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Urteil Wohnungsbaugenossenschaft
Schlagworte
Wohnungsbaugenossenschaft; Meinungsfreiheit; Ausschluss eines Mitglieds
Leitsatz
Ein Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft kann wegen heftiger Kritik an den Vermietungs- und Mieterhöhungspraktiken nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn es sich um eine bloße Schmähkritik handelt.
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