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  1. III ZR 104/93 - Rückenteignungsanspruch bei Altfällen
    Leitsatz: Zur Anwendbarkeit der rückenteignungsrechtlichen Regelungen des § 102 BBauG/BauGB auf "Altfälle", d. h. solche, in denen die Enteignung vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 stattgefunden hatte (Fortführung von BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1989 - 4 C 29.88 = NJW 1990, 2400 = BRS 53 Nr. 115).
    BGH
    19.01.1995
  2. 15 C 276/94 - Straßenreinigungsentgelt; Reinigung; Minderung; Anschlußzwang; Benutzungszwang; Laubbeseitigung; Entgeltminderung
    Leitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer schuldet kein Straßenreinigungsentgelt für nicht erbrachte Leistungen; bei mangelhafter Reinigung steht ihm ein Minderungsrecht zu. 2. Dies kann weder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch Rechtsverordnung ausgeschlossen werden.
    AG Schöneberg
    20.01.1995
  3. 64 S 329/94 - Mietumstellung; Betriebskosten; Bruttokaltmiete bei Sozialwohnungen; preisgebundener Neubau
    Leitsatz: Versäumt der Vermieter von preisgebundenem Neubau die Frist zur Umstellung auf eine Nettokaltmiete (31.12.1986), bleibt es bei der vereinbarten Bruttokaltmiete.
    LG Berlin
    20.01.1995
  4. 24 W 7247/94 - Beschwer bei immaterieller Beeinträchtigung
    Leitsatz: Eine 1.500,00 DM übersteigende Beschwerdesumme in WEG-Sachen ist nicht erreicht, wenn es dem Beschwerdeführer allein darum geht, die einem anderen Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluß erlaubte Ersetzung von Terrassenplatten in anderer Farbe zu verhindern.
    KG
    20.01.1995
  5. 8 U 6150/93 - Kollisionsrecht; Mietmangel; Schadensersatzanspruch
    Leitsatz: Kein Schadensersatzanspruch des Mieters des asbestverseuchten Palastes der Republik. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    23.01.1995
  6. 5b C 305/94 - Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten; Erläuterung; Rückwirkung
    Leitsatz: 1. Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten (§ 4 Abs. 2 MHG) ist nicht ausreichend erläutert, wenn Gewerbeeinheiten nicht erwähnt werden und nur von "Wohnfläche" gesprochen wird. 2. Eine rückwirkende Mieterhöhung kommt nur für solche Betriebskosten in Betracht, die selbst rückwirkend in Kraft getreten sind.
    AG Charlottenburg
    23.01.1995
  7. VI ZR 199/93 - Besatzungsschaden; Stationierungsabkommen; Rechtshilfeabkommen; Truppenschäden; Verjährung
    Leitsatz: Dem Bürger der früheren DDR, der im Zuge einer dienstlichen Maßnahme der sowjetischen Streitkräfte einen Schaden erlitten hatte, stand gegen die DDR ein Anspruch auf Entschädigung zu, den die Staatliche Versicherung der DDR regulierte. Eine etwaige Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland erfaßt solche Ansprüche nur in ihrem jeweiligen Bestand. Es bestehen keine rechtsstaatlichen Bedenken dagegen, daß die Staatliche Versicherung der DDR über solche Ansprüche abschließend befinden konnte.
    BGH
    24.01.1995
  8. 3 ObOWi 2/95 - Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; schutzwürdiger Wohnraum; zumutbarer Aufwand zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit; Abbruch des Gebäudes; Bewertungsirrtum; Subsumtionsirrtum
    Leitsatz: 1. Schutzwürdiger Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbotes ist auch dann gegeben, wenn der Raum wegen Mängeln oder Mißständen zwar nicht mehr den durchschnittlichen, auch außerhalb der besonders gefährdeten Gebiete anzutreffenden Anforderungen entspricht und daher zumutbar nicht mehr bewohnt werden kann, aber mit vertretbarem, dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbarem Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand in einen derartigen Zustand versetzt werden kann. 2. Ein zumutbarer Aufwand liegt nicht mehr vor, wenn die aufzuwendenden finanziellen Mittel (einschließlich der Nebenkosten) nicht innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren durch entsprechende Erträge ausgeglichen werden können. Der Wert der objektiv gebotenen Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Verbots infolge Verschuldens des Verfügungsberechtigten unterblieben sind, bleibt jeweils unberücksichtigt. 3. Hängt die Bewohnbarkeit von Räumen ausschließlich davon ab, daß diese mit vertretbarem, dem Verfügungsberechtigten zumutbarem Modernisierungs- bzw. Renovierungsaufwand in diesen Zustand versetzt werden können, so ist für die Einordnung des Irrtums des Verfügungsberechtigten über den Begriff "Wohnraum" als Tat-bestands(Bewertungs)irrtum oder als Verbots(Subsumtions)irrtum entscheidend, ob er sich wenigstens laienhaft der Erhaltungswürdigkeit des Wohnraums in ihrem wesentlichen Bedeutungsgehalt bewußt war und die hierfür maßgebenden tatsächlichen Faktoren gekannt hat. 4. Bei einer Zweckentfremdung von Wohnraum durch Abbruch des Gebäudes ist die Handlung mit diesem Abriß beendet, so daß eine spätere Anhebung des Bußgeldrahmens keine Berücksichtigung mehr findet.
    BayObLG, 3. Senat für Bußgeldsachen
    24.01.1995
  9. - 9 a C 412/94 - Schönheitsreparaturen; kein Schadensersatzanspruch bei Ausführung durch den Nachmieter
    Leitsatz: Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen, wenn diese durch den Nachmieter ausgeführt worden sind.
    AG Tiergarten
    24.01.1995
  10. IX R 70/94 - Einkommenssteuer; Beteiligung an einem Bauherrenmodell; Rückkaufangebot; Verkaufsgarantie
    Leitsatz: Wird im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie abgegeben, muß das FA im Zweifel darlegen und beweisen, daß der Anleger das Angebot bzw. die Garantie bei Abschluß der Verträge gekannt hat (Anschluß an die Entscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl. II 1995, 116; IX B 97/93, BFHE 175, 541, und IX B 142/93, BFHE 175, 421).
    BFH
    24.01.1995