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VG 10 A 378.94 - Zweckentfremdungsgenehmigung, Ersatzwohnraum, zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Zweckentfremdung und der Schaffung von Ersatzwohnraum besteht auch dann, wenn der Antrag auf Zweckentfremdung ca. einen Monat nach Bezugsfertigkeit des Ersatzwohnraums gestellt wird. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin21.09.1995
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3 L 77/95 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Ermessensausübung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche EneignungLeitsatz: Zur Ermessensausübung bei der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung.OVG Mecklenburg-Vorpommern28.07.1995
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3 M 32/95 - Vorläufige Einweisung; Antragsberechtigter; Berechtigter; AbwicklerLeitsatz: 1. Antragsberechtigter im Verfahren nach § 6 a Abs. 1 VermG ist der Berechtigte i. S. d. § 6 VermG. 2. Die Bestellung eines Abwicklers einer KG i. L. kann - vorbehaltlich abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelungen - nur durch alle Gesellschafter gemeinsam vorgenommen werden. 3. Eine rückwirkende Bestellung des Abwicklers, um einen unwirksamen Antrag nach § 6 a VermG wirksam werden zu lassen, ist nicht möglich.OVG Mecklenburg-Vorpommern28.07.1995
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OVG 8 B 22.94 - Enteignung; verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten der DDR; Vorrang des VermögensgesetzesLeitsatz: 1. Enteignungsmaßnahmen der DDR können als Hoheitsakte einer fremden Staatsgewalt nicht zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gemacht werden. 2. Die Bundesrepublik Deutschland kann nur nach Maßgabe des Einigungsvertrages für Hoheitsakte der DDR verantwortlich gemacht werden.OVG Berlin11.09.1995
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OVG 8 B 108.93 - Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz; gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten der DDR; Vorrang des VermögensgesetzesLeitsatz: Eine nach dem Verteidigungsgesetz durch DDR-Behörden ausgesprochene Enteignung kann im Verwaltungsrechtsweg nicht angefochten werden.OVG Berlin13.06.1995
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OVG 5 S 51.95 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ersatzwohnraum; zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: 1. Eine Zweckentfremdung ist dann nicht genehmigungsfähig, wenn Ersatzwohnraum nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung dem Markt zur Verfügung gestellt wird. 2. Daran fehlt es, wenn seit der Errichtung des neuen Wohnraums sieben Jahre vergangen sind, wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen der Verfügungsberechtigte die Anerkennung des neugeschaffenen Wohnraums als Ersatzwohnraum nicht geltend gemacht hat. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin16.05.1995
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OVG 5 B 87.93 - Zweckentfremdung; Ersatzwohnraum; zeitlicher Zusammenhang; NeubauLeitsatz: 1. Eine Zweckentfremdung ist dann nicht genehmigungsfähig, wenn Ersatzwohnraum nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung dem Markt zur Verfügung gestellt wird. 2. Daran fehlt es, wenn seit der Errichtung des neuen Wohnraums fünf Jahre vergangen sind, wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen der Verfügungsberechtigte die Anerkennung des neugeschaffenen Wohnraums als Ersatzwohnraum nicht geltend gemacht hat. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin08.06.1995
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OVG 3 S 16.93 - Parteienvermögen; Altvermögen; Gesamtvollstreckungsverfahren; Gesamtvollstreckungsverwalter; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der TreuhandanstaltLeitsatz: 1. Die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen einer verbundenen juristischen Person i. S. d. § 20 b PartG-DDR ist grundsätzlich der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Erben bei angeordneter Nachlaßverwaltung vergleichbar. Ebenso wie im Falle des Erbenkonkurses die Eröffnung des Konkursverfahrens die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Nachlaßverwalters über den Nachlaß unberührt läßt, gilt dies für die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt (jetzt: BVS) bezüglich des der treuhänderischen Verwaltung unterliegenden sog. Altvermögens. 2. Die Befugnisse des Gesamtvollstreckungsverwalters beschränken sich auf die Verwaltung der Aktiva und Passiva des nicht der treuhänderischen Verwaltung unterliegenden Vermögens der verbundenen juristischen Person. Im übrigen tritt der Gesamtvollstreckungsverwalter an die Stelle der verbundenen juristischen Person und unterliegt insoweit den sich aus § 20 b PartG-DDR ergebenden öffentlich-rechtlichen Pflichten, die gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden können.OVG Berlin30.06.1995
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OVG 2 S 7.95 - Sanierungssatzung; Sanierungsgebiet; Substanzerneuerungsfunktion; Sozialstruktur; Sanierungskonzept; MilieuschutzsatzungLeitsatz: Zielsetzung einer Sanierungssatzung gemäß § 136 Abs. 2 bis 4 BauGB kann neben der Substanzerneuerungsfunktion auch die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in ihrer bestehenden Sozialstruktur in einem Sanierungsgebiet sein; maßgebend ist insoweit das jeweilige Sanierungskonzept. Diese sozialgestaltende Schutzfunktion ist nicht nur Milieuschutzsatzungen im Sinne des § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB vorbehalten.OVG Berlin10.10.1995
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OVG 2 S 5.95 - öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz; subjektives Recht; Bebauungsplan; FlächennutzungsplanLeitsatz: Selbst gegen eine die Umgebung erheblich verändernde Bebauung, für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wäre, kann öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz nur gewährt werden, wenn auch ein subjektives Recht verletzt ist.OVG Berlin04.08.1995