehemaligen DDR belegene Immobilienvermögen, es sei denn, in dem Testament findet sich ein Anhaltspunkt für die Annahme, daß diese Erbeinsetzung sich nicht auf das erwähnte Immobilienvermögen bezieht. 3. Im Falle einer Nachlaßspaltung beurteilt sich die Frage der Testamentsanfechtung nach dem Recht des Gebietes, in dem der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung seinen Wohnsitz hatte. 4. Hat der Erblasser Testamentsvollstreckung auch für den abgespalteten Nachlaß angeordnet, richtet sich die Testamentsvollstreckung insoweit nach dem Recht der ehemaligen DDR; ein Testamentsvollstreckervermerk ist in den Erbschein, der die Erbfolge in den abgespalteten Nachlaß bezeugt, nicht aufzunehmen.KG21.11.1995
-
VI ZR 31/95 - Tiefbauunternehmen; Straßenbauunternehmer; Erkundigungspflicht nach privat verlegten VersorgungsleitungenLeitsatz: Bestehen nach den örtlichen Gegebenheiten Anhaltspunkte für die Existenz privater Versorgungsleitungen (hier: Antennenkabel) in öffentlichem Grund, so muß sich ein Bauunternehmer vor der Durchführung von Baggerarbeiten sorgfältig nach dem Vorhandensein und gegebenenfalls dem Verlauf solcher Leitungen erkundigen.BGH21.11.1995
-
9 a C 592/95 - Staffelmietvereinbarung für die Zeit nach Wegfall der Preisbindung; MietpreisüberhöhungLeitsatz: 1. Während der Preisbindung kann eine Staffelmiete für die Zeit nach Wegfall der Preisbindung vereinbart werden. 2. Ein Verstoß gegen § 5 WiStG führt nicht zur Unwirksamkeit der Staffelmietvereinbarung; diese ist vielmehr im Wege ergänzender Vertragsauslegung anzupassen.AG Tiergarten21.11.1995
-
VIII ARZ 4/95 - Räumungsanspruch gegen schon ausgezogenen MitmieterLeitsatz: Der vertragliche Herausgabe- (und Räumungs-) Anspruch gemäß § 556 Abs. 1 BGB nach Beendigung des mit mehreren Mietern begründeten Wohnraummietverhältnisses ist auch gegen denjenigen von ihnen begründet, der im Gegensatz zu den anderen den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben hat.BGH22.11.1995
-
VIII ZR 165/94 - Deutschen Bauakademie; Rechtsnachfolge in VerbindlichkeitenLeitsatz: Zur Frage der Rechtsnachfolge in Verbindlichkeiten der Deutschen Bauakademie der früheren DDR.BGH22.11.1995
-
61 T 73/95 - kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Duldungsanspruch aus § 541 b BGBLeitsatz: Der gemäß § 541 b Abs. 1 duldungspflichtige Mieter kann den Zutritt zur Wohnung und die Modernisierungsarbeiten nicht wegen ihm gegen den Vermieter aus dem Mietverhältnis zustehender Gegenansprüche verweigern.LG Berlin23.11.1995
-
5* C 431/95 - Schuldrechtsanpassung; Kündigungsschutz; Vorrang der individuellen Kündigungsvereinbarung in ZGB-VertragLeitsatz: 1. Die Individualvereinbarung in einem Vertrag i. S. § 312 ZGB ist trotz Verstoßes gegen § 312 Abs. 2 Satz 1, Befristungsverbot, wirksam, wenn sie nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Beteiligten führt. 2. Die Individualvereinbarung, wonach der Eigentümer berechtigt ist, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn sich die politischen Verhältnisse Deutschlands ändern, stellt keine unangemessene Benachteiligung für den Nutzer dar. 3. Diese Individualvereinbarung hat nach § 6 Abs. 2 Satz 2 SchuldR-AnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des SchuldRAnpG.AG Bernau23.11.1995
-
IX ZR 213/94 - Notarhaftung; Grundbucheinsicht durch HilfspersonenLeitsatz: Der Notar haftet für das Verschulden von Hilfspersonen bei der Grundbucheinsicht wie für eigenes.BGH23.11.1995
-
64 S 484/94 - Mieterhöhung; Baualter; Kappungsgrenze; Dachraumwohnung; Zuschläge; Wohngebiet mit Einzelhandel/Kleingewerbetreibenden; Wohnwertvorteil; Erreichbarkeit von öffentlichen VerkehrsmittelnLeitsatz: 1. Für nach dem 31. Dezember 1980 fertiggestellte Dachraumwohnungen beträgt bei der Mieterhöhung nach § 2 MHG die Kappungsgrenze 30 %. 2. Zur Frage des Einflusses von Fluglärm auf die Höhe der ortsüblichen Miete. 3. Eine Entfernung von 400 bis 450 Meter zu Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfes reicht aus, um das Merkmal "Wohngebiet mit Einzelhandel/Kleingewerbetreibenden" zu erfüllen und einen entsprechenden Zuschlag zu rechtfertigen. 4. Die gleichzeitige Erreichbarkeit von Bus, S- und U-Bahn stellt einen Wohnwertvorteil dar, auch wenn der Fußweg geringfügig länger als 500 Meter ist.LG Berlin24.11.1995