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Urteil Restitutionsanspruch
Schlagworte
Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Kommunalvermögen
Leitsatz
Dem öffentlichen Restitutionsanspruch unterfällt auch solches ehemals volkseigenes Vermögen, das auf der Grundlage des Kommunalvermögensgesetzes vor Wirksamwerden des Beitritts als Kommunalvermögen übertragen wurde.
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