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  1. VG 31 A 236.93 - Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Resrtitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; SMAD-Befehl Nr. 124
    Leitsatz: Die Enteignung eines einzelnen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands belegenen Vermögenswertes, der im Eigentum eines Unternehmens mit Hauptsitz in Berlin steht, erstreckt sich nicht auf im Ostsektor Berlins belegene Vermögenswerte dieses Unternehmens. Die nachfolgende Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte durch deutsche Behörden im Jahre 1950 beruht nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage.
    VG Berlin
    22.05.1995
  2. VG 31 A 17.94 - Sportverein; Besatzungsmacht; Vereinsvermögen; Enteignung; vorgeformte Enteignung; Auflösung; Liquidation; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage.
    Leitsatz: 1. Das Gesetz des Alliierten Kontrollrats Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 führte nicht zur Auflösung von Sportvereinen, die Mitglied des NS-Reichsbundes für Leibesübungen waren. 2. Sportvereine im Ostteil Berlins, deren Sportbetrieb nicht auf die Ausübung militärischer oder paramilitärischer Sportarten (hier Segelsport) gerichtet war, sind nicht durch die Direktive Nr. 23 des Alliierten Kontrollrats vom 17. Dezember 1945 aufgelöst worden. 3. Enteignungen auf der Grundlage der Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin vom 30. Dezember 1950 erfolgten nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage.
    VG Berlin
    10.07.1995
  3. VG 29 A 220.94 - Bodenreformgrundstück; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; SMAD Befehl Nr. 110; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; östereichisches Vermögen
    Leitsatz: Offensichtliche Unbegründetheit eines Restitutionsantrags, mit dem die Rückgabe im Zuge der Bodenreform enteigneter Ländereien begehrt wird, die einem Österreicher gehörten.
    VG Berlin
    22.06.1995
  4. VG 29 A 198.94 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Berliner Liste A; SMAD
    Leitsatz: Zum besatzungshoheitlichen Charakter einer Enteignung nach der "Berliner Liste A" (zur "Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum" vom 10. Mai 1949; Zusammenfassung der Rechtsprechung)
    VG Berlin
    03.02.1995
  5. VG 29 A 10.95 - Anmeldefrist; Wiedereinsetzung; Ausschlussfrist
    Leitsatz: Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist.
    VG Berlin
    07.09.1995
  6. VG 25 A 88.94 - Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch
    Leitsatz: Zur Vermutung eines verfolgungsbedingten Verlustes.
    VG Berlin
    21.08.1995
  7. VG 25 A 611.93 - weggeschwommenes Unternehmensgrundstück; Vorrang der Unternehmensrestitution vor der Singularrestitution
    Leitsatz: Keine Restitution für "weggeschwommene Grundstücke" eines Unternehmens.
    VG Berlin
    30.05.1995
  8. VG 25 A 564.92 - Unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; faktische Überschuldung
    Leitsatz: Das Vorschieben eines gesetzlich vorgesehenen Enteignungsgrundes mit dem Ziel, die durch den Staat selbst herbeigeführte Situation der "faktischen Überschuldung" des Grundstücks wirtschaftlich zugunsten des Staates durch Zugriff auf das Eigentum zu konsolidieren, stellt eine unlautere Machenschaft dar.
    VG Berlin
    11.12.1995
  9. VG 22 A 588.93 - Abtretung von vermögensrechtlichen Ansprüchen; stille Zession
    Leitsatz: Die Verwaltungsbehörde braucht den Rückgabebescheid erst dann an den stillen Zessionar bekanntzugegeben, wenn sie Kenntnis von der Zession erlangt hat.
    VG Berlin
    16.03.1995
  10. VG 22 A 357.93 - Streitwertbegrenzung; vermögensrechtliche Klageverfahren; Altfälle
    Leitsatz: Die Streitwertbegrenzung ist auf vor dem 27. Juni 1993 erhobene Klagen nicht anwendbar.
    VG Berlin
    05.12.1995