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  1. VG 10 A 378.94 - Zweckentfremdungsgenehmigung, Ersatzwohnraum, zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Zweckentfremdung und der Schaffung von Ersatzwohnraum besteht auch dann, wenn der Antrag auf Zweckentfremdung ca. einen Monat nach Bezugsfertigkeit des Ersatzwohnraums gestellt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    21.09.1995
  2. 3 L 77/95 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Ermessensausübung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Eneignung
    Leitsatz: Zur Ermessensausübung bei der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    28.07.1995
  3. 3 M 32/95 - Vorläufige Einweisung; Antragsberechtigter; Berechtigter; Abwickler
    Leitsatz: 1. Antragsberechtigter im Verfahren nach § 6 a Abs. 1 VermG ist der Berechtigte i. S. d. § 6 VermG. 2. Die Bestellung eines Abwicklers einer KG i. L. kann - vorbehaltlich abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelungen - nur durch alle Gesellschafter gemeinsam vorgenommen werden. 3. Eine rückwirkende Bestellung des Abwicklers, um einen unwirksamen Antrag nach § 6 a VermG wirksam werden zu lassen, ist nicht möglich.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    28.07.1995
  4. OVG 8 B 22.94 - Enteignung; verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten der DDR; Vorrang des Vermögensgesetzes
    Leitsatz: 1. Enteignungsmaßnahmen der DDR können als Hoheitsakte einer fremden Staatsgewalt nicht zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gemacht werden. 2. Die Bundesrepublik Deutschland kann nur nach Maßgabe des Einigungsvertrages für Hoheitsakte der DDR verantwortlich gemacht werden.
    OVG Berlin
    11.09.1995
  5. OVG 8 B 108.93 - Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz; gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten der DDR; Vorrang des Vermögensgesetzes
    Leitsatz: Eine nach dem Verteidigungsgesetz durch DDR-Behörden ausgesprochene Enteignung kann im Verwaltungsrechtsweg nicht angefochten werden.
    OVG Berlin
    13.06.1995
  6. OVG 5 S 51.95 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ersatzwohnraum; zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: 1. Eine Zweckentfremdung ist dann nicht genehmigungsfähig, wenn Ersatzwohnraum nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung dem Markt zur Verfügung gestellt wird. 2. Daran fehlt es, wenn seit der Errichtung des neuen Wohnraums sieben Jahre vergangen sind, wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen der Verfügungsberechtigte die Anerkennung des neugeschaffenen Wohnraums als Ersatzwohnraum nicht geltend gemacht hat. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin
    16.05.1995
  7. OVG 5 B 87.93 - Zweckentfremdung; Ersatzwohnraum; zeitlicher Zusammenhang; Neubau
    Leitsatz: 1. Eine Zweckentfremdung ist dann nicht genehmigungsfähig, wenn Ersatzwohnraum nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung dem Markt zur Verfügung gestellt wird. 2. Daran fehlt es, wenn seit der Errichtung des neuen Wohnraums fünf Jahre vergangen sind, wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen der Verfügungsberechtigte die Anerkennung des neugeschaffenen Wohnraums als Ersatzwohnraum nicht geltend gemacht hat. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin
    08.06.1995
  8. OVG 3 S 16.93 - Parteienvermögen; Altvermögen; Gesamtvollstreckungsverfahren; Gesamtvollstreckungsverwalter; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt
    Leitsatz: 1. Die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen einer verbundenen juristischen Person i. S. d. § 20 b PartG-DDR ist grundsätzlich der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Erben bei angeordneter Nachlaßverwaltung vergleichbar. Ebenso wie im Falle des Erbenkonkurses die Eröffnung des Konkursverfahrens die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Nachlaßverwalters über den Nachlaß unberührt läßt, gilt dies für die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt (jetzt: BVS) bezüglich des der treuhänderischen Verwaltung unterliegenden sog. Altvermögens. 2. Die Befugnisse des Gesamtvollstreckungsverwalters beschränken sich auf die Verwaltung der Aktiva und Passiva des nicht der treuhänderischen Verwaltung unterliegenden Vermögens der verbundenen juristischen Person. Im übrigen tritt der Gesamtvollstreckungsverwalter an die Stelle der verbundenen juristischen Person und unterliegt insoweit den sich aus § 20 b PartG-DDR ergebenden öffentlich-rechtlichen Pflichten, die gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden können.
    OVG Berlin
    30.06.1995
  9. OVG 2 S 7.95 - Sanierungssatzung; Sanierungsgebiet; Substanzerneuerungsfunktion; Sozialstruktur; Sanierungskonzept; Milieuschutzsatzung
    Leitsatz: Zielsetzung einer Sanierungssatzung gemäß § 136 Abs. 2 bis 4 BauGB kann neben der Substanzerneuerungsfunktion auch die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in ihrer bestehenden Sozialstruktur in einem Sanierungsgebiet sein; maßgebend ist insoweit das jeweilige Sanierungskonzept. Diese sozialgestaltende Schutzfunktion ist nicht nur Milieuschutzsatzungen im Sinne des § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB vorbehalten.
    OVG Berlin
    10.10.1995
  10. OVG 2 S 5.95 - öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz; subjektives Recht; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan
    Leitsatz: Selbst gegen eine die Umgebung erheblich verändernde Bebauung, für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wäre, kann öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz nur gewährt werden, wenn auch ein subjektives Recht verletzt ist.
    OVG Berlin
    04.08.1995