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Suchergebnis Urteilssuche (511 - 520 von 546)

  1. 8 U 7899/93 - Mischmietverhältnis; Gewerbezweck; Wohnzweck; Überwiegenstheorie; Vertragsänderung
    Leitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem Mischmietverhältnis anzunehmen ist, daß der Gewerberaumanteil überwiegt. 2. Bei der Auslegung eines Mietvertrages ist auf den Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses abzustellen. 3. Die durch den Mietvertrag festgelegte Eigenschaft des Mietverhältnisses kann nachträglich nur durch eine ausdrückliche Vereinbarung geändert werden. Die Duldung des vertragswidrigen Verhaltens des einen Vertragspartners durch den anderen reicht für die Annahme einer nachträglichen Vertragsänderung nicht aus. (Leitsätze des Einsenders)
    KG
    26.01.1995
  2. 3 A 157/93 - Sparkasse; Funktionsnachfolger; entschädigungslose Enteignung
    Leitsatz: 1. Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts sind nicht Anspruchsberechtigte nach Art. 21 Abs. 3 EV. 2. Nach 1945 neugegründete Sparkassen, die Vermögenswerte aufgrund der Verordnung Nr. 2 v. 3.8.1945 geschlossener Sparkassen übernommen haben, sind bloße Funktionsnachfolger der geschlossenen Sparkassen, nicht deren Rechtsnachfolger. 3. Sparkassen wurden erst mit der 19. DB zur Verordnung der DWK vom 12.5.1948 in Volkseigentum überführt. Diese Maßnahme stellt eine entschädigungslose Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 1 lit a) VermG dar.
    VG Greifswald
    25.01.1995
  3. 21 U 204/93 - Betriebskostenvereinbarung; Betriebskostenabwälzung durch Formularvertrag; Betriebskostenvorschüsse; Erhöhung der Betriebskostenvorschüsse
    Leitsatz: 1. Die Bezugnahme auf die Zweite Berechnungsverordnung reicht für die Abwälzung der Betriebskosten jedenfalls dann aus, wenn das Vertragsformular vom Mieter gestellt wurde. 2. Eine Erhöhung der Betriebskostenvorschüsse kann nur aufgrund einer Abrechnung verlangt werden, wenn im Mietvertrag nichts anderes vorgesehen ist. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Frankfurt am Main
    25.01.1995
  4. 15 C 384/94 - Wohnungsbaugenossenschaft; Meinungsfreiheit; Ausschluss eines Mitglieds
    Leitsatz: Ein Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft kann wegen heftiger Kritik an den Vermietungs- und Mieterhöhungspraktiken nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn es sich um eine bloße Schmähkritik handelt.
    AG Charlottenburg
    25.01.1995
  5. X R 76 77/92 - Einkommensteuerbegünstigung; Betriebsveräußerung; Gewinn durch Veräußerung des Umlaufvermögens
    Leitsatz: Veräußert ein gewerblicher Grundstückshändler seinen gesamten Grundstücksbestand (Umlaufvermögen) an einen oder zwei Erwerber, ist ein laufender Gewinn - kein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn - gegeben. Ein solcher Gewinn ist weder einkommensteuerrechtlich nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt noch gewerbesteuerrechtlich von der Gewerbeertragsteuer freigestellt (Anschluß an BFH-Urteil vom 9. September 1993 - IV R 30/92 -, BFHE 172, 344, BStBl. II 1994, 105).
    BFH
    25.01.1995
  6. X R 37/94 - Steuerermäßigung; Ausbildungsfreibetrag statt Baukindergeld
    Leitsatz: Führt das studierende Kind in einer nach § 10 e EStG begünstigten Eigentumswohnung der Eltern einen selbständigen Haushalt, steht den Eltern für dieses Kind eine Steuerermäßigung nach § 34 f Abs. 2 EStG nicht zu. Es kommt jedoch ein erhöhter Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung in Betracht (Anschluß an BFH-Urteil vom 26. Januar 1994, X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl. II 1994, 544).
    BFH
    25.01.1995
  7. VI ZR 199/93 - Besatzungsschaden; Stationierungsabkommen; Rechtshilfeabkommen; Truppenschäden; Verjährung
    Leitsatz: Dem Bürger der früheren DDR, der im Zuge einer dienstlichen Maßnahme der sowjetischen Streitkräfte einen Schaden erlitten hatte, stand gegen die DDR ein Anspruch auf Entschädigung zu, den die Staatliche Versicherung der DDR regulierte. Eine etwaige Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland erfaßt solche Ansprüche nur in ihrem jeweiligen Bestand. Es bestehen keine rechtsstaatlichen Bedenken dagegen, daß die Staatliche Versicherung der DDR über solche Ansprüche abschließend befinden konnte.
    BGH
    24.01.1995
  8. 3 ObOWi 2/95 - Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; schutzwürdiger Wohnraum; zumutbarer Aufwand zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit; Abbruch des Gebäudes; Bewertungsirrtum; Subsumtionsirrtum
    Leitsatz: 1. Schutzwürdiger Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbotes ist auch dann gegeben, wenn der Raum wegen Mängeln oder Mißständen zwar nicht mehr den durchschnittlichen, auch außerhalb der besonders gefährdeten Gebiete anzutreffenden Anforderungen entspricht und daher zumutbar nicht mehr bewohnt werden kann, aber mit vertretbarem, dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbarem Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand in einen derartigen Zustand versetzt werden kann. 2. Ein zumutbarer Aufwand liegt nicht mehr vor, wenn die aufzuwendenden finanziellen Mittel (einschließlich der Nebenkosten) nicht innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren durch entsprechende Erträge ausgeglichen werden können. Der Wert der objektiv gebotenen Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Verbots infolge Verschuldens des Verfügungsberechtigten unterblieben sind, bleibt jeweils unberücksichtigt. 3. Hängt die Bewohnbarkeit von Räumen ausschließlich davon ab, daß diese mit vertretbarem, dem Verfügungsberechtigten zumutbarem Modernisierungs- bzw. Renovierungsaufwand in diesen Zustand versetzt werden können, so ist für die Einordnung des Irrtums des Verfügungsberechtigten über den Begriff "Wohnraum" als Tat-bestands(Bewertungs)irrtum oder als Verbots(Subsumtions)irrtum entscheidend, ob er sich wenigstens laienhaft der Erhaltungswürdigkeit des Wohnraums in ihrem wesentlichen Bedeutungsgehalt bewußt war und die hierfür maßgebenden tatsächlichen Faktoren gekannt hat. 4. Bei einer Zweckentfremdung von Wohnraum durch Abbruch des Gebäudes ist die Handlung mit diesem Abriß beendet, so daß eine spätere Anhebung des Bußgeldrahmens keine Berücksichtigung mehr findet.
    BayObLG, 3. Senat für Bußgeldsachen
    24.01.1995
  9. - 9 a C 412/94 - Schönheitsreparaturen; kein Schadensersatzanspruch bei Ausführung durch den Nachmieter
    Leitsatz: Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen, wenn diese durch den Nachmieter ausgeführt worden sind.
    AG Tiergarten
    24.01.1995
  10. IX R 70/94 - Einkommenssteuer; Beteiligung an einem Bauherrenmodell; Rückkaufangebot; Verkaufsgarantie
    Leitsatz: Wird im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie abgegeben, muß das FA im Zweifel darlegen und beweisen, daß der Anleger das Angebot bzw. die Garantie bei Abschluß der Verträge gekannt hat (Anschluß an die Entscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl. II 1995, 116; IX B 97/93, BFHE 175, 541, und IX B 142/93, BFHE 175, 421).
    BFH
    24.01.1995