« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 546)

  1. BVerwG 7 C 27.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsartänderung; Zweckbestimmungsänderung; komplexer Wohnungsbau; flurstückübergreifende Neubebauung
    Leitsatz: § 5 Abs. 1 VermG regelt in Konkretisierung des allgemeinen Ausschlußtatbestandes des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG für seinen Anwendungsbereich abschließend die Voraussetzungen, unter denen die Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden ausgeschlossen ist (wie BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94). Gemeinsamer Zweck der in § 5 Abs. 1 VermG geregelten Ausschlußtatbestände ist es, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch in Frage zu stellen, daß die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden. Der Begriff "Komplexer Wohnungsbau" in § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG ist entsprechend der Zielrichtung dieses Ausschlußtatbestandes, eine planerische und städtebauliche Einheit in ihrem Bestand zu erhalten, gegenüber seinem weiten Verständnis im DDR-Recht einschränkend auszulegen. Eine Verwendung im komplexen Wohnungsbau ist jedenfalls bei einer flurstückübergreifenden Neubebauung gegeben. Ist mit der Verwendung im komplexen Wohnungsbau vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nachhaltig begonnen worden, begründet dies den Restitutionsausschluß, wenn die Verwendungsmaßnahme weitergeführt wurde und die Ausschlußgründe bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben.
    BVerwG
    01.12.1995
  2. BVerwG 7 C 23.94 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Erbeinsetzung als Schenkung
    Leitsatz: Die Erbeinsetzung des Staates fällt unter den Begriff der "Schenkung" im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG, wenn sie in ihrer Wirkung einer Schenkung von Todes wegen gleichkommt.
    BVerwG
    31.08.1995
  3. BVerwG 7 C 21.94 - vorläufiger Rechtsschutz gegen den Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: Der Tatbestand des § 12 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 InVorG (nicht rechtzeitige oder erfolglose Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Investitionsvorrangbescheid) ist auch dann erfüllt, wenn der Anmelder den Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz zwar rechtzeitig stellt, aber nicht bis zur Entscheidung des angerufenen Gerichts aufrechterhält.
    BVerwG
    28.09.1995
  4. BVerwG 7 C 19.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Gemeingebrauch; komplexer Wohnungsbau; Natur der Sache; Ersatzgrundstück
    Leitsatz: 1. Vermögensrechtliche Ansprüche von NS-Verfolgten sind durch die Vorschrift des § 1 Abs. 6 VermG konstitutiv begründet worden. 2. Der Restitutionsausschluß des § 5 VermG gilt auch für vermögensrechtliche Ansprüche aus § 1 Abs. 6 VermG. Dies ist verfassungsrechtlich und völkerrechtlich unbedenklich. 3. Die Beschränkung des § 9 Satz 1 VermG (Übereignung eines Ersatzgrundstücks) auf den Ausschlußtatbestand des redlichen Erwerbs (§ 4 Abs. 2 VermG) ist mit Art. 14 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
    BVerwG
    18.05.1995
  5. BVerwG 7 C 17.94 - Klagebefugnis; Investitionsvorrangbescheid; Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung
    Leitsatz: Dem Anmelder eines Restituionsanspruchs fehlt für die Anfechtung eines den anmeldebelasteten Vermögenswert betreffenden Investitionsvorrangbescheids das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die in dem Bescheid gebilligte Veräußerung des Vermögenswerts wegen erfolgloser Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes und nachhaltigen Beginns der zugesagten Investitionen gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG auf Dauer Bestand hat.
    BVerwG
    22.06.1995
  6. BVerwG 7 C 16.94 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Kommunalvermögen
    Leitsatz: Dem öffentlichen Restitutionsanspruch unterfällt auch solches ehemals volkseigenes Vermögen, das auf der Grundlage des Kommunalvermögensgesetzes vor Wirksamwerden des Beitritts als Kommunalvermögen übertragen wurde.
    BVerwG
    22.06.1995
  7. BVerwG 7 C 13.94 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Zweitgeschädigter
    Leitsatz: Der Zweitgeschädigte muß nicht deshalb zur Wahrung seines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs (vgl. § 3 Abs. 2 VermG) Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben, weil die Behörde mit der Ablehnung des vom Erstgeschädigten geltend gemachten Rückübertragungsanspruchs zugleich die Feststellung verbunden hat, diesem stehe eine Entschädigung dem Grunde nach zu.
    BVerwG
    01.12.1995
  8. - BVerwG 7 C 12.94 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; manipulierte Entziehung von Bodenreformeigentum; persönliches Arbeitseigentum des Neubauern als Vermögenswert
    Leitsatz: Das Bodenreformeigentum ist trotz seiner Rechtsnatur als bloßes persönliches Arbeitseigentum des Neubauern (BVerwGE 95, 170) ein Vermögenswert im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 VermG. Der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG setzt voraus, daß die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckt hat. Ein zielgerichteter Zugriff auf Bodenreformeigentum im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG kann dann vorliegen, wenn staatliche Stellen unter manipulativem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften die Neubauernwirtschaft oder einzelne Bodenreformflächen entzogen haben, oder wenn der Landwirt die Neubauernwirtschaft aufgibt, um einer bevorstehenden manipulierten Entziehung zu entgehen. An einem zielgerichteten Zugriff auf Bodenreformeigentum fehlt es, wenn ein Landwirt zum Beitritt in eine LPG gedrängt wurde und darauf seine Neubauernwirtschaft in den staatlichen Bodenfonds zurückgab.
    BVerwG
    27.07.1995
  9. BVerwG 7 C 11.94 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; kommunaler Alteigentümer; Schlachthof; Klagebefugnis des restitutionsberechtigten Landes gegen drittbegünstigenden Vermögenszuordnungsbescheid
    Leitsatz: 1. Ein restitutionsberechtigtes Land ist zur Klage gegen einen drittbegünstigenden Vermögenszuordnungsbescheid nicht deswegen befugt, weil es durch Bundesgesetz am Treuhandvermögen des Bundes (Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV) zu beteiligen ist. 2. Auf den Restitutionsanspruch des kommunalen Alteigentümers eines in eine GmbH umgewandelten ehemaligen Schlachthofs sind die Grundsätze des Vermögensgesetzes über die Unternehmensrestitution entsprechend anzuwenden, soweit Besonderheiten des Vermögenszuordnungsrechts nicht entgegenstehen.
    BVerwG
    06.04.1995
  10. BVerwG 7 C 10.94 - Anfechtungsbefugnis des Erwerbers eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs; Einwendungsausschluss des Erwerbers
    Leitsatz: 1. Der Erwerber eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs, der kein Angehöriger des Anmelders ist, kann mangels eigener Abwehrrechte einen den restitutionsbelasteten Vermögenswert betreffenden Investitionsvorrangbescheid nicht anfechten. 2. Der in § 4 Abs. 5 InVorG zu Lasten des Erwerbers eines Rückübertragungsanspruchs angeordnete materielle Einwendungsausschluß ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 3. Der Rückübertragungsanspruch steht nicht unter dem Schutz der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie.
    BVerwG
    06.04.1995